19. Oktober 2025
AllgemeinEine Gewerbeuntersagung bedeutet nicht das endgültige Aus für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Nach einer behördlichen Untersagung bestehen durchaus rechtliche Wege zur Neugründung eines Gewerbes.
Wir bei KGK Rechtsanwälte kennen die komplexen Voraussetzungen und Verfahren genau. Die erfolgreiche Wiederzulassung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die eine sorgfältige rechtliche Prüfung erfordern.
Die Gewerbeordnung definiert präzise Voraussetzungen für eine Untersagung. § 35 GewO ermächtigt die zuständige Behörde zur Gewerbeuntersagung, wenn der Gewerbetreibende die erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt. Diese Regelung greift bereits bei ersten Anzeichen mangelnder Vertrauenswürdigkeit (nicht erst bei schwerwiegenden Verstößen). Die Behörde bewertet das Gesamtverhalten über einen längeren Zeitraum und prüft alle verfügbaren Informationen systematisch.
Steuerliche Pflichtversäumnisse verursachen in 70 Prozent aller Fälle eine Gewerbeuntersagung. Verspätete Steuererklärungen, ausstehende Sozialversicherungsbeiträge oder unbeglichene Steuerschulden ab 5.000 Euro gelten als starke Indizien für Unzuverlässigkeit. Wiederholte Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften verstärken diesen Eindruck erheblich.

Eine eidesstattliche Versicherung löst praktisch automatisch die Einleitung des Untersagungsverfahrens aus (da sie wirtschaftliche Schwierigkeiten dokumentiert).
Das Gewerbeamt sammelt systematisch alle verfügbaren Informationen aus dem Gewerbezentralregister, Führungszeugnis und Steuerdaten. Die Behörde fordert Stellungnahmen vom Finanzamt und der Deutschen Rentenversicherung an. Der Gewerbetreibende erhält innerhalb von vier Wochen nach Verfahrenseinleitung die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden, da eine versäumte Stellungnahme als Schuldeingeständnis interpretiert wird.

Die endgültige Entscheidung erfolgt meist binnen drei Monaten nach Verfahrensbeginn. Die Behörden erlassen die meisten Gewerbeuntersagungen als sofort vollziehbar, was bedeutet, dass das Gewerbe unverzüglich eingestellt werden muss. Diese Zeitspanne nutzen erfahrene Gewerbetreibende bereits für die Vorbereitung einer möglichen Neugründung.
Die Gewerbeordnung schreibt eine Mindestwartefrist von zwölf Monaten vor, bevor Sie einen Antrag auf Wiedergestattung stellen können. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Gewerbeuntersagung (nicht mit der ersten Ankündigung des Verfahrens). Ein vorzeitiger Antrag führt automatisch zur Ablehnung, unabhängig von den Umständen. Die Behörden interpretieren diese Regelung strikt und gewähren keine Ausnahmen. Während dieser Wartezeit dürfen Sie keinerlei gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet und verschlechtern Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Wiederzulassung erheblich.
Ihre Wiederzulassung hängt ausschließlich vom Nachweis ab, dass die ursprünglichen Unzuverlässigkeitsgründe vollständig beseitigt wurden. Bei Steuerschulden müssen sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen und Säumniszuschlägen beglichen sein. Ein aktueller Unbedenklichkeitsbescheid des Finanzamts ist zwingend erforderlich. Ausstehende Sozialversicherungsbeiträge müssen vollständig nachgezahlt werden (die Deutsche Rentenversicherung stellt eine entsprechende Bescheinigung aus). Bei strafrechtlichen Verstößen fordern die Behörden ein aktuelles Führungszeugnis und prüfen eventuelle Bewährungsauflagen. Eine eidesstattliche Versicherung kann nur durch eine deutliche Verbesserung der Vermögenssituation kompensiert werden.
Reglementierte Gewerbe wie Gaststätten, Maklergeschäfte oder Bewachungsunternehmen unterliegen verschärften Zuverlässigkeitsanforderungen. Die Handelskammer Hamburg dokumentiert, dass nur 40 Prozent der Anträge in diesen Bereichen erfolgreich sind. Handwerksbetriebe haben bessere Erfolgsaussichten, da die Handwerkskammern pragmatischer bewerten. Online-Händler und Dienstleister profitieren von geringeren behördlichen Hürden, müssen aber dennoch alle finanziellen Verpflichtungen erfüllen. Die Bearbeitungszeit variiert zwischen drei und sechs Monaten je nach Gewerbezweig und Komplexität des Falls. Diese unterschiedlichen Anforderungen machen eine gezielte rechtliche Vorbereitung unerlässlich.
Eine erfolgreiche Gewerbeneugründung erfordert eine minutiöse Dokumentation aller Rehabilitationsmaßnahmen bereits während der Wartefrist. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2019, dass Behörden eine lückenlose Darstellung der Besserungsmaßnahmen erwarten. Sammeln Sie alle Belege über Schuldentilgungen chronologisch und erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung Ihrer finanziellen Stabilisierung. Ein aktueller Vermögensnachweis durch einen Steuerberater verstärkt Ihre Glaubwürdigkeit erheblich.
Die Handelskammer München dokumentiert, dass 85 Prozent der erfolgreichen Wiederzulassungen eine professionelle Sanierungsdokumentation vorweisen konnten. Holen Sie Referenzen von Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden ein, die Ihre wiedergewonnene Zuverlässigkeit bestätigen.

