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25. September 2025

Allgemein

Einreichen der Scheidung leicht gemacht

Das Einreichen der Scheidung wirkt oft kompliziert und überwältigend. Dabei ist der Prozess mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen.

Wir bei KGK Rechtsanwälte begleiten täglich Mandanten durch diesen wichtigen Lebensabschnitt. In diesem Beitrag erfährst du alle wichtigen Schritte von den Voraussetzungen bis zum fertigen Antrag.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Scheidung erfüllen?

Das Trennungsjahr als Grundvoraussetzung

In Deutschland musst du mindestens zwölf Monate getrennt leben, bevor du den Scheidungsantrag stellen kannst. Dabei reicht es nicht, nur getrennte Schlafzimmer zu haben – ihr müsst eure Lebensgemeinschaft vollständig aufgeben. Das bedeutet: keine gemeinsamen Mahlzeiten, getrennte Haushaltsführung und keine gegenseitige Versorgung mehr. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterbrechen bereits wenige Wochen des Zusammenlebens während der Trennungszeit das Trennungsjahr (und du musst von vorne beginnen).

Nachweis des Ehescheiterns

Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass deine Ehe unwiderruflich gescheitert ist. Bei einer Trennung von einem Jahr gilt dies als erfüllt, wenn beide Partner die Scheidung wollen. Widerspricht dein Ehepartner der Scheidung, musst du das Scheitern der Ehe beweisen können. Nach drei Jahren Trennung vermutet das Gericht das Scheitern automatisch – dann kannst du auch gegen den Willen deines Partners geschieden werden. Konkrete Belege wie getrennte Wohnungen, unterschiedliche Meldeadressen oder Zeugenaussagen stärken deine Position erheblich.

Einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Geld

Eine einvernehmliche Scheidung verkürzt das Verfahren auf durchschnittlich vier bis sechs Monate. Du benötigst nur einen gemeinsamen Anwalt, was die Kosten halbiert. Wichtig: Alle Scheidungsfolgen wie nachehelichen Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung solltest du bereits klären. Ein notarieller Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt das Verfahren zusätzlich. Bei strittigen Scheidungen dauert das Verfahren oft über ein Jahr und kostet das Doppelte.

Grafik zeigt die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung: kürzere Verfahrensdauer, geringere Kosten und weniger Stress. - einreichen der scheidung

Nachdem du die Voraussetzungen erfüllst, geht es an die praktische Umsetzung: den eigentlichen Scheidungsantrag.

Wie reichst du den Scheidungsantrag richtig ein?

Das richtige Amtsgericht finden

Du reichst deinen Scheidungsantrag beim Familiengericht am Amtsgericht ein, das für deinen aktuellen Wohnort zuständig ist. Leben du und dein Ehepartner an verschiedenen Orten, wählst du zwischen beiden Gerichten. Ein Strategievorteil: Manche Gerichte arbeiten schneller als andere. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Auslastung des jeweiligen Gerichts erheblich, während andere Gerichte bis zu acht Monate benötigen. Du prüfst vorab die Auslastung des zuständigen Gerichts (diese Information erhältst du telefonisch von der Geschäftsstelle).

Grafik zeigt verschiedene Faktoren, die die Bearbeitungszeit eines Scheidungsantrags beim Gericht beeinflussen. - einreichen der scheidung

Anwaltszwang macht professionelle Hilfe unverzichtbar

In Deutschland herrscht absoluter Anwaltszwang für Scheidungsanträge – du reichst den Antrag niemals selbst ein. Dein Anwalt muss beim deutschen Gericht zugelassen sein und über eine Fachanwaltschaft für Familienrecht verfügen. Diese Spezialisierung kostet zwar etwa 15 Prozent mehr, spart aber durch Erfahrung oft Monate Verfahrensdauer. Wichtiger Punkt: Der Anwalt deines Partners darf dich nicht beraten (hier entstehen Interessenkonflikte). Bei einvernehmlichen Scheidungen reicht ein gemeinsamer Anwalt, der formal nur einen Partner vertritt.

Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren

Dein Anwalt benötigt die Heiratsurkunde im Original, aktuelle Einkommensnachweise beider Partner und bei Kindern deren Geburtsurkunden. Für den Versorgungsausgleich sind Renteninformationen der letzten zwei Jahre erforderlich. Fehlen Dokumente, verzögert sich das Verfahren um mindestens vier Wochen. Die Gerichtskosten zahlst du vorab – sie betragen bei einem Nettoeinkommen von 3.000 Euro etwa 535 Euro. Dein Anwalt reicht den vollständigen Antrag dann digital über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach ein.

Nach der erfolgreichen Einreichung stellt sich die wichtige Frage nach den entstehenden Kosten und der Verfahrensdauer.

Was kostet deine Scheidung wirklich?

Scheidungskosten steigen deutlich an

Seit dem 1. Juni 2025 zahlst du 6 Prozent mehr für deine Scheidung. Bei einem durchschnittlichen Verfahrenswert von 4.000 Euro entstehen jetzt 535 Euro Gerichtskosten und mindestens 1.537 Euro Anwaltsgebühren. Das ergibt 2.072 Euro für eine einvernehmliche Scheidung (bei strittigen Verfahren verdoppeln sich die Anwaltskosten durch zwei erforderliche Anwälte). Der Verfahrenswert errechnet sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Partner plus vorhandenes Vermögen. Dabei ziehen die Gerichte Freibeträge zwischen 15.000 und 64.000 Euro ab, je nach Oberlandesgerichtsbezirk.

Grafik zeigt die prozentuale Aufteilung der Kosten für eine einvernehmliche Scheidung mit einem Verfahrenswert von 4.000 Euro.

Staatliche Hilfe bei niedrigem Einkommen

Du bekommst Verfahrenskostenhilfe, wenn dein Nettoeinkommen unter 1.400 Euro liegt oder du arbeitslos bist. Der Staat übernimmt dann alle Gerichts- und Anwaltskosten vollständig. Bei geringfügig höherem Einkommen zahlst du die Kosten in monatlichen Raten über maximal 48 Monate zurück. Du musst die Verfahrenskostenhilfe bereits mit dem Scheidungsantrag beantragen (später eingereichte Anträge verzögern das Verfahren erheblich). Ein Online-Rechner der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt dir deine Berechtigung an.

Verfahrensdauer bestimmst du selbst

Eine einvernehmliche Scheidung dauert vier bis sechs Monate ab Antragstellung. Streitige Verfahren benötigen oft über ein Jahr. Du verkürzt die Dauer durch vollständige Unterlagen und vorab geklärte Scheidungsfolgen erheblich. Fehlt nur ein Dokument, verlängert sich das Verfahren um mindestens vier Wochen. Der Versorgungsausgleich allein dauert drei bis vier Monate. Verzichtest du darauf, verkürzt sich die Verfahrensdauer spürbar. Überlastete Gerichte in Großstädten arbeiten deutlich langsamer als kleinere Amtsgerichte in ländlichen Gebieten.

Zusammenfassung

Das Einreichen der Scheidung erfordert sorgfältige Vorbereitung und professionelle Unterstützung. Du musst das Trennungsjahr einhalten, vollständige Unterlagen sammeln und einen spezialisierten Anwalt beauftragen. Die Kosten variieren je nach Einkommen und Vermögen, während einvernehmliche Scheidungen deutlich günstiger und schneller ablaufen.

Nach der Antragstellung erhält dein Partner eine Zustellungsfrist von etwa vier Wochen. Das Gericht prüft dann alle Unterlagen und terminiert den Scheidungstermin. Dieser dauert meist nur 10 bis 15 Minuten (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind), während der Versorgungsausgleich parallel läuft und das Verfahren um drei bis vier Monate verlängert.

Eine fachkundige Beratung verhindert kostspielige Fehler und beschleunigt den gesamten Prozess erheblich. Wir bei KGK Rechtsanwälte begleiten dich von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Unsere Fachanwälte für Familienrecht entwickeln die optimale Strategie für deinen Fall und kennen die Besonderheiten der verschiedenen Gerichte.

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