Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung
Für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte – Ihre Rechte im Fokus
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen umfassende Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Ob als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsratsmitglied – wir stehen Ihnen als kompetente Partner zur Seite. Auch Personal- und Rechtsabteilungen profitieren von unserer Expertise.
Beratung für Arbeitgeber: Effizienz und Rechtssicherheit in der Personalarbeit
Als Arbeitgeber profitieren Sie von unserer praxisorientierten Beratung, die auf Effizienz und Konfliktvermeidung abzielt. Unsere Leistungen umfassen:
- Einstellung neuer Mitarbeiter: Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
- Konfliktlösung: Unterstützung bei internen Konflikten und Entwicklung von Strategien zur Streitbeilegung.
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Beratung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und sozialverträglichen Lösungen.
Unser Ziel ist es, kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sollte dennoch eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und mit Nachdruck.
Arbeitnehmervertretung: Ihre Rechte durchsetzen
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen. Unser Angebot:
- Kündigungsschutzverfahren: Unterstützung bei der Abwehr unrechtmäßiger Kündigungen.
- Abfindungen und Aufhebungsverträge: Verhandlung und Durchsetzung fairer Konditionen.
- Arbeitszeugnisse: Sicherstellung einer korrekten und positiven Bewertung.
Unsere doppelte Expertise – sowohl in der Vertretung von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern – erlaubt es uns, die Gegenseite genau einzuschätzen und Ihre Interessen gezielt zu vertreten.
Vertretung von Betriebsräten: Ihre Mitbestimmungsrechte sichern
Als Spezialisten im Betriebsverfassungsrecht bieten wir Betriebsräten umfassende Unterstützung in allen relevanten Bereichen. Unsere Leistungen umfassen:
- Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten: Unterstützung bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte aus § 87 BetrVG.
- Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen: Rechtssichere Gestaltung und Umsetzung.
- Einstellungs-, Eingruppierungs- und Versetzungsverfahren: Vertretung bei Verfahren nach § 99 BetrVG.
- Unterstützung vor der Einigungsstelle: Effektive Vertretung Ihrer Position.
Unsere Expertise ermöglicht es uns, auch bei komplexen Themen wie Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 99 BetrVG) oder Unterlassungsansprüchen bei Verletzungen von Mitbestimmungsrechten klare Lösungen zu entwickeln.
Unsere Expertise im Überblick
- Zustimmungsersetzungsverfahren (§ 99 BetrVG): Unterstützung bei der gerichtlichen Ersetzung von Zustimmungen zu personellen Maßnahmen.
- Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen: Entwicklung und Verhandlung rechtssicherer Vereinbarungen.
- Geltendmachung von Beteiligungsrechten (§ 87 BetrVG): Wahrung der Mitbestimmungsrechte in allen relevanten Angelegenheiten.
- Unterlassungsansprüche: Vertretung bei Verletzungen von Mitbestimmungsrechten durch den Arbeitgeber.
- Auskunfts- und Unterrichtungsansprüche: Sicherstellung der ordnungsgemäßen Informationspflichten.
Warum unsere Kanzlei?
Wir bieten eine individuelle, lösungsorientierte Beratung und vertreten Ihre Interessen konsequent. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Kenntnis des Arbeitsrechts finden wir für jede Situation eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Kontaktieren Sie uns
Ob Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat – wir stehen Ihnen als verlässliche Partner zur Seite. Lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Ihre KGKRechtsanwälte