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25. April 2026

Allgemein

Räumungsklage Kosten: Was kostet es?

Eine Räumungsklage ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Kosten der Räumungsklage setzen sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltshonorar und Nebenausgaben zusammen.

Wir bei KGK Rechtsanwälte wissen, dass viele Vermieter die tatsächlichen Ausgaben unterschätzen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden und Ihre Strategie optimal zu planen.

Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einer Räumungsklage?

Die Gerichtskosten bei einer Räumungsklage orientieren sich vollständig am Streitwert, den Sie durch Multiplikation der monatlichen Kaltmiete mit zwölf ermitteln. Bei einer Wohnung mit 600 Euro Monatsmiete ergibt sich ein Streitwert von 7.200 Euro, woraus Gerichtskosten von etwa 650 Euro entstehen. Steigt die Miete auf 1.000 Euro monatlich, erhöht sich der Streitwert auf 12.000 Euro und die Gerichtskosten auf rund 1.100 Euro. Diese Gebühren müssen Sie als Vermieter vorab als Gerichtskostenvorschuss leisten, bevor das Verfahren überhaupt beginnt – unabhängig davon, ob Sie später gewinnen oder verlieren.

Der Aufbau der Gerichtsgebühren

Das Amtsgericht berechnet in Räumungsverfahren typischerweise drei Gerichtsgebühren. Die einfache Gebühr, die sich nach einer bundesweit einheitlichen Tabelle richtet, wird verdreifacht. Bei einem Streitwert von 9.600 Euro beträgt die einfache Gebühr 188 Euro, die dreifache Gebühr somit 564 Euro. Diese Struktur gilt unabhängig davon, ob der Mieter die Klage bestreitet oder nicht. Vorzeitige Beendigung des Verfahrens senkt die Gebühren, aber das ist in der Praxis selten der Fall. Zu diesen Gerichtsgebühren addieren sich noch Zustellungskosten durch den Gerichtsvollzieher (zwischen 50 und 100 Euro) sowie die Ausstellung des vollstreckbaren Titels (etwa 80 Euro zusätzlich).

Unterschiede zwischen streitigen und unstreitigen Verfahren

Ein streitiger Ablauf – wenn der Mieter aktiv Widerspruch einlegt – führt in der Regel zu höheren Gesamtkosten, da mehr Termine und möglicherweise Beweisaufnahmen erforderlich werden. Ein unstreitiges Verfahren, bei dem der Mieter nicht erscheint oder keinen Widerspruch erhebt, läuft schneller ab, reduziert aber nicht automatisch die Gerichtsgebühren. Selbst wenn der Mieter keinen Einwand erhebt, zahlen Sie die vollen dreifachen Gebühren. Die tatsächliche Kostenersparnis liegt eher bei der Verfahrensdauer und den Anwaltshonorargebühren. Bei einem Streitwert von 6.000 Euro entstehen Gerichtskosten von etwa 489 Euro – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Hinzu kommen Anwaltsgebühren, die sich ebenfalls nach dem Streitwert richten und bei diesem Beispiel etwa 1.400 Euro betragen. Die Gesamtbelastung für Gerichtskosten und Anwaltshonorar liegt somit bereits bei rund 1.900 Euro, bevor die Zwangsräumung überhaupt beginnt. Doch damit nicht genug: Weitere Nebenkosten und Gebühren für die Vollstreckung kommen hinzu.

Was kostet der Anwalt bei einer Räumungsklage?

Das Anwaltshonorar stellt den zweiten großen Kostenfaktor neben den Gerichtsgebühren dar. Nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) berechnen Sie die Gebühren direkt nach dem Streitwert der Klage. Bei einem Streitwert von 6.000 Euro fallen für die Verfahrensgebühr etwa 1.304 Euro an, hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 40 Euro und die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Allein für die anwaltliche Vertretung zahlen Sie bei dieser Streitwertgröße insgesamt rund 1.600 Euro. Die Gebührenstruktur nach RVG berücksichtigt drei Gebührentypen – Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Einigungsgebühr – die unterschiedlich gewichtet werden. Für Räumungsklagen liegen die Anwaltskosten typischerweise zwischen 1.200 und 1.500 Euro, was bedeutet, dass Sie bereits mit höheren Kosten rechnen müssen als in weniger komplexen Verfahren.

