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31. August 2017

Allgemein

Der Widerspruch bei Lebensversicherungen

Alles was Sie wissen müssen zum Thema „Widerspruch von Lebensversicherungen“

 

Ein aktuelles Thema ist derzeit der Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu in einem Urteil entschieden, dass Kunden, die einen Vertrag nach dem Policenmodell in dem Zeitraum zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, auf Grund einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung das Recht haben, diesen Vertrag nachträglich zu widerrufen (s. Az. IV ZR 76/11 vom 7.5.14). Bei erfolgreichem Widerspruch kommt es dann zur Rückabwicklung des Vertrags durch das Versicherungsunternehmen, was mit einer teilweise beachtlichen Rückerstattungssumme für den Kunden verbunden ist.

Welche Verträge sind betroffen?

Betroffen sind vor allem Verträge, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Nach diesem Modell beinhalten die Verträge oftmals fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Teilweise fehlen sie gänzlich, wenn die Versicherungsgesellschaft die Unterlagen zur Belehrung erst später zusammen mit dem Versicherungsschein (Police) dem Kunden übergeben hat. In diesen Fällen hat die Widerrufsfrist für den Kunden nie begonnen. Die BGH-Richter bemängeln insbesondere, dass die Widerrufsbelehrungen viel zu allgemein gehalten, sie nicht optisch hervorgehoben sind und keine genaue Angaben für den Beginn der Widerrufsfrist beinhalten. In all diesen Fällen ist die Chance auf einen erfolgreichen nachträglichen Widerruf, ob bei bestehenden oder bei bereits abgewickelten Verträgen, sehr hoch. Die Kunden haben sogar ein ewiges Rücktrittsrecht. Seit 2008 gibt es das Policenmodell nicht mehr, da es mit dem europäischen Verbraucherrecht nicht vereinbar ist.

 

Ist ein Widerruf für mich von Vorteil?

Beachten Sie, dass nicht jeder Vertrag betroffen ist und auch nicht jeder Vertrag widerrufen werden sollte. So entfallen mit dem Widerruf natürlich auch Leistungen wie der Todesfallschutz oder ein gekoppelter Berufsunfähigkeitsschutz bei noch laufenden Verträgen. Insbesondere eine gute Verzinsung könnte bei einem laufenden Vertrag ein Grund sein, diesen nicht zu widerrufen, da die Vorteile des Vertrags die Vorteile eines Widerrufs und der vorzeitigen Rückabwicklung übertreffen. Hier ist also erst einmal die Prüfung der Vertragsbedingungen von Nöten. Prinzipiell lässt sich jedoch feststellen, dass ein erfolgreicher Widerspruch und eine Rückabwicklung enorme finanzielle Vorteile für den Kunden bringt. So darf das Versicherungsunternehmen lediglich die Beiträge einbehalten, die es für den genossenen Versicherungsschutz erhoben hat z.B. den Risikobeitrag für den Todesfallschutz. Alle anderen Einzahlungen inklusive hoher Abschluss- und Verwaltungskosten sowie entstandene Zinsen, die das Unternehmen mit den Beiträgen erwirtschaftet hat, müssen ersetzt werden, was selbst bei beitragsfrei gestellten Verträgen zu einem Plus von mehr als 50% des Rückkaufswertes führen kann. Ein Widerruf ist also durchaus überlegenswert!

 

Wie gehe ich am besten vor?

Natürlich können Sie auch ohne Hilfe eines Experten Ihrem Versicherungsunternehmen einen Widerspruch zusenden. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies zu keinem Erfolg führt, da die Gesellschaften sich stur stellen und diese Widersprüche mit großer Vehemenz ablehnen. Oftmals kommt es zu einer Einschüchterungstaktik der Gesellschaften, die sich mit Erfolgen auf gerichtlicher Ebene rühmen. Diese Taktik soll Widersprüche verhindern, obwohl viele Fälle außergerichtlich für den Versicherungsnehmer erfolgreich geregelt werden. Selbst ohne Gerichtsurteil kann es zu erheblich lukrativen Rückerstattungsbeträgen für den Versicherten kommen.

Folgende Überlegungen sind daher im Vorfeld erst einmal sinnvoll:

1. Ist mein Versicherungsvertrag betroffen?

2. Überprüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen auf die Widerrufsbelehrung, den aktuellen Stand der Versicherung sowie die Beiträge, die evtl. schon ausgezahlt wurdenLohnt sich ein Widerspruch eines laufenden Vertrags?

3. Wägen Sie die Vorteile Ihres Vertrags mit den Vorteilen eines Widerspruchs ab. Benötigen Sie das Geld dringend und ist ein Verzicht auf die Vertragsleistungen daher sinnvoll?

4. Informieren Sie sich über das weitere Vorgehen mit Hilfe eines Experten!

Die Hilfe eines Experten (z.B. eines Rechtsanwaltes) ist insofern ratsam, da er Sie nicht nur über die finanziellen Vorteile eines Widerrufs aufklären kann, sondern Ihre Interessen wirkungsvoll gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich und gerichtlich vertreten kann.

 

TIPP:

Da die Kosten eines Widerspruchsverfahrens von den meisten Rechtsschutzversicherern übernommen werden, ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Bringen Sie Ihre Vertragsunterlagen zu einer ersten Überprüfung mit. So kann schnell festgestellt werden, ob Ihr Vertrag betroffen ist und sich ein Widerruf überhaupt finanziell lohnt und wie seine Erfolgsaussichten sind. Ein erfolgreicher Widerspruch ist immer eine lukrative Angelegenheit für den Versicherungsnehmer, also scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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