15. April 2026
AllgemeinGewalt in Beziehungen ist ein ernstes Problem, das schnelle rechtliche Maßnahmen erfordert. Eine einstweilige Verfügung bietet Ihnen einen wirksamen Weg, sich vor Übergriffen zu schützen und klare Grenzen zu setzen.
Wir bei KGK Rechtsanwälte wissen, dass Betroffene oft unsicher sind, welche Schritte notwendig sind und wie das Verfahren abläuft. Dieser Beitrag zeigt Ihnen konkret, wie Sie vorgehen und welche Inhalte eine solche Verfügung haben kann.
Eine einstweilige Verfügung im Gewaltschutz ist eine gerichtliche Maßnahme, die Sie sofort schützt, wenn Sie von Gewalt oder Stalking bedroht sind. Das Gericht kann dem Täter verbieten, Ihre Wohnung zu betreten, sich Ihnen zu nähern oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Anders als ein reguläres Gerichtsverfahren dauert diese Anordnung nicht Monate – der Richter entscheidet oft innerhalb weniger Tage. Das ist der entscheidende Vorteil: Sie erhalten schnellen, vorläufigen Rechtsschutz, während die Hauptsache geklärt wird.
Die Rechtsgrundlage ist das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) sowie die Zivilprozessordnung (ZPO). Das Gericht prüft, ob Sie tatsächlich verletzt wurden oder unter Nachstellung leiden, und ob eine aktuelle Gefährdung besteht. Wichtig ist: Eine einstweilige Verfügung ist kein Strafverfahren. Der Täter wird nicht verurteilt, sondern ihm werden konkrete Handlungen verboten.
Das Gericht kombiniert mehrere Maßnahmen, je nachdem, welche Gefahr von dem Täter ausgeht. Ein Betretungsverbot untersagt ihm, Ihre Wohnung zu betreten. Ein Annäherungsverbot verpflichtet ihn, einen bestimmten Abstand zu Ihrer Person einzuhalten – beispielsweise mindestens 500 Meter Entfernung. Ein Aufenthaltsverbot kann bestimmte Orte wie Ihren Arbeitsplatz oder die Kindertagesstätte abdecken. Ein Kontaktverbot verbietet alle Formen der Kommunikation: Telefon, E-Mail, SMS und soziale Medien.

Das Gericht bestimmt die Gültigkeit – in der Regel für sechs Monate, mit der Möglichkeit der Verlängerung, falls die Bedrohung fortbesteht. Verstöße gegen die Anordnung führen zu Ordnungsgeld oder Ordnungshaft und sind zusätzlich strafbar.
Viele Betroffene verwechseln eine einstweilige Verfügung mit einem Strafantrag bei der Polizei. Das ist ein grundlegender Unterschied: Ein Strafantrag ist eine Anzeige gegen den Täter, die ein Strafverfahren auslöst. Das Ziel ist Bestrafung. Eine einstweilige Verfügung ist ein Zivilverfahren, das allein dem Schutz dient. Sie können beide Wege parallel gehen – eine Anzeige bei der Polizei und gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen.
Die Polizei kann Ihnen übrigens schon vor einer gerichtlichen Anordnung helfen: Sie kann den Täter temporär aus der Wohnung wegweisen (für bis zu vier Tage). Das ist ein Notfall-Instrument. Danach brauchen Sie die gerichtliche Anordnung für längerfristigen Schutz. Ein weiterer Unterschied liegt in der Geschwindigkeit: Während ein Strafverfahren Monate dauert, erhalten Sie eine einstweilige Verfügung meist innerhalb von zwei Wochen. Das Gericht prüft nicht alle Details wie in einem vollständigen Verfahren, sondern fragt: Ist es glaubhaft, dass Sie verletzt wurden? Besteht aktuell Gefahr? Welche konkreten Maßnahmen brauchen Sie für Ihren Schutz?
Ein Antrag auf einstweilige Verfügung ist der schnellste Weg zu gerichtlichem Schutz. Das Verfahren ist bewusst vereinfacht, damit Sie in Notlagen nicht lange warten müssen. Allerdings muss der Antrag konkret und überzeugend formuliert sein – vage Angaben führen zur Ablehnung. Das Familiengericht, das in Ihrem Bezirk zuständig ist, entscheidet innerhalb weniger Tage. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem Sie leben, wo die Gewalt stattgefunden hat oder wo der Täter seinen Wohnsitz hat. Sie können also das Gericht wählen, das für Sie am praktischsten ist. Die Antragstellung erfolgt schriftlich, elektronisch über Mein Justizpostfach oder mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Familiengerichts. Ein Anwalt ist nicht erforderlich – Sie können den Antrag selbst einreichen. Allerdings zeigt die Praxis, dass professionell formulierte Anträge deutlich höhere Erfolgsquoten haben, weil sie alle relevanten Details enthalten und die Argumente überzeugend darstellen.
