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Wieviel Urlaub steht mir zu? Wie lange darf ich Urlaub machen?

Probleme mit Ihrem Urlaubsanspruch? Wir prüfen Ihre Ansprüche und den Arbeitsvertrag! KGK Rechtsanwälte

Der Urlaubsanspruch, den ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat, ist nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Danach hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Urlaub muss jedes Jahr gewährt werden. Der Urlaubsanspruch ist somit zwingend. Er kann durch keinerlei Festlegungen im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Sollte ein Arbeitgeber versuchen wollen, Urlaub nicht zu gewähren, hat jeder Arbeitnehmer das Recht, seine Urlaubsansprüche gerichtlich durchzusetzen.

 

1. Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch ?

Gemäß § 4 des BUrlG entsteht der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

 

2. Hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch vor Ablauf von sechs Monaten?

Vor Ablauf von sechs Monaten hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den vollen Urlaub, aber Anspruch auf Teilurlaub.

Der Teilurlaub ist zeitanteilig für jeden vollen Beschäftigungsmonat bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu ermitteln. Halbe Urlaubstage sind aufzurunden. Urlaubstage von weniger als einem halben Tag sind hingegen nicht abzurunden, sondern konkret zu erfüllen oder abzugelten.

Beispiele:

  • Jahresurlaub 20 Arbeitstage
  • a) Dauer des Arbeitsverhältnisses vom 01.01.2005 bis 30.04.2005
  • b) Dauer des Arbeitsverhältnisses vom 01.01.2005 bis 28.02.2005

Ergebnis:

  • a) Urlaubsanspruch: 20/12 x 4 = 6,66 Tage, aufgerundet damit 7 Tage
  • b) Urlaubsanspruch: 20/12 x 2 = 3,33 Tage

Der Teilurlaub ist grundsätzlich in Natura zu gewähren. Der Arbeitgeber hat dabei die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Allerdings können den Wünschen des Arbeitnehmers auch dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegen stehen, die vorrangig zu berücksichtigen sind (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

 

3. Wieviel Urlaubstage kann ein Arbeitnehmer beanspruchen?

Grundsätzlich stehen jedem Arbeitnehmer nach den zwingenden Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes 24 Urlaubstage pro Jahr zu, ausgehend von einer Arbeitswoche von sechs Tagen. Gemeint sind somit vier Wochen Urlaub, was bei einer anderen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses entsprechend umzurechnen ist.

Wenn der Arbeitsvertrag also eine 5-Tage-Woche vorsieht, beläuft sich der Urlaubsanspruch auf 20 effektive Arbeitstage; arbeitet jemand beispielsweise in Teilzeit nur einmal die Woche, ist Urlaub eben auch nur an vier Tagen zu gewähren. Im Ergebnis müssen eben immer vier Wochen Freizeit herauskommen. Entscheidend ist dabei immer das Kalenderjahr. Beginnt ein Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, ist der Urlaub anteilig zu berechnen.

 

4. Darf der Arbeitnehmer den vollen Jahresurlaub am Stück nehmen?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz soll der Urlaub grundsätzlich am Stück genommen werden. In der Praxis ist es dagegen üblich und durchaus zulässig, dass der Urlaub auf mehrere Abschnitte über das Jahr verteilt wird. Der Erholungszweck des Urlaubs darf dabei allerdings nicht vereitelt werden. Ein Arbeitgeber darf daher nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub immer nur in kleinen Teilen nimmt und am besten nur für Einzeltage fehlt.

 

5. Wann darf der Urlaub genommen werden?

Der Urlaub ist auf Antrag des Arbeitnehmers von dem Arbeitgeber zu gewähren. Dabei sind die berechtigten Belange des Betriebes angemessen zu berücksichtigen. Weder darf der Arbeitgeber seinen Angestellten nach Belieben Urlaubszeiten zuteilen, noch dürfen die Arbeitnehmer diese selbst bestimmen, unbedingt zu einer bestimmten Zeit ihren Urlaub nehmen zu wollen.

Will der Arbeitgeber einen bestimmten Urlaubsantrag ablehnen, muss er dies mit seinen berechtigten Interessen begründen können. Diese bestehen natürlich vor allem in einer möglichst ausgewogenen Verteilung der Urlaubszeiten aller Arbeitnehmer über das Kalenderjahr. Es kommt auch vor, dass ein bestimmter Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum, etwa bei einem fristgebundenen Projekt, schlicht unentbehrlich ist.

In größeren Unternehmen bestehen regelmäßig Urlaubskalender, in denen die Urlaubsplanung aller Mitarbeiter weiträumig berücksichtigt werden kann.

 

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