08. November 2025
AllgemeinEine Räumungsklage bedeutet für Mieter oft das Ende des Mietverhältnisses. Doch was passiert, wenn der Mieter plötzlich zahlt, nachdem bereits eine Klage eingereicht wurde?
Wir bei KGK Rechtsanwälte erleben regelmäßig Fälle, in denen Mieter durch schnelles Handeln ihre Wohnung retten können. Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig und zeitlich begrenzt.
Mieter geraten automatisch in Zahlungsverzug, wenn die Miete bis zum dritten Werktag des Monats nicht auf dem Vermieterkonto eingeht. Diese Regelung schafft klare rechtliche Verhältnisse und gilt unabhängig von der gewählten Zahlungsweise (Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift). Der Bundesgerichtshof bestätigte in seinem Urteil vom 13.10.2021, dass bereits ein einmaliger Zahlungsverzug ausreicht, um eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Vermieter müssen jedoch vor einer fristlosen Kündigung eine schriftliche Abmahnung aussprechen, die alle relevanten Informationen und konkrete Zahlungsfristen enthält.
Vermieter können eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten im Rückstand sind oder wenn die Gesamtrückstände zwei Monatsmieten übersteigen. Das Amtsgericht Brandenburg entschied beispielsweise, dass ein Rückstand von 1.735,89 Euro zur sofortigen Räumung berechtigt. Bei ordentlichen Kündigungen erhalten Mieter hingegen mindestens drei Monate Zeit, um ausstehende Beträge zu begleichen, bevor die Kündigung wirksam wird.

Diese zeitliche Unterscheidung beeinflusst maßgeblich die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage.
Erfahrene Vermieter sprechen häufig sowohl eine fristlose als auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung aus. Diese Strategie verfolgt einen wichtigen Zweck: Während Mieter eine fristlose Kündigung durch vollständige Nachzahlung gemäß § 569 Abs. 3 BGB unwirksam machen können, bleibt die ordentliche Kündigung davon unberührt. Der Bundesgerichtshof bestätigte in seinem Urteil vom 23.07.2025 diese Rechtslage eindeutig und korrigierte die falsche Auffassung einiger Landgerichte, dass eine Nachzahlung auch ordentliche Kündigungen heilen könne. Diese rechtliche Klarstellung hat weitreichende Konsequenzen für Mieter, die ihre Wohnung durch nachträgliche Zahlung retten möchten.
Mieter erhalten nach Zustellung der Räumungsklage exakt zwei Monate Zeit, um durch vollständige Nachzahlung eine fristlose Kündigung unwirksam zu machen. Diese Schonfrist nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB greift ausschließlich bei fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs. Der Fristbeginn startet am Tag der Klagezustellung (nicht am Eingangstag bei Gericht), wobei Wochenenden und Feiertage die Frist entsprechend verlängern.
Mieter tragen das vollständige Risiko für die rechtzeitige Gutschrift auf dem Vermieterkonto. Eine Überweisung am letzten Fristtag genügt nicht, wenn das Geld erst später ankommt. Der gesamte Rückstand muss vollständig beglichen werden – Teilzahlungen führen zum Scheitern der Schonfrist. Dazu gehören Grundmiete, Nebenkosten und bereits entstandene Verfahrenskosten.
Die Schonfristzahlung macht eine fristlose Kündigung rückwirkend unwirksam und heilt den Kündigungsgrund vollständig. Öffentliche Stellen wie Jobcenter oder Sozialamt können Mietrückstände übernehmen – deren schriftliche Verpflichtungserklärung gilt als Schonfristzahlung, sofern sie rechtzeitig beim Vermieter eingeht.

Eine Zwei-Jahres-Sperre verhindert jedoch eine erneute Schonfristzahlung, falls Mieter bereits einmal davon Gebrauch gemacht haben.
Die Schonfristzahlung heilt ausschließlich fristlose Kündigungen und lässt ordentliche Kündigungen vollständig unberührt. Vermieter sprechen häufig gleichzeitig eine hilfsweise ordentliche Kündigung aus, um diese rechtliche Lücke zu schließen. Der Bundesgerichtshof bestätigte am 23.07.2025 eindeutig, dass diese Strategie rechtmäßig ist und der beschränkten Wirkung der Schonfristzahlung entspricht.
Selbst bei vollständiger Nachzahlung innerhalb der Zwei-Monats-Frist können Mieter ihre Wohnung verlieren, wenn zusätzlich eine ordentliche Kündigung erklärt wurde. Diese rechtliche Realität macht eine strategische Herangehensweise und professionelle Beratung unerlässlich.
Mieter müssen nach Erhalt einer Räumungsklage unverzüglich den direkten Kontakt zum Vermieter suchen. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass 67 Prozent aller Konflikte durch Gespräche zwischen den Parteien vor Gericht beendet werden. Diese beeindruckende Erfolgsquote belegt die Wirksamkeit proaktiver Kommunikation.

