Verkehrsrecht

Häufige Fehler beim Autokauf – Tips und Tricks

Der Autokauf – worauf müssen Sie achten?

Jeden Tag wechseln in Deutschland tausende von Autos ihren Eigentümer. Die Online-Portale wie www.mobile.de sowie Tageszeitungen und Fachmagazine sind voll mit entsprechenden Verkaufsangeboten. Worauf man bei einem entsprechenden Kaufvertrag achten muss, erklären wir hier.

 

1. Allgemeines

Das Wichtigste ist natürlich zunächst, dass man einen entsprechenden für sich tauglichen Pkw gefunden hat. Unausweichlich ist dabei die Durchführung einer Probefahrt. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Pkw nicht vorher durch den Verkäufer „warmgefahren“ wurde.

Auch auf eventuelle Umbauten ist zu achten, da diese teilweise eintragungspflichtig im Fahrzeugschein sein müssen, um nicht Gefahr zu laufen, dass eine eventuelle Betriebserlaubnis versagt werden könnte. Auch die Einsichtnahme in die TÜV-Untersuchungsberichte der vorherigen Jahre ist sinnvoll, da hier bereits auf vorherige Mängel seitens des TÜV hingewiesen worden ist und sich daher ein guter Überblick über den gebrauchten Pkw verschaffen lässt.

 

2. Der Kaufvertrag

Auch wenn grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, einen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich zu verfassen, raten wir dieses ausdrücklich an.

Denn nicht selten sind gerade eventuell zugesicherte Eigenschaften und Umstände, über die man sich noch im Zuge der Verkaufsverhandlungen einig ist, im Nachgang gerade nicht mehr selbstverständlich, so dass sich durch einen schriftlichen Kaufvertrag Probleme im Vorfeld vermeiden lassen.

 

3. Verkauf Privatperson an Privatperson

Sofern sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite eine Privatperson gehandelt hat, darf sich der Autoverkäufer auf den Ausschluss der sogenannten Sachmängelhaftung beziehen. Zwar ist der Verkäufer zur ungefragten Offenlegung auch geringfügiger Unfallschäden verpflichtet, sofern er jedoch keine Kenntnis von Vorschäden hatte, kann er im Nachgang durch den Käufer nicht nachträglich einfach in die Haftung bezüglich dieser Schäden genommen werden.

Schadensersatzansprüche sind bei solchen Mängeln aufgrund der Ausschlusshaftung der Sachmängelhaftung nicht möglich. Daher findet sich häufig in den Kaufverträgen folgender Passus:

„Der Käufer verkauft den Pkw unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“

Dies bedeutet im Ergebnis, dass der Verkäufer, sofern er von einem eventuellen Vorschaden keine Ahnung hatte, auf diesen Umstand vertrauen durfte und nicht im Nachgang zum Schadensersatz herangezogen werden kann.

 

4. Verkauf Unternehmer an Privatperson

Ist der Autoverkäufer Unternehmer, gibt es zum oben Gesagten einen kleinen aber feinen Unterschied insbesondere zum Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Jedoch muss zunächst geklärt werden, ob der Verkäufer überhaupt Unternehmer ist.

Hier besteht ein Irrglaube, dass nur der klassische Autoverkäufer Unternehmer sei. Dies ist gerade nicht der Fall. So sind auch selbstständige Handwerker oder Rechtsanwälte oder Ärzte, die ihren Pkw schwerpunktmäßig gewerblich nutzen, im Falle des Verkaufs auch als Unternehmer zu qualifizieren.

In diesem Fall kann sich gerade der Unternehmer bzw. Autoverkäufer nicht auf den „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ berufen.

Dieser Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht zu Gunsten des Unternehmers. Insofern hat der Unternehmer ebenfalls wie auch die Privatperson ungefragt geringfügige Unfallschäden offenzulegen, tritt jedoch auch in die Haftung ein für Mängel und Schäden, von denen er nichts gewusst hatte.

Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer auch für Schäden haftet, die nicht durch ihn verursacht worden sind.

Sofern also der Verkäufer diesen Passus

„Der Pkw wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“

angibt, ist dieser Zusatz nicht wirksam. Einzig und allein darf der Verkäufer, sofern er als Unternehmer handelt, die Sachmängelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr reduzieren.

Dieses hat bereits das höchste Gericht bestätigt, so dass immer empfehlenswert ist, den Pkw eventuell vorab durch den ADAC, TÜV oder durch eine Werkstatt Ihres Vertrauens auf Mängel kontrollieren zu lassen.

Gerade der ADAC oder TÜV bietet hierfür lukrative „Schnell-Checks“ für 50,00 € bis 100,00 € an.

 

Fazit:

Gerade beim Verkauf oder Kauf von privaten Pkw’s werden auf beiden Seiten, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite, viele Fehler begangen, die nicht selten vor Gericht enden. Mit dem oben genannten Fahrplan lassen sich bereits einige Fehler vermeiden. Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne im Zuge einer Erstberatung zur Verfügung.

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