08. Oktober 2025
AllgemeinEine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch erhebliche finanzielle Kosten. Die Kosten von Scheidung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und können je nach Komplexität des Falls stark variieren.
Wir bei KGK Rechtsanwälte zeigen dir in diesem Überblick alle relevanten Kostenfaktoren auf. So kannst du deine Scheidungskosten besser planen und unerwartete Ausgaben vermeiden.
Die Gerichtskosten deiner Scheidung berechnen sich ausschließlich nach dem Verfahrenswert. Dieser ergibt sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen. Seit dem 1. Juni 2025 gelten erhöhte Gebührensätze nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG). Bei einem Mindestverfahrenswert von 3.000 Euro zahlst du 283 Euro Gerichtskosten. Verdient ihr gemeinsam 3.000 Euro netto monatlich, steigt der Verfahrenswert auf 9.000 Euro und die Gerichtskosten auf 521 Euro. Diese Kosten teilt ihr euch grundsätzlich hälftig.
Der Versorgungsausgleich führt zu einem Verfahrenswert von 25.200 Euro bei zwei Versorgungsansprüchen, ohne Versorgungsausgleich beträgt er 21.000 Euro. Diese Werte gelten als Standardsätze für die Kostenberechnung. Der Versorgungsausgleich findet automatisch statt, wenn ihr länger als drei Jahre verheiratet wart, außer bei besonderen Härtefällen oder ausdrücklichem Verzicht.
Viele Gerichte gewähren bei einvernehmlichen Scheidungen einen Rabatt von 30 Prozent auf den Verfahrenswert. Aus 9.000 Euro werden dann 6.300 Euro, die Gerichtskosten sinken von 521 auf etwa 365 Euro. Dieser Rabatt gilt nur, wenn ihr euch über alle Folgesachen einig seid und nur ein Anwalt das Verfahren führt.

Streitige Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht erhöhen dagegen den Verfahrenswert dramatisch und können die Gerichtskosten verdoppeln oder verdreifachen.
Während die Gerichtskosten gesetzlich festgelegt sind, variieren die Anwaltskosten je nach Komplexität deines Falls erheblich.
Die Anwaltskosten deiner Scheidung basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und verwenden den gleichen Verfahrenswert wie die Gerichtskosten. Bei einem Verfahrenswert von 9.000 Euro zahlst du für eine einvernehmliche Scheidung etwa 1.786 Euro Anwaltskosten. Diese Summe setzt sich aus einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr von 915 Euro und einer 1,2-fachen Terminsgebühr von 846 Euro zusammen, plus 19 Prozent Mehrwertsteuer und Auslagen von etwa 25 Euro.
Der Kostenunterschied zwischen einvernehmlicher und strittiger Scheidung ist dramatisch. Während du bei Einvernehmen nur einen Anwalt benötigst, brauchst du bei Streit deinen eigenen Rechtsanwalt. Die Kosten steigen dann von etwa 1.786 Euro auf bis zu 4.000 Euro pro Person. Zusätzlich fallen für jeden strittigen Punkt weitere Gebühren an: Unterhaltsstreit kann zusätzlich 2.000 Euro kosten, Sorgerechtsauseinandersetzungen weitere 1.500 Euro. Bei hochstrittigen Scheidungen mit mehreren Folgesachen erreichen die Gesamtanwaltskosten schnell 8.000 bis 12.000 Euro.

Viele Anwaltskanzleien bieten heute Pauschalpreise für einvernehmliche Scheidungen an, die deutlich unter den gesetzlichen Gebühren liegen. Statt 1.786 Euro nach RVG zahlst du oft nur 1.200 bis 1.400 Euro als Festpreis. Diese Angebote lohnen sich besonders bei unkomplizierten Fällen ohne Folgesachen (wie Unterhalt oder Sorgerecht). Sobald Streit entsteht oder zusätzliche Anträge nötig werden, greifen wieder die gesetzlichen Gebührensätze.
Neben den Anwalts- und Gerichtskosten entstehen bei vielen Scheidungen weitere Nebenkosten, die dein Budget erheblich belasten können.
Streitige Vermögensaufteilungen erfordern oft teure Gutachten von Sachverständigen. Ein Immobiliengutachten kostet dich zwischen 2.000 und 5.000 Euro (abhängig vom Objektwert). Unternehmensbewertungen schlagen mit 3.000 bis 8.000 Euro zu Buche. Diese Kosten trägst du zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtsgebühren. Besonders teuer werden Rentenausgleichsgutachten komplexer Versorgungswerke mit bis zu 2.500 Euro. Das Gericht bestimmt den Sachverständigen und du hast keinen Einfluss auf dessen Honorar.
Notarielle Beurkundungen sind bei Scheidungsfolgenvereinbarungen nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll bei größeren Vermögenswerten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kostet beim Notar etwa 1,5 bis 2,0 Gebührensätze nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Bei einem Geschäftswert von 25.000 Euro zahlst du rund 230 Euro Notargebühren. Immobilienübertragungen erfordern dagegen zwingend eine Beurkundung und kosten je nach Wert zwischen 1.000 und 3.000 Euro (plus Grundbuchkosten). Ohne notarielle Vereinbarung bleiben deine Vermögenswerte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Familienmediation kostet zwischen 150 und 250 Euro pro Stunde, eine komplette Scheidungsmediation etwa 2.000 bis 4.000 Euro. Diese Investition lohnt sich bei komplexen Fällen mit Kindern oder größerem Vermögen. Mediation reduziert Anwaltskosten um bis zu 60 Prozent und verkürzt die Verfahrensdauer von durchschnittlich 12 auf 6 Monate. Steuerberatung bei Vermögensaufteilung kostet zusätzlich 200 bis 500 Euro, verhindert aber teure Fehler bei Kapitalerträgen oder Immobilienverkäufen. Übersetzungskosten für ausländische Dokumente betragen etwa 25 Euro pro Seite und sind bei internationalen Ehen unvermeidbar. Zusätzlich entstehen Kosten für Unterhalt nach dem Wechselmodell, wenn beide Elternteile zur Zahlung verpflichtet sind.

Die Kosten von Scheidung schwanken dramatisch zwischen 967 Euro bei einvernehmlichen Mindestfällen und über 15.000 Euro pro Person bei strittigen Auseinandersetzungen. Dein Verfahrenswert bestimmt dabei sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten nach gesetzlich festgelegten Tabellen. Zusätzliche Sachverständigengutachten oder Mediationsverfahren können weitere 2.000 bis 8.000 Euro verursachen.
Einvernehmen reduziert deine Scheidungskosten um bis zu 70 Prozent gegenüber strittigen Verfahren. Pauschalangebote für unkomplizierte Fälle sparen zusätzlich 300 bis 600 Euro gegenüber den RVG-Gebühren. Mediation bei komplexeren Fällen (besonders mit Kindern oder größerem Vermögen) amortisiert sich durch gesparte Anwaltskosten binnen weniger Monate.
Professionelle Beratung verhindert kostspielige Planungsfehler und unkalkulierbare Folgekosten. Wir bei KGK Rechtsanwälte erstellen dir transparente Kostenvoranschläge und entwickeln kostenbewusste Lösungsstrategien für deine Scheidung. Unsere Familienrechtsexperten begleiten dich durch das gesamte Verfahren und sorgen für planbare Ausgaben ohne böse Überraschungen.