Arbeitsrecht

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Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Arbeitsunfähigkeit beachten?

Die Arbeitsunfähigkeit – Rechte und Pflichten

 

1.

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht führt nicht bereits die Krankheit zu Entgeltfortzahlungsansprüchen, sondern erst die auf der Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitsunfähig ist, wer aufgrund von Krankheit seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.

Eine Arbeitsunfähigkeit kann aber auch dann vorliegen, wenn zwar aufgrund einer derzeitigen Krankheit noch keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, jedoch absehbar ist, dass im Falle einer Ausübung der Tätigkeit mit einer Verschlechterung der Krankheit zu rechnen ist.

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt hingegen nicht vor, wenn sich der Arbeitnehmer lediglich aus diagnostischen oder therapeutischen Gründen in eine ärztliche Behandlung begibt. Im Einzelfall kann aber eine Arbeitsverhinderung vorliegen.

 

2.

Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, hat der Arbeitnehmer zwei Pflichten. Er muss den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren und den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erbringen. Im Rahmen der Anzeigepflicht muss der Arbeitnehmer unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern dem Arbeitgeber gegenüber die Arbeitsunfähigkeit anzeigen.

Unverzüglich bedeutet in diesem Falle bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Nicht ausreichend ist das Versenden eines Briefes. Aufgrund des Postlaufes ist mit einer Unterrichtung innerhalb eines Tages nicht zu rechnen.

Es muss daher eine unverzügliche mündliche telefonische Mitteilung oder das Versenden einer SMS oder E-Mail erfolgen.

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nicht anzeigen, welche Krankheit vorliegt oder welchen Grund die Krankheit hat. Ferner muss der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Nachweispflicht im Falle einer mehr als drei Tage andauernden Erkrankung am zweiten Erkrankungstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, auch bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Dies heißt nicht, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt am ersten Tag vorliegen muss, sie muss lediglich den ersten Tag umfassen.

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