1. Verkehrsunfall – Sach- und Personenschaden
Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind von Sach- oder Personenschäden betroffen?
Bevor Sie Dritten Aufträge erteilen, etwas unterschreiben oder mit der gegnerischen Versicherung verhandeln, sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Nur ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche umfassend und ausschließlich in Ihrem Interesse durchgesetzt werden. Lassen Sie Ihre Rechte schützen und alle Schadensersatzansprüche fachkundig regulieren.
2. Bussgeldverfahren / Ordnungswidrigkeiten
Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? Machen Sie keine voreiligen Angaben gegenüber den Behörden und akzeptieren Sie nicht sofort die Konsequenzen. Unsere Kanzlei prüft unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. In vielen Fällen lohnt sich ein weiteres Vorgehen! Wir beantragen Akteneinsicht, verteidigen Sie im ordnungsbehördlichen Verfahren und vertreten Sie gegenüber den Führerscheinbehörden.
Kontaktieren Sie uns für eine schnelle und kompetente Beratung im Verkehrsrecht!
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