Bau- und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Bau- und Architektenrecht

Durch die langjährige Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Unternehmern und Bauherrn hat sich in den vergangenen Jahren das private Baurecht als weiterer Schwerpunkt in unserer Kanzlei herausgestellt. Durch die gewonnenen Erfahrungen sowie  verschiedenen theoretischen Fortbildungsveranstaltungen können wir Sie sowohl als Unternehmer als auch als Auftraggeber erfahren und fundiert im privaten Bau- und Architektenrecht vertreten.

Das private Baurecht ist sehr konfliktträchtig, da viele Beteiligte unterschiedliche Interessen haben. Sowohl bauliche Mängel als auch ungerechtfertigte Zahlungsverweigerungen können für beide Parteien weitreichende wirtschaftliche Folgen haben. Es gilt daher einerseits früh zu handeln. Andererseits sind vor Einleitung eventueller gerichtlicher Schritte die Erfolgsaussichten, die Verfahrensdauer und das Kostenrisiko eines eventuellen Gerichtsverfahrens genau abzuwägen.

Eine frühzeitige transparente Beratung ist daher von großer Bedeutung und für uns selbstverständlich.

Regelmäßig treten im privaten Baurecht folgende Problemfelder auf, mit denen wir uns auseinandersetzen:

  • Vertragsgestaltung des Bauvertrags
  • Abnahme
  • Gewährleistungsrechte
  • Garantie
  • Schadensersatzansprüche
  • Beweissicherungsverfahren
  • Minderungsansprüche
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
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