Mieter sollten ihre finanzielle Situation transparent darlegen und konkrete Lösungsvorschläge präsentieren. Vermieter zeigen sich häufig kompromissbereit, wenn Mieter realistische Zahlungspläne vorschlagen und aktiv um Unterstützung bitten. Eine schriftliche Dokumentation aller Gespräche und Vereinbarungen verhindert spätere rechtliche Auseinandersetzungen und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Ratenzahlungsvereinbarungen eröffnen einen praktikablen Ausweg aus der Räumungssituation, verlangen jedoch präzise Vertragsgestaltung. Die schriftliche Vereinbarung muss die Höhe der Gesamtforderung, den exakten Zahlungsrhythmus und die Konsequenzen bei erneutem Zahlungsverzug eindeutig festhalten. Mieter müssen während der Ratenzahlung die laufende Miete pünktlich entrichten (dies stellt eine Grundvoraussetzung dar). Öffentliche Stellen wie Jobcenter oder Sozialamt übernehmen häufig Mietrückstände, jedoch erfordert diese Unterstützung eine frühzeitige Antragstellung. Beratungsstellen wie der Deutsche Mieterbund bieten rechtliche Unterstützung bei der Verhandlung solcher Vereinbarungen. Mieter müssen alle Zahlungsbelege sorgfältig aufbewahren, um Zahlungen gegenüber Vermieter und Gericht nachweisen zu können.
Professionelle rechtliche Beratung wird bei komplexen Kündigungsgründen oder Unklarheiten über die Wirksamkeit der Schonfristzahlung unerlässlich. Räumungsprozesse dauern in Deutschland durchschnittlich 6 bis 12 Monate, was Mietern ausreichend Zeit für eine strategische Reorganisation verschafft. Ein Vergleich über fällige Mieten kann eine effektive Option darstellen, um die Situation zu entschärfen, bevor das Verfahren weiter eskaliert. Mieter haben das Recht auf eine faire Anhörung und können der Kündigung bei besonderen Härtegründen widersprechen. Die Härtefallregelung ermöglicht es, der Kündigung zu widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine besondere Härte darstellt (beispielsweise bei schwerer Krankheit oder hohem Alter). Juristen raten, bei plötzlichen Zahlungseingängen alle relevanten Unterlagen sofort dem Gericht vorzulegen, um die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu erzielen.
Die Erfolgsaussichten bei einer Räumungsklage hängen entscheidend von der Art der ausgesprochenen Kündigung ab. Mieter können bei fristlosen Kündigungen durch die Schonfristzahlung innerhalb von zwei Monaten ihre Wohnung retten, während diese Option bei ordentlichen Kündigungen wirkungslos bleibt. Der Bundesgerichtshof stellte eindeutig klar, dass Doppelkündigungen rechtmäßig sind und die Heilungswirkung der Nachzahlung erheblich begrenzen.
Schnelles Handeln entscheidet über den Erfolg der Räumungsabwehr, da die Zwei-Monats-Frist mit der Klagezustellung beginnt und keinen Raum für Verzögerungen lässt. Mieter tragen das vollständige Risiko für die rechtzeitige Gutschrift und müssen den gesamten Rückstand vollständig begleichen. Die Situation „Räumungsklage Mieter zahlt plötzlich“ erfordert eine strategische Herangehensweise und fundierte Rechtskenntnisse (besonders bei komplexen Doppelkündigungen).
Wir bei KGK Rechtsanwälte prüfen die Wirksamkeit der Kündigung, bewerten Ihre Erfolgsaussichten und verhandeln mit Vermietern über außergerichtliche Lösungen. Unsere Fachanwälte entwickeln individuelle Strategien für Ihre spezifische Situation im Mietrecht. Kontaktieren Sie uns unter +49 221 801 10 30-0 für eine kompetente Beratung zu Ihrem Fall.