Anwaltskosten nach Streitwert

Ein Vermieter mit einer 10.800-Euro-Wohnung (900 Euro monatlich) zahlt Anwaltskosten von etwa 1.900 Euro, bei einer 18.000-Euro-Wohnung (1.500 Euro monatlich) steigen die Kosten auf circa 2.600 Euro. Diese Gebühren fallen unabhängig davon an, ob Sie den Fall gewinnen oder verlieren – Sie zahlen sie als Vermieter vorab. Die Höhe der Anwaltskosten hängt somit vollständig vom Streitwert ab, den Sie durch die Jahreskaltmiete bestimmen. Je höher die Miete, desto höher auch die Anwaltsgebühren. Diesen direkten Zusammenhang sollten Sie bei Ihrer Kostenplanung berücksichtigen.

Das Risiko der gegnerischen Anwaltskosten

Der entscheidende Punkt ist häufig die Frage, ob Sie die Anwaltskosten des Mieters tragen müssen. Wenn Sie die Räumungsklage verlieren, zahlen Sie nicht nur Ihre eigenen Anwaltsgebühren, sondern auch die des Mieters. Bei einem Streitwert von 7.200 Euro bedeutet das zusätzliche 1.200 Euro für die gegnerische Seite – insgesamt also über 3.000 Euro nur für Anwaltskosten. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass etwa 70 Prozent der Mieter in Räumungsklagen zahlungsunfähig sind und Prozesskostenhilfe erhalten. Das heißt, selbst wenn Sie gewinnen, können Sie diese Kosten oft nicht vom Mieter zurückfordern.

Prozentwerte: Zahlungsunfähigkeit von Mietern, Mehrwertsteuer und Versteigerungserlöse - kosten der räumungsklage

Die praktische Konsequenz ist, dass Sie mit deutlich höheren Gesamtausgaben kalkulieren müssen als nur mit Ihren eigenen Gebühren.

Spezialisierung als Erfolgsfaktor

Fachanwälte für Mietrecht erzielen nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins Erfolgsquoten von über 70 Prozent, während allgemein tätige Anwälte nur etwa 40 Prozent erreichen. Die höheren Honorare spezialisierter Anwälte zahlen sich in diesem Fall aus: Eine bessere Erfolgsquote reduziert das Risiko, die Anwaltskosten des Gegners tragen zu müssen, erheblich. Für Sie als Vermieter heißt das konkret, dass Sie durch die Beauftragung eines Fachanwalts am Ende deutlich weniger Geld ausgeben können als mit einem Generalisten, auch wenn die Stundensätze zunächst höher wirken. Neben den Anwaltsgebühren entstehen jedoch weitere Ausgaben, die Sie bei Ihrer Gesamtkostenrechnung nicht übersehen sollten.

Was kommt nach dem Urteil noch auf Sie zu

Viele Vermieter unterschätzen, dass die Räumungsklage erst der Anfang ist. Nach dem Urteil entstehen oft erhebliche zusätzliche Kosten, die Ihre Gesamtbudgetierung massiv beeinflussen. Der Gerichtsvollzieher muss die Räumung durchsetzen, und hier beginnt der finanzielle Aufwand erst richtig.

Die Kosten des Gerichtsvollziehers und der Räumung

Die Grundgebühr des Gerichtsvollziehers liegt bei etwa 130 Euro, dazu kommen Zustellungs-, Wege- und Auslagenkosten. Bei einer einfachen Räumung rechnen Sie mit 300 bis 800 Euro für den Gerichtsvollzieher – bei einer Zweizimmerwohnung typischerweise etwa 450 Euro, bei größeren Objekten bis zu 1.200 Euro. Der Gerichtsvollzieher übernimmt die Wohnungsübergabe und erstellt ein Protokoll, entsorgt aber keine Gegenstände. Das ist das Problem: Befindet sich noch Hausrat in der Wohnung, benötigen Sie ein Räumungsunternehmen. Diese Unternehmen berechnen typischerweise 2.500 bis 4.500 Euro für eine Dreizimmerwohnung; bei vermüllten Wohnungen steigen die Kosten leicht über 8.000 Euro. Die Preisgestaltung erfolgt nach Kubikmetern und Entsorgungsaufwand – Sondermüll erhöht die Kosten erheblich.

Lagerung und Wertermittlung von Hausrat

Nach der Räumung müssen wertvolle Gegenstände eingelagert werden, was monatliche Kosten von 150 bis 300 Euro verursacht. Für die Wertermittlung zurückgelassener Gegenstände fallen 200 bis 500 Euro an; drei Monate Lagerzeit sind üblich. Versteigerungen bringen in der Realität selten mehr als 20 Prozent des geschätzten Werts ein. Insgesamt können Vollstreckungskosten von 800 bis 2.500 Euro entstehen – oft mehr als die Gerichtskosten selbst. Die Berliner Räumung bietet hier eine kostengünstige Alternative: Der Gerichtsvollzieher führt einen Schlosswechsel durch statt einer vollständigen Räumung. Die Kosten liegen dann nur bei etwa 200 bis 300 Euro, was eine erhebliche Ersparnis bedeutet.

Mietausfälle und Instandsetzungskosten

Daneben entstehen Mietausfälle während des Verfahrens und der Räumung – bei einer 1.000-Euro-Wohnung über sechs bis zwölf Monate schnell 6.000 bis 12.000 Euro. Hinzu kommen Instandsetzungskosten für Schäden, die der Mieter hinterlassen hat. In der Praxis liegen diese zwischen 2.000 und 5.000 Euro für normale Abnutzung plus eventueller Vandalismusschäden. Sachverständige kosten 200 bis 500 Euro, wenn Sie Schäden dokumentieren müssen.

Die realistische Gesamtkostenrechnung

Eine realistische Gesamtkostenrechnung muss alle diese Positionen einkalkulieren. Bei einer durchschnittlichen Wohnung mit 800 Euro Miete addieren sich Gerichtskosten (etwa 500 Euro), Anwaltskosten (etwa 1.400 Euro), Vollstreckungskosten (etwa 1.500 Euro), Mietausfälle (etwa 8.000 Euro) und Instandsetzung (etwa 3.000 Euro) schnell zu 14.000 bis 16.000 Euro. Das ist die Realität, die viele Vermieter nicht einkalkulieren. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, diese Kosten durch außergerichtliche Einigungen zu vermeiden oder durch strategische Planung zu minimieren.

Fazit: Die Kosten der Räumungsklage richtig einschätzen

Frühzeitige rechtliche Beratung senkt die Kosten der Räumungsklage erheblich, weil Sie Optionen nutzen können, die später entfallen. Außergerichtliche Einigungen enden in über 60 Prozent der Mietstreitigkeiten erfolgreich und sparen durchschnittlich 800 bis 2.000 Euro an Gerichtskosten. Ratenzahlungsvereinbarungen oder Mietaufhebungsverträge sind oft schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren, das sechs bis zwölf Monate dauert und Ihre Liquidität belastet.

Eine realistische Kostenübersicht vor der Klageerhebung zeigt Ihnen, ob eine Räumungsklage wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie kalkulieren Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, Vollstreckungsausgaben und Mietausfälle ein und erkennen schnell, dass bei zahlungsunfähigen Mietern (etwa 70 Prozent der Fälle) die Kosten oft nicht zurückfließen, selbst wenn Sie gewinnen. Fachanwälte für Mietrecht erzielen Erfolgsquoten von über 70 Prozent und kennen Formfehler in Kündigungen, die etwa 45 Prozent der Eigenbedarfskündigungen angreifbar machen.

Wir bei KGK Rechtsanwälte analysieren Ihre Situation sorgfältig und entwickeln eine Strategie, die Ihre Interessen schützt und unnötige Kosten vermeidet. Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung zur Räumungsklage und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen, die Gesamtbelastung zu minimieren.

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