05. November 2025
AllgemeinEine Räumungsklage bringt für Vermieter erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Die Kosten der Räumungsklage setzen sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Vollstreckungskosten zusammen.
Wir bei KGK Rechtsanwälte erleben täglich, wie Vermieter von den tatsächlichen Ausgaben überrascht werden. Eine fundierte Kostenplanung schützt vor bösen Überraschungen und hilft bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Die Gerichtskosten bei einer Räumungsklage richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und orientieren sich am Streitwert. Dieser berechnet sich aus der Jahreskaltmiete der Wohnung. Bei einer Monatsmiete von 600 Euro ergibt sich ein Streitwert von 7.200 Euro (zwölf Monatsmieten). Die Gerichtsgebühren betragen dann etwa 650 Euro. Bei einer höheren Miete von 1.000 Euro steigt der Streitwert auf 12.000 Euro und die Gerichtskosten auf circa 1.100 Euro.

Vermieter zahlen diese Kosten als Gerichtskostenvorschuss, bevor das Verfahren beginnt.
Die Rechtsanwaltsgebühren folgen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und orientieren sich ebenfalls am Streitwert. Bei einem Streitwert von 7.200 Euro fallen für den eigenen Anwalