Maklerrecht

Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen zum Maklerrecht

Der Immobilienmaklervertrag

Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter, Mieter, Käufer als auch Makler.

Durch die langjährige Vertretung sämtlicher beteiligter Parteien sind uns die jeweiligen Interessen, Ziele sowie die Vorgehensweise der Gegenseite bestens bekannt. Gerade dies ermöglicht es uns, die Interessen auf beiden Seiten ziel- und ergebnisorientiert zu verfolgen.

Im Bereich des Maklerrechts tauchen folgende Fragestellungen häufig auf:

  • Ist die Maklerprovision überhaupt entstanden?
  • Wer muss die Maklerprovision zahlen?
  • Wie hoch darf die Maklerprovision sein?
  • Darf der Maklervertrag widerrufen werden? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
  • Ist die verwendete Widerrufsbelehrung des Maklers überhaupt wirksam?
  • Gilt die Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht jedem Interessenten gegenüber? Abgrenzung Verbraucher zum Unternehmer?
  • Welche Rechtsfolgen entstehen durch einen wirksamen Widerruf des Maklervertrages?
Jetzt Kontakt aufnehmen