Das Familienrecht umfasst die Lebensbereiche Ehe, Familie, eingetragene Lebenspartnerschaft sowie nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Wir betreuen unsere Mandanten bereits vor der Eheschließung und während intakter Ehe, um sie durch eine optimale Vertragsgestaltung vor dem „bösen Erwachen“ im Falle von Trennung und Scheidung zu schützen.
Im Falle fehlender oder nicht ausreichender Vorsorge begleiten wir sie während der außergerichtlichen Auseinandersetzung, auch unter Hinzuziehung eines Mediators mit dem Ziel einer kosten- und zeitsparenden Regelung. Hier übernehmen wir die Vertragsgestaltung, ggfs. in Abstimmung mit einem Notar und/oder Steuerberater. Wir begleiten unsere Mandanten natürlich auch in den gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht und den Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht.
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