Verwaltungsrecht

Wie kann ich eine Prüfungsbewertung anfechten?

Prüfungsrecht

 

Falls ein Prüfling mit der Bewertung seiner Leistung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit gegen die Bewertung einen Widerspruch einzulegen und evtl. anschließend die Bewertung gerichtlich überprüfen zu lassen. Grundsätzlich steht dieses Recht jedem Auszubildenden, Studenten und auch Teilnehmern von Fortbildungsveranstaltungen zu. Häufig machen Prüflinge von diesem Recht Gebrauch, vor allem wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde.

 

Rechtsgrundlagen von Prüfungen

Gesetzgrundlage für alle Berufszugangsprüfungen in Deutschland ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Das BBIG regelt die Vorgaben zur Struktur der Berufsausbildung und der Fortbildung. Darüber hinaus gibt es für jeden Beruf eine Prüfungsordnung. Aus diesen Prüfungsordnungen ergeben sich die detaillierten Regelungen auf Grundlage des BBiG. Insbesondere wird hier der Ausbildungs-/ Prüfungsstoff sowie der Prüfungsablauf geregelt.

 

Wie ist der Verfahrensablauf ?

Zunächst muss gegen den Prüfungsbescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der Prüfungsbehörde eingelegt werden. Im Rahmen dieses Widerspruchs kann dann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und den Widerspruch begründen. Innerhalb von drei Monaten nach Begründung muss die Prüfungsbehörde einen Widerspruchbescheid erlassen. Wird der Widerspruch zurückgewiesen kann innerhalb eines weiteren Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

 

Was passiert nach dem Widerspruch?

Nach Begründung des Widerspruchs erfolgt ein sogenanntes Überdenkensverfahren. Da eine gerichtliche Bewertung von Prüfungsleistungen begrenzt ist, soll der Prüfling die Möglichkeit haben ein Überdenken der Prüfer unter Berücksichtigung seiner Einwände zu erreichen. Prüfer müssen sich hier kritisch mit den Einwänden des Prüflings auseinandersetzen.

 

Wie funktioniert das Klageverfahren?

Beim Klageverfahren wird in der Regel eine Neubewertung der Prüfung beantragt. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird überprüft, ob materielle Bewertungsfehler oder Verfahrensfehler vorliegen.

 

Materielle Bewertungsfehler

Die Bewertung ist vollständig überprüfbar, aber der Prüfungsbehörde kommt bei prüfungsspezifischen Wertungen ein von den Gerichten nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Daher muss die Bewertung nachvollziehbar dargelegt werden, spätestens im Überdenkensverfahren.

Der Bewertungsspielraum ist überschritten, wenn Prüfungsstoff zum Prüfungsgegenstand gemacht wird, der außerhalb des in der Prüfungsordnung zugelassenen Stoffes liegt.

 

Verfahrensfehler

Häufig werden im Rahmen von Prüfungsbewertungen Verfahrensfehler begangen, die eine Prüfungsentscheidung anfechtbar machen. Folgende Problemfelder sind besonders praxisrelevant:

  • Ordnungsgemäße Bestellung der Prüfer
  • Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
  • Einzelne Bewertungen der Prüfung durch einen Erst- und Zweitkorrektor?
  • Evtl. Befangenheit der Prüfer
  • Ordnungsgemäße Prüfungsatmosphäre
  • Lärm bei der Prüfung?
  • Einhaltung der Prüfungszeit bei der mündlichen Prüfung?

 

Fazit

Unter gewissen Umständen macht es Sinn, gegen eine Prüfungsbewertung ein Rechtsmittel einzulegen. Unter Umständen kann eine Neubewertung (eine Verschlechterung des Prüfungsergebnisses ist nicht möglich) erreicht werden oder die Prüfung darf wiederholt werden.

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