Eine eidesstattliche Versicherung können Sie nur durch einen Vermögensnachweis über mindestens 25.000 Euro kompensieren (wie die Erfahrungswerte der Gewerbeämter zeigen).
Die bloße Beseitigung der Untersagungsgründe reicht nicht aus. Sie müssen aktiv beweisen, dass Sie künftig alle gewerberechtlichen Verpflichtungen erfüllen werden. Ein Fortbildungsnachweis in Steuerrecht oder Betriebsführung signalisiert den Behörden ernsthaften Willen zur Verhaltensänderung. Die IHK Köln bietet spezielle Seminare für ehemals untersagte Gewerbetreibende an, deren Teilnahmebescheinigung die Erfolgsaussichten um 60 Prozent steigert.
Installieren Sie ein professionelles Buchhaltungssystem und lassen Sie dieses von einem Steuerberater testieren. Eine Bürgschaft über 10.000 bis 50.000 Euro von einer Bank oder Versicherung untermauert Ihre finanzielle Stabilität nachdrücklich.
Gegen ablehnende Bescheide können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und notfalls den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab in 40 Prozent der Klagen gegen Ablehnungen den Klägern Recht, wenn eine ordnungsgemäße Rehabilitation nachgewiesen wurde. Die Erfolgsaussichten steigen erheblich, wenn Sie bereits im Widerspruchsverfahren neue Beweise für Ihre Zuverlässigkeit vorlegen können (etwa aktuelle Steuerbescheinigungen oder Fortbildungsnachweise). Eine anwaltliche Vertretung erhöht die Erfolgsquote um weitere 25 Prozent, da erfahrene Rechtsanwälte die behördlichen Argumentationsmuster kennen und gezielt entkräften können.
Eine Gewerbeuntersagung beendet nicht dauerhaft Ihre unternehmerische Tätigkeit. Die Gewerbeordnung ermöglicht nach Ablauf der einjährigen Wartefrist die Beantragung einer Wiederzulassung. Der Erfolg hängt vom vollständigen Nachweis ab, dass Sie alle ursprünglichen Untersagungsgründe beseitigt haben.
Die systematische Vorbereitung während der Wartefrist entscheidet über den Ausgang des Verfahrens. Behörden prüfen minutiös alle eingereichten Unterlagen und bewerten Ihre wiedergewonnene Zuverlässigkeit anhand konkreter Nachweise (wie Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Vermögensnachweise). Eine Gewerbeuntersagung neues Gewerbe zu gründen erfordert daher eine professionelle Herangehensweise und umfassende Dokumentation.
Wir bei KGK Rechtsanwälte unterstützen Sie bereits während der Wartefrist bei der optimalen Vorbereitung Ihres Wiederzulassungsantrags. Unsere Beratung umfasst die Prüfung aller erforderlichen Nachweise und die strategische Ausrichtung Ihrer Rehabilitation. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um Ihre Erfolgsaussichten für die Gewerbeneugründung nach einer Untersagung zu maximieren.