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Alles was Sie wissen müssen zum nachehelichen Unterhalt im Falle von Arbeitslosigkeit

Steht mir Unterhalt nach der Scheidung zu, wenn ich arbeitslos werde?

Grundsätzlich steht Unterhalt auch Personen zu, die zwar zur Arbeit verpflichtet wären, aber mangels Kinderbetreuung oft keine Arbeit finden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit zu erhalten genügt es nicht, sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Vielmehr muss die anspruchstellende Person nachweisen, dass sie sich um eine Arbeit bemüht hat. Die Bemühungen müssen über Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche, Inserate etc. nachgewiesen werden. Die Hürde ist dementsprechend hoch, um die leichtfertige Erlangung eines Unterhaltsanspruchs zu verhindern.

Dabei muss nicht jede Arbeit angenommen werden. Nach aktueller Rechtsprechung muss eine angemessene Tätigkeit angenommen werden, die auch schon einmal während der Ehe gemacht worden ist. So kann z.B. einer Betriebswirtin die Tätigkeit einer Verkäuferin zugemutet werden, wenn sie diese schon einmal während der Ehe ausgeübt hat.

Den Anspruch auf Arbeitslosenunterhalt erlangt eine Person auch dann, wenn die Arbeitslosigkeit bereits vor der Scheidung eintritt. Ein Verlust des Arbeitsplatzes nur wenige Tage nach der Scheidung führt regelmäßig nicht zu einem Unterhaltsanspruch.

TIPP:

Unser Fachanwalt für Familienrecht Herr  Oliver Abel hilft schnell und unkompliziert hinsichtlich aller Fragen zum nachehelichen Unterhalt weiter.

 

 

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