Erbrecht

 

Alles was Sie wissen müssen zum Thema „digitales Vermächtnis“

Was gibt es für Besonderheiten beim digitalen Erbe?

 

In Zeiten von Facebook, Youtube und Twitter vergessen Benutzer des Internets oft, dass ihre Accounts bestehen bleiben, auch für den Fall, dass sie versterben sollten. Die Auseinandersetzung mit dem Erbfall ist für viele Menschen ein oftmals unangenehmes Thema, was gerne auf die lange Bank geschoben wird, erst Recht, wenn es um die Frage nach dem digitalen Vermächtnis geht. Das digitale Vermächtnis ist ein für viele Menschen bislang unbekanntes Thema. Wir möchten Ihnen daher im folgenden Artikel Auskunft zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema geben.

1. Was versteht man unter dem digitalen Vermächtnis?

Erben erben alles: nicht nur Gegenstände, Immobilien, Geld oder Verbindlichkeiten, sondern auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen. Zum digitalen Nachlass oder Vermächtnis zählen nicht nur E-Mail-Konten oder Accounts in sozialen Medien wie Facebook oder Twitter, sondern auch Online-Datenspeicher (z.B. Clouds), laufende Verträge mit Internet-Anbietern, die Webseite(n) des Verstorbenen selbst, Newsletterabos und Kundenaccounts, Online-Banking-Accounts oder auch Abos bei Anbietern, die eher anrüchige Dienste offerieren. In all diesen digitalen Angelegenheiten treten die Erben in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein, mit allen rechtlichen Folgen. Sie sollten daher das digitale Erbe keineswegs unterschätzen, da es sich hierbei nicht lediglich um kostenfreie Accounts, sondern durchaus auch um mit Kosten verbundene Verträge handeln könnte.

Liegt Ihnen zum einen keine entsprechende Verfügung oder zum anderen eine Aufstellung aller Benutzerdaten und Passwörter vor, wird es für Sie als Erben sehr schwierig, die Löschung der entsprechenden digitalen Daten zu veranlassen. Hier ist rasch anwaltliche Hilfe gefragt.

 

2. Welche Probleme können beim digitalen Vermächtnis auftreten?

Bei allen materiellen Dingen des Verstorbenen ist für den Erben eigentlich klar, wie er damit umzugehen hat bzw. welche Verpflichtungen damit für ihn verbunden sind. Doch wie sieht es mit digitalen Erbstücken aus? Der Gesetzgeber sieht vor, dass der digitale Nachlass so behandelt wird wie der materielle Nachlass. Das digitale Erbe gehört wie Fotos, Briefe oder Aufzeichnungen zur Erbmasse.

Dabei tritt jedoch sehr schnell das Problem auf, dass, sollte dies nicht anderweitig geregelt sein, der Erbe erst einmal das digitale Vermächtnis sichten muss. Dabei müssen alle Benutzernamen, Passwörter, Profilnamen und Kontonummern gefunden werden, was nicht so einfach ist, insbesondere wenn selbst der PC oder Laptop des Verstorbenen mit Passwörtern gesichert ist. Der Erbe tritt als Rechtsnachfolger des Erblassers in seine Internet-Aktivitäten ein, was bedeuten kann, dass er bestellte Ware annehmen und bezahlen muss oder im umgekehrten Fall, wenn der Verstorbene als Händler im Internet aktiv war, seine Waren ausliefern muss. Es gilt der einfache und doch bittere Grundsatz: Vertrag ist Vertrag.

Ein weiteres Problem, das insbesondere bei der Löschung von Daten und Accounts auftreten kann, sind die AGB des Internetbetreibers/-dienstes. So hat der Erblasser zwar mit Erstellung der Accounts in die AGB eingewilligt und damit auch seine Zustimmung dafür gegeben, wie der Betreiber mit seinen Daten im Todesfall verfahren darf, doch zum einen werden diese Passagen oftmals vergessen zum anderen sind die AGB gar nicht zu umgehen, so dass sie schlimmstenfalls vorsehen, dass der Erbe bestehende Verträge übernehmen und gesondert kündigen muss. Andere AGB sehen vor, dass der Vertrag mit dem Tode erlöscht und so wird es sehr schwer für den Erben, seine Rechte am digitalen Nachlass geltend zu machen.

 

3. Wie kann ich mein digitales Erbe regeln?

  • Listen Sie bereits zu Lebzeiten Ihren digitalen Nachlass auf Nichts ist mühseliger für Erben als in einer ohnehin traurigen Lebenssituation den Nachlass des Erblassers zu durchforsten. Daher führt kein Weg daran vorbei, Ihre digitalen Hinterlassenschaften sorgfältig aufzulisten. Schreiben Sie alle Konten, Profile, Dienste samt Zugangsdaten auf und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf.
  • Schreiben Sie ein digitales Testament Diese Auflistung kann ein Bestandteil eines digitalen Testamentes sein. Verfassen sie dieses am besten zusammen mit ihrem regulären Testament und bewahren es zusammen mit diesem auf. Neben der Auflistung aller digitalen Daten ist es auch sinnvoll, zu verfügen, wie mit den Daten umgegangen werden bzw. wer sich um die Verwaltung des digitalen Nachlasses kümmern soll.

 

TIPP:

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit der Sicherung und Regelung Ihres digitalen Nachlasses auseinanderzusetzen. Unser Erbrechtsexperte berät Sie umfassend sowohl bei der Testamentserrichtung als auch im Erbfall und bei streitigen Auseinandersetzungen mit Internetdiensten.

 

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