Das Gericht braucht zwei Dinge: erstens die Glaubhaftmachung, dass Sie tatsächlich verletzt oder bedroht wurden, und zweitens den Nachweis einer aktuellen Gefährdung. Glaubhaftmachung bedeutet nicht vollständiger Beweis – es reicht aus, dass der Richter die Schilderung für plausibel hält. Wenn Sie beispielsweise über Prellungen, Kratzer oder Hämatome berichten, sind ärztliche Unterlagen oder Fotos überzeugend.

Polizeiprotokolle, auch wenn sie keine Strafanzeige enthalten, zeigen, dass ein Vorfall dokumentiert wurde. Zeugen können aussagen, dass sie Gewalt oder Belästigung beobachtet haben. Bei Stalking oder Telefonbelästigung sammeln Sie SMS, E-Mails und Anrufe, notieren Datum und Uhrzeit von Verfolgungen und speichern Screenshots aus sozialen Medien. Diese Dokumentation ist entscheidend. Das Gericht verlangt außerdem, dass die Gefährdung aktuell ist – ein Übergriff, der Monate zurückliegt ohne weitere Vorfälle, reicht nicht aus. Der Antrag sollte daher die jüngsten Ereignisse betonen und erklären, warum Sie weiterhin Angst haben.
Sammeln Sie alle Belege vor der Antragstellung. Ärztliche Atteste und Behandlungsberichte sind besonders stark, weil sie objektiv dokumentieren, dass Sie verletzt wurden. Polizeiberichte haben Gewicht, auch wenn noch kein Strafverfahren läuft. Fotos von Verletzungen mit Datum sollten Sie unmittelbar nach dem Vorfall machen.

Bei Stalking oder Belästigung erstellen Sie eine chronologische Aufstellung mit Datum, Uhrzeit, Art der Belästigung (Anruf, SMS, Verfolgung) und eventuellen Zeugen. Geben Sie in Ihrem Antrag an, wo Sie derzeit leben und ob Sie sich sicher fühlen. Wenn der Täter Sie zu Hause aufgesucht hat, beschreiben Sie, wie er Ihre Adresse kannte oder sich Zutritt verschafft hat. Nennen Sie konkrete Orte, die Sie meiden müssen – den Arbeitsplatz, die Bushaltestelle, die Kindertagesstätte. Das Gericht kann dann Aufenthaltsverbote für diese Orte anordnen.
Die Gebühren für das Verfahren sind gering (das Amtsgericht erhebt eine Gerichtsgebühr, die meist zwischen 50 und 150 Euro liegt). Falls Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ein wichtiger praktischer Punkt: Geben Sie im Antrag an, dass der Aufenthaltsort geheim bleiben soll, wenn Sie sich versteckt haben oder in einem Frauenhaus untergebracht sind. Das Gericht wird dann Ihre Adresse nicht im Beschluss aufführen. Nach der Entscheidung wird die einstweilige Verfügung dem Täter zugestellt und gleichzeitig der örtlichen Polizei bekannt gegeben – das ist entscheidend, denn die Polizei kann dann sofort eingreifen, wenn der Täter gegen das Verbot verstößt. Welche konkreten Inhalte eine solche Verfügung haben kann und wie Sie diese durchsetzen, zeigen wir Ihnen im nächsten Abschnitt.
Eine einstweilige Verfügung ist kein generelles Kontaktverbot, sondern ein präzises Instrument mit konkreten, überprüfbaren Anordnungen. Das Gericht formuliert exakt, was dem Täter untersagt ist – und diese Präzision ist entscheidend, denn Verstöße müssen dokumentierbar sein. Ein Kontaktverbot untersagt nicht einfach „jede Kommunikation“, sondern nennt alle Kanäle: direkte Anrufe, SMS, E-Mails, Nachrichten über WhatsApp, Instagram, Facebook oder TikTok sowie Kontakt durch Dritte. Das ist wichtig, weil der Täter sonst behaupten könnte, er habe nur eine E-Mail geschrieben und das sei nicht gemeint gewesen.
