Verwaltungsrecht

Wie gehe ich gegen eine ungerechtfertigte Zeugnisnote vor?

Schulrecht – Wie wehre ich mich gegen schlechte Noten auf dem Zeugnis?

Zeugnisse sind manchmal nach Auffassung der Schüler bzw. deren Eltern ungerecht und nicht fair. Insbesondere bei Abschlussnoten oder Versetzungsproblemen kann es daher sinnvoll sein, ein Rechtsmittel gegen die Benotung einzulegen.

 

Kann man eine Benotung auf dem Zeugnis anfechten?

Bei einem Zeugnis oder auch einer Zeugnisnote handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Bescheid. Wie gegen jeden anderen Bescheid kann auch gegen diesen Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden. Bei einer Zeugnisnote ist entweder eine Beschwerde oder ein Widerspruch das richtige Rechtsmittel. Eine Beschwerde ist einzulegen ei einem Halbjahreszeugnis oder einer Klausur. Gegen Noten des Abschlusszeugnisses ist  der Widerspruch das richtige Rechtsmittel. Der Widerspruch ist auch das richtige Rechtsmittel für Halbjahreszeugnisse in der Oberstufe, da diese relevant für die Abiturnote sind.

 

Wie und wo wird Widerspruch eingelegt?

Der Widerspruch ist schriftlich bei der Schule einzulegen. Zu empfehlen ist eine umfangreiche Begründung des Widerspruchs. Die rechtswidrige Benotung wird entweder mit materiellen Bewertungsfehlern und/oder mit formellen Fehlern begründet.

Die Schule muss sich dann mit der konkreten Begründung auseinandersetzen und einen Widerspruchsbescheid erlassen. In der Regel erfolgt dies im Rahmen einer Widerspruchskonferenz. Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Grundsätzlich ist die kurzfristige Einlegung des Widerspruchs zu empfehlen. Damit erhöht man die Chance, dass bis zum Beginn des neuen Schuljahres ein Widerspruchsbescheid erlassen wird. Insbesondere bei Versetzungsfällen ist daher die zeitnahe Einlegung des Widerspruchs wichtig.

Gibt es die Möglichkeit gerichtlich eine vorläufige Versetzung zu erzwingen?

Grundsätzlich schon. Im Rahmen eines sogenannten vorläufigen Rechtssschutzverfahrens kann beantragt werden, dass der Schüler/die Schülerin zumindest vorläufig – bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache – versetzt wird. Zu empfehlen ist solch ein Eilantrag dann, wenn über den Widerspruch nicht bis vor Beginn des neuen Schuljahres beschieden wird oder der Widerspruch abgewiesen wird, da das Klageverfahren in der Regel langwierig ist.

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