Erbrecht

Wir helfen bei der Erbauseinandersetzung!

Ihre Ansprechpartner rund um das Erbrecht

Auf dem Gebiet des Erbrechts beraten wir unsere Mandanten im frühest möglichen Stadium. Wir beraten die Mandanten bei der Erbfolgeregelung, insbesondere bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen in Form von Testamenten und Erbverträgen.

Erbrechtliche Beratung bieten wir für unsere Mandanten auch im Zusammenhang mit der Gestaltung eines Ehevertrages im Falle der ersten Eheschließung, insbesondere aber im Falle der Wiederheirat und der dann ggfs. entstehenden Patchworkfamilie.

Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung und wickeln Nachlässe ab. Wir beraten sie auch bei der Errichtung von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie bei Patientenverfügungen und passen diese deren individuellen Wünschen an.

Unsere Mandanten erhalten Beratung und Begleitung bei der außergerichtlichen Abwicklung einer Erbengemeinschaft. Wir vertreten unsere Mandanten in gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen und in Erbscheinsverfahren in allen Instanzen.
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