Arbeitsrecht

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Wir informieren Sie über Ihre Arbeitsrechte

Arbeitsrecht: Qualifizierte und umfassende Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, als Betriebsratsmitglied sowie als Mitarbeiter einer Personal – und Rechtsabteilung.

Arbeitgebervertretung:

Als Ihr verlässlicher Partner begleiten wir Sie bei der täglichen Personalarbeit von der Einstellung über die Bearbeitung von Problemfällen im laufenden Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung und zeigen Ihnen die sich bietenden Optionen auf.

Als Ihr Interessenvertreter streben wir möglichst effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen von Konflikten mit Beschäftigten und Betriebsräten an. Nicht der kostenintensive Prozess, sondern dessen Vermeidung ist das Ziel unserer Tätigkeit. Sind gerichtliche Auseinandersetzungen aber auch durch eine zielgerichtete Beratung oder Vermittlung im Vorfeld unumgänglich, treten wir konsequent und mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.

Arbeitnehmervertretung:

Wir verfügen über umfangreiche und mehrjährige Erfahrung bei der Durchsetzung sämtlicher Arbeitnehmeransprüche von der Abfindung bis zum Zeugnis. Wir führen für Sie Kündigungsschutzverfahren und beraten Sie bei Aufhebungsverträgen.

Durch die Vertretung der Arbeitgeber auf der einen Seite, sowie der Arbeitnehmer auf der anderen Seite, sind uns die Interessen, die verfolgten Ziele sowie die Vorgehensweise der jeweiligen Gegenseite bestens bekannt. Gerade dies ermöglicht es, die Interessen auf beiden Seiten zielgerichtet und schnell durchzusetzen.

Betriebsratsvertretung:

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Fachanwälte für Arbeitsrecht liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern.

Wir beraten und vertreten Betriebsräte in allen betriebs-verfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Wir vertreten Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder sowohl außergerichtlich als auch in sämtlichen gerichtlichen Verfahren sowie vor der Einigungsstelle.

Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind wir z.B. in folgenden Bereichen tätig:

  • Zustimmungsersetzungsverfahren (z.B. nach § 99 BetrVG)
  • Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen Geltendmachung von Beteiligungsrechten (z.B. nach § 87 BetrVG)
  • Geltendmachung von Beteiligungsrechten bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzungen (§ 99 ff. BetrVG)
  • Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Beteiligungsrechten den BR (ggf. durch einstweilige Verfügung)
  • Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen
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