06. Mai 2026
AllgemeinEin Todesfall stellt Erben vor komplexe Aufgaben. Innerhalb weniger Wochen müssen Behörden benachrichtigt, der Nachlass gesichert und rechtliche Fristen eingehalten werden.
Erben in der Praxis bedeutet, sich gleichzeitig mit emotionalen und administrativen Herausforderungen auseinanderzusetzen. Wir bei KGK Rechtsanwälte begleiten Sie durch jeden Schritt dieses Prozesses und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen notwendig sind und welche Fristen Sie nicht übersehen dürfen.
Die unmittelbare Zeit nach einem Todesfall verlangt schnelle und strukturierte Handlungen. Während Sie sich mit Trauer und Schock auseinandersetzen, müssen parallel behördliche Anforderungen erfüllt werden. Der erste Schritt ist immer die Anmeldung des Todesfalls beim zuständigen Standesamt. Nach deutschem Recht (§ 28 Abs. 1 Personenstandsgesetz) muss der Todesfall spätestens drei Werktage nach dem Todestag angezeigt werden.
Wenn der Verstorbene in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstarb, kümmert sich die Einrichtung um die Todesbescheinigung. Bei einem Todesfall zu Hause rufen Sie einen Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Standesamt am Sterbeort ein. Die ausgestellte Sterbeurkunde erhalten Sie innerhalb weniger Tage und benötigen Sie für nahezu alle weiteren Schritte – von der Benachrichtigung von Versicherungen bis zur Beantragung des Erbscheins.
Parallel zur Anmeldung sollten Sie unmittelbar die nächsten Angehörigen benachrichtigen und diese in die Handlungsschritte einbeziehen. Erstellen Sie eine Liste mit Namen und Kontaktdaten aller Personen, die informiert werden müssen. Dies umfasst nicht nur Familie, sondern auch Arbeitgeber (für Sonderurlaub), Versicherungen und Finanzinstitute. Viele Menschen versäumen es, Versicherungen rechtzeitig zu informieren. Die Deutsche Rentenversicherung etwa kann einen Vorschuss von bis zu drei Monatsrenten innerhalb von 30 Tagen gewähren, wenn Sie diese zeitnah benachrichtigen. Auch Unfallversicherungen müssen innerhalb von 48 Stunden informiert werden, um Ansprüche auf Hinterbliebenenrenten nicht zu gefährden.

Der Nachlass muss unverzüglich gesichert werden. Betreten Sie die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen und überprüfen Sie auf Wertgegenstände, Bargeld und wichtige Unterlagen. Besonders kritisch ist die Situation bei Bankkonten, da es in Deutschland kein zentrales Kontenregister gibt. Sie müssen aktiv bei Banken nachfragen, ob der Verstorbene dort Konten hatte. Wenn Sie Kontovollmacht haben, können Sie diese oft noch nach dem Tod nutzen, um Zahlungen zu tätigen und Informationen zu erhalten. Ohne Vollmacht müssen Sie einen Erbschein beantragen oder ein Testament vorlegen.
Sichern Sie alle Dokumente an einem sicheren Ort: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Testament, Erbverträge, Versicherungspolicen, Grundbuchauszüge und Kontoauszüge. Falls der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, müssen Sie dieses beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abgeben. Das Gericht wird die Beteiligten benachrichtigen und das Testament eröffnen.
Bevor Sie Handlungen vornehmen, müssen Sie klären, wer überhaupt Erbe ist. Die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924–1936 BGB) bestimmt dies, wenn kein Testament vorliegt. Ehegatten und Kinder erben nach einem festen Schema, das durch Gesetz vorgegeben ist. Existiert ein Testament, kann die Erbfolge völlig anders aussehen. Sprechen Sie mit allen potenziellen Erben und klären Sie, ob jemand das Erbe ausschlagen möchte.
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen nach Kenntnis vom Todesfall und der Erbenstellung (§ 1944 BGB). Bei Wohnort im Ausland verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Eine Ausschlagung ist sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist oder Sie keine Vermögenswerte erhalten möchten. Die Ausschlagung muss in öffentlich beglaubigter Form oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden – ein einfaches Schreiben reicht nicht aus. Wer diese Frist versäumt, gilt als Erbe und haftet mit dem eigenen Vermögen für Schulden des Verstorbenen.
Mit der Klärung der Erbengemeinschaft und der Sicherung des Nachlasses haben Sie die Grundlagen geschaffen, um die nächsten rechtlichen Schritte einzuleiten. Das Nachlassgericht wird eine zentrale Rolle spielen, wenn Sie einen Erbschein benötigen oder Fragen zur Erbfolge klären müssen.
Nach der Sicherung des Nachlasses beginnt die rechtliche Phase, die strikte Einhaltung von Fristen erfordert. Die erste und wichtigste Entscheidung betrifft die Frage, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Sie haben dafür genau sechs Wochen ab Kenntnis vom Todesfall und Ihrer Erbenstellung (§ 1944 BGB). Lebt ein Erbe im Ausland, verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Dies ist nicht verhandelbar – wer diese Frist verpasst, gilt automatisch als Erbe und haftet unbegrenzt für Schulden des Verstorbenen.
Eine Ausschlagung muss formell erfolgen: Sie müssen diese zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklären oder notariell beglaubigen lassen. Ein einfaches Schreiben an das Gericht reicht nicht aus und wird nicht akzeptiert. Besonders wichtig ist dies bei überschuldeten Nachlässen. Wenn Sie wissen, dass Schulden vorhanden sind, sollten Sie schnell handeln und nicht bis zur letzten Minute warten. Ein Blick auf die Konten und Schulden des Verstorbenen innerhalb der ersten zwei Wochen gibt Ihnen Klarheit, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist.
Parallel zur Ausschlagungsfrist sollten Sie einen Erbschein beantragen, falls Sie einen benötigen. Der Erbschein ist ein Dokument des Nachlassgerichts, das Ihre Erbenstellung offiziell bescheinigt. Banken und Grundbuchämter verlangen diesen häufig, um Vermögen freizugeben oder Eigentum zu übertragen. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Beantragung, aber Sie sollten dies zeitnah tun – besonders wenn Immobilien im Nachlass sind. Der Prozess dauert durchschnittlich vier bis acht Wochen. Das Nachlassgericht hat eine Amtsermittlungspflicht und kann den Erbschein auch ohne alle Unterlagen erteilen, wenn es von Amts wegen ermittelt.

Das beschleunigt das Verfahren erheblich. Wenn ein Testament vorhanden ist, können Sie unter Umständen einen notariellen Eröffnungsvermerk statt eines Erbscheins nutzen – dieser erspart Ihnen das Verfahren und ist schneller.
Die Grundbuchberichtigung bei Immobilien sollte zeitnah erfolgen: Sie haben zwei Jahre Zeit, um diese kostenfrei durchzuführen. Danach werden Gebühren fällig. Beim Finanzamt müssen Sie den Erbfall innerhalb von drei Monaten anzeigen (ErbStG § 30). Dies ist nicht optional – eine verspätete Anzeige kann zu Strafzinsen führen. Beachten Sie auch, dass Pflichtteilsansprüche berechtigter Angehöriger drei Jahre ab Jahresende der Kenntnis vom Erbfall geltend gemacht werden können (§ 2318 BGB). Enterbte Kinder oder der überlebende Ehegatte können Ihnen innerhalb dieser Frist Zahlungsansprüche stellen, wenn sie nicht bedacht wurden.
Viele Erben unterschätzen diese Fristen und geraten dadurch in Schwierigkeiten. Eine bewährte Methode ist, unmittelbar nach dem Todesfall eine schriftliche Fristenliste mit allen relevanten Daten zu erstellen und diese im Kalender zu markieren. Dies verhindert, dass wichtige Termine übersehen werden. Besonders bei mehreren Erben empfiehlt sich eine zentrale Koordination, um Missverständnisse auszuschließen. Mit den Fristen geklärt und dem Erbschein in Aussicht können Sie sich nun der praktischen Seite zuwenden: der vollständigen Erfassung von Vermögen und Schulden.
Mit dem Erbschein in Aussicht beginnt die praktische Arbeit: Sie müssen einen vollständigen Überblick über das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen gewinnen. Dies ist keine theoretische Übung, sondern die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Ohne diese Übersicht können Sie nicht einschätzen, ob der Nachlass solvent ist oder ob Schulden überwiegen.
Beginnen Sie damit, alle Konten zu lokalisieren. Da es in Deutschland kein zentrales Kontenregister gibt, müssen Sie aktiv bei Banken nachfragen. Kontaktieren Sie alle Institute, bei denen der Verstorbene möglicherweise Konten hatte – Hausbank, Sparkasse, Online-Banken. Verlangen Sie Kontoauszüge der letzten zwei Jahre, um wiederkehrende Zahlungen und Verbindlichkeiten zu erkennen. Bei Depot- und Wertpapierkonten erkundigen Sie sich nach dem Wert zum Stichtag des Todesfalls, da dieser für die Bewertung entscheidend ist.
Versicherungsunternehmen können über Lebens- oder Sterbegeldversicherungen verfügen, die den Nachlass belasten oder entlasten. Hier ist Vorsicht geboten: Manche Versicherungen zahlen nur an namentlich benannte Begünstigte, nicht an den Nachlass. Dokumentieren Sie jeden Posten schriftlich mit Datum und Betrag. Nutzen Sie eine Vorlage für ein Nachlassverzeichnis – die Dresdner Vorlage ist ein bewährtes Muster, das Sie online finden. Alternativ gibt es digitale Nachlassverzeichnis-Tools, die Ihnen die Organisation erleichtern.

Parallel dazu müssen Sie Schulden identifizieren: Hypotheken auf Immobilien, Darlehen, offene Rechnungen, Kreditkartenschulden. Fordern Sie bei allen bekannten Gläubigern Restschuldauszüge an. Überprüfen Sie auch die Strom-, Gas- und Wasserrechnungen der Wohnung – oft gibt es Nachzahlungen oder Guthaben. Notieren Sie auch Schenkungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat, da diese unter Umständen auf den Pflichtteil angerechnet werden (§ 2050 BGB). Eine systematische Erfassung aller Schulden verhindert später böse Überraschungen und ermöglicht Ihnen, die finanzielle Lage realistisch einzuschätzen.
Immobilien im Nachlass erfordern eine sachgerechte Bewertung. Der Verkehrswert ist entscheidend – nicht der Buchwert und nicht der Schätzwert aus einer alten Versicherungspolice. Beauftragen Sie einen Sachverständigen oder Makler, um den aktuellen Marktwert festzustellen. Diese Kosten liegen typischerweise zwischen 400 und 1.500 Euro, sparen Ihnen aber teure Fehler bei der Erbauseinandersetzung. Besitzt der Verstorbene ein Unternehmen oder Anteile daran, ist die Bewertung noch komplexer. Hier sollten Sie einen Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater einschalten. Die Bewertung bestimmt nicht nur die Erbquoten, sondern auch die Erbschaftsteuer. Bei Immobilien sollten Sie auch klären, ob Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist – dies beeinflusst den steuerbaren Wert erheblich.
Nachdem Sie Vermögen und Schulden erfasst haben, müssen Sie mehrere Anträge parallel bearbeiten. Der Erbschein ist der erste: Beantragen Sie diesen beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Sie benötigen dazu das Testament (falls vorhanden), die Sterbeurkunde und einen Personalausweis. Die Beantragung kostet zwischen 50 und 300 Euro, abhängig von der Nachlassgröße. Das Gericht hat eine Amtsermittlungspflicht und kann den Erbschein auch ohne alle Unterlagen erteilen – dies verkürzt das Verfahren erheblich.
Parallel melden Sie den Erbfall dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten an (ErbStG § 30). Dies ist nicht optional. Die Anzeige erfolgt über ein Formular, das Sie vom Finanzamt erhalten. Verspätete Anzeigen können zu Strafzinsen führen. Für die Grundbuchberichtigung bei Immobilien haben Sie zwei Jahre Zeit, um diese kostenfrei durchzuführen – danach werden Gebühren fällig. Sorgen Sie dafür, dass Sie den Grundbuchauszug bereits vorliegen haben, damit der Notar die Berichtigung vorbereiten kann.
Wenn der Verstorbene eine Rente bezog, informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung über den Sterbefall. Sie können einen Vorschuss von bis zu drei Monatsrenten innerhalb von 30 Tagen beantragen. Dies hilft, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Witwen- oder Witwerrenten beantragen Sie ebenfalls zeitnah über die Rentenversicherung – hier ist die Sterbeurkunde Ihr wichtigstes Dokument. Beachten Sie auch, dass Pflichtteilsansprüche berechtigter Angehöriger drei Jahre ab Jahresende der Kenntnis vom Erbfall geltend gemacht werden können (§ 2318 BGB). Enterbte Kinder oder der überlebende Ehegatte können Ihnen innerhalb dieser Frist Zahlungsansprüche stellen, wenn sie nicht bedacht wurden.
Die Abwicklung eines Nachlasses verlangt von Ihnen Struktur, Aufmerksamkeit und Durchhaltevermögen. Erben in der Praxis bedeutet, sich nicht von der Fülle an Aufgaben überfordert zu fühlen, sondern diese systematisch anzugehen. Die häufigsten Fehler entstehen durch Unkenntnis von Fristen oder durch das Verschieben wichtiger Schritte – wer die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen verpasst, haftet unbegrenzt für Schulden des Verstorbenen, eine Entscheidung, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ein bewährtes Mittel gegen solche Fehler ist eine schriftliche Checkliste mit allen Fristen, die Sie unmittelbar nach dem Todesfall erstellen und in Ihrem Kalender markieren.
Professionelle Unterstützung ist nicht nur bei komplexen Nachlässen sinnvoll, sondern auch bei einfachen Fällen eine Investition in Rechtssicherheit. Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Erbrecht prüft Ihr Testament, bewertet Schulden realistisch und identifiziert Risiken, die Sie übersehen könnten – die Kosten für eine Erstberatung sind mit maximal 226 Euro überschaubar. Besonders bei mehreren Erben oder bei Immobilien im Nachlass empfiehlt sich eine anwaltliche Begleitung von Anfang an, um Konflikte zu vermeiden und Ihre Interessen zu schützen.
Langfristig sollten Sie auch präventiv handeln und sich frühzeitig mit der eigenen Nachlassplanung auseinandersetzen. Ein Testament oder ein Erbvertrag verhindert später Streit und Unsicherheit bei Ihren Erben, während eine Vollmacht für den Todesfall oder eine Patientenverfügung Ihre Angehörigen entlasten. Kontaktieren Sie KGK Rechtsanwälte, um Ihre persönliche Situation zu besprechen und die richtigen Vorkehrungen zu treffen.