Ein Annäherungsverbot legt einen Radius fest – beispielsweise 300 Meter um Ihre Wohnung, 500 Meter um Ihren Arbeitsplatz oder 200 Meter um die Kindertagesstätte. Das Gericht bestimmt diese Abstände nicht willkürlich, sondern basierend auf den Umständen des Einzelfalls. Haben Sie beispielsweise berichtet, dass der Täter Ihnen zur Arbeit gefolgt ist, wird der Arbeitsplatz explizit geschützt. Ein Betretungsverbot untersagt dem Täter, Ihre Wohnung zu betreten – unabhängig davon, ob er dort früher gelebt hat oder einen Schlüssel besitzt. Dieses Verbot gilt auch, wenn Sie die Tür öffnen würden.
Ein Aufenthaltsverbot kann bestimmte Orte abdecken: den Arbeitsplatz, die Bushaltestelle, das Fitnessstudio, die Kindertagesstätte oder sogar eine bestimmte Straße. Das Gericht wird konkret, wenn Sie konkret sind – daher ist es entscheidend, im Antrag alle Orte zu benennen, an denen Sie sich aufhalten und an denen Sie Angst vor dem Täter haben. Die Geltungsdauer liegt in der Regel bei sechs Monaten, kann aber verlängert werden, wenn die Bedrohung nicht nachlässt. Nach Ablauf dieser Frist können Sie einen neuen Antrag stellen, falls die Gefährdung fortbesteht. Das Gericht prüft dann erneut, ob Ihre Angst begründet ist. Ein häufiger Fehler ist, dass Betroffene denken, die einstweilige Verfügung sei automatisch verlängert – das ist falsch. Sie müssen aktiv einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Betreuungs- und Umgangsregelungen sind seltener Bestandteil einer reinen Gewaltschutzanordnung, weil das Familienrecht hier eigene Verfahren vorsieht. Allerdings kann das Gericht in begründeten Fällen anordnen, dass Besuche beim Kind nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden – beispielsweise mit Beaufsichtigung oder an einem neutralen Ort wie einer Beratungsstelle. Dies geschieht nur, wenn nachgewiesen ist, dass das Kind durch den Täter gefährdet wird.
Wegweisungen und Hausverbote sind die stärksten Maßnahmen: Das Gericht kann anordnen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung zu verlassen hat und diese nicht mehr betreten darf. Dies geschieht unter der Prämisse „Das Opfer bleibt, der Täter geht“ – der Grundsatz des deutschen Gewaltschutzgesetzes. Der Täter muss innerhalb einer Frist, die das Gericht setzt (meist 24 bis 72 Stunden), ausziehen. Die Polizei unterstützt die Durchsetzung, wenn nötig.
Verstöße gegen eine einstweilige Verfügung sind ernst: Das Gericht kann Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verhängen. Zusätzlich sind Verstöße strafbar – der Täter riskiert bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach § 4 des Gewaltschutzgesetzes. Die Polizei wird bei jedem Verstoß informiert und kann sofort eingreifen. Daher ist es entscheidend, jeden Verstoß zu dokumentieren und der Polizei zu melden.
Dokumentieren Sie jeden Übergriff oder jede Belästigung mit Datum und Uhrzeit, sammeln Sie alle Belege wie ärztliche Atteste oder Polizeiberichte, und formulieren Sie Ihren Antrag konkret und detailliert. Je präziser Sie beschreiben, welche Gefahr von dem Täter ausgeht und welche Orte Sie schützen müssen, desto überzeugender wird Ihre einstweilige Verfügung. Das Gericht entscheidet dann meist innerhalb von zwei Wochen, und nach Erlass wird die Anordnung dem Täter zugestellt sowie der Polizei bekannt gegeben – damit kann die Polizei sofort eingreifen, wenn gegen das Verbot verstoßen wird.
Rechtliche Unterstützung ist sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihren Antrag formulieren oder welche Dokumente Sie sammeln müssen. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen, keine wichtigen Details zu übersehen und Ihre Chancen auf Erfolg zu erhöhen (besonders bei komplexen Fällen mit betroffenen Kindern oder wiederholten Verstößen). Auch bei der Durchsetzung der Verfügung oder bei einer notwendigen Verlängerung nach sechs Monaten unterstützt Sie ein Anwalt.
Wir bei KGK Rechtsanwälte begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und helfen Ihnen, Ihren Antrag überzeugend zu formulieren sowie alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir entwickeln eine Strategie, die zu Ihrem Schutz führt.