Arbeitsrecht

Themen

Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte

Ihr Rechte im Arbeitsrecht – Wir beraten

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie umfassend – ob als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsratsmitglied oder in Ihrer Funktion als Teil einer Personal- oder Rechtsabteilung.

Beratung für Arbeitgeber: Effizienz für Personalarbeit

Wir begleiten Sie als verlässliche Partner in allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses – von der Einstellung neuer Mitarbeiter bis zur Lösung von Konflikten und der rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Unser Fokus liegt auf der Vermeidung kostenintensiver Gerichtsverfahren durch frühzeitige, strategische Beratung. Sollte es dennoch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und mit Nachdruck.

Arbeitnehmervertretung: Durchsetzung Rechte

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen, wie etwa Abfindungen und Arbeitszeugnissen. Wir unterstützen Sie bei Kündigungsschutzverfahren und beraten Sie bei der Aushandlung von Aufhebungsverträgen. Durch unsere umfassende Erfahrung in der Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verstehen wir die jeweilige Gegenseite genau und können Ihre Interessen zielgerichtet durchsetzen.

Vertretung von Betriebsräten: Ihre Rechte sichern und sens

Als Spezialisten für Betriebsverfassungsrecht beraten und vertreten wir Betriebsräte in allen relevanten Fragestellungen, von der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten bis zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Wir begleiten Betriebsräte sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren und vor der Einigungsstelle.

Unsere Expertise umfasst unter anderem:

  • Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 99 BetrVG)
  • Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Geltendmachung von Beteiligungsrechten (§ 87 BetrVG)
  • Vertretung bei Einstellungs-, Eingruppierungs- und Versetzungsverfahren (§ 99 ff. BetrVG)
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten
  • Wahrnehmung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen

 

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