Verkehrsrecht

Alles was Sie wissen müssen zum neuen Punktesystem (seit dem 01.05.2014)

Das neue Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten

 

Das Punktesystem, so wie es sich im Laufe der letzten Jahrzehnte etabliert hat, ist durch regelmäßige Erneuerungen und Ergänzungen so komplex geworden, dass es selbst für Experten wie die Mitarbeiter der Führerscheinbehörden oder Rechtsanwälte zu unübersichtlich geworden ist. Insbesondere Maßnahmen wie die Verwarnung, der Aufbaukurs oder die Entziehung der Fahrerlaubnis sanktionierten der Meinung vieler nach erst viel zu spät das Fehlverhalten von Autofahrern, so dass eine schnelle Konsequenz nicht erfolgen konnte.

Ein Negativbeispiel für die fehlende Sanktionierungsfunktion des damaligen Punktesystems ist darin zu sehen, dass einem Autofahrer, der beispielsweise in wenigen Wochen oder Monaten mehr als 20 Punkte angesammelt hatte, nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden konnte, wenn die Führerscheinbehörde ihn zuvor nicht beim Erreichen von 8 Punkte verwarnen konnte. In diesem Fall wurde sein Punktestand zunächst auf 13 Punkte zurückgestellt, obwohl ein schneller Entzug seiner Fahrerlaubnis durchaus sinnvoller und verständlicher gewesen wäre.

Neben der Vereinfachung des Punktesystems war also ein klares Ziel, die Effektivität der Maßnahmen beim Fehlverhalten von Autofahrern durch schnelleres Eingreifen zu erhöhen. Schließlich sind nicht die Autofahrer, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr aufgefallen sind, sondern die Gruppe der sog. Punktetätern am stärksten rückfallgefährdet.

 

Hier nun die wichtigsten Fragen zum Punktesystem auf einen Blick:

 

Für welche Verstöße gibt es wie viel Punkte?

Für Verstöße im Straßenverkehr gibt es im Allgemeinen nur noch 1-3 Punkte (statt bisher 1-7 Punkte).

Es werden nur noch solche Verstöße im Straßenverkehr geahndet, die die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr registriert. Bestehende Einträge wegen solchen Verstößen wurden im Zuge der Reformierung gelöscht.

 

Die Punkte werden wie folgt kategorisiert:

 

1. „Vormerkung“ (bis zu 3 Punkte)

 

2. „Ermahnung“ (4-5 Punkte): auf den Punktestand wird hingewiesen und es wird die Möglichkeit zum Punkteabbau gegeben

 

3. „Verwarnung“ (6-7 Punkte): die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird angeordnet

 

4. Entziehung der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkte)

 

Wie lassen sich Punkte abbauen?

Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars kann bei einem Punktestand von 1-5 Punkten 1 Punkt abgebaut werden, dies jedoch nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Die „Freiwilligen Fahreignungsseminare für besseres Fahrverhalten“ als solche wurden ebenfalls neu konzeptioniert und enthalten Elemente der früheren Aufbauseminare und der verkehrspsychologischen Beratung. War es früher üblich, diese Seminar „abzusitzen“, so sollen die neuen Seminare den „Punktesünder“ aktiver einbeziehen, um sein Verhalten im Straßenverkehr nachhaltig zu verbessern.

 

Ab welchem Bußgeld werden Punkte eingetragen?

 

Erst bei Bußgeldern ab 60 € (statt bisher 40 €) werden Punkte eingetragen.

 

Wie wurden die alten Punkte zum 01.05.2014 umgerechnet?

 

Punktestand alt (bis zum 30.04.2014)                              Punktestand neu (ab 01.05.2015)

1-3                                                                                           1

4-5                                                                                           2

6-7                                                                                           3

8-10                                                                                         4

11-13                                                                                       5

14-15                                                                                       6

16-17                                                                                       7

18                                                                                            8

 

Sollten Sie Fragen rund um das Thema der neuen Punkteregelung haben, stehen wir Ihnen mit unseren Rechtsanwälten, wie auch zu allen weiteren Fragen zum Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht, gerne zur Verfügung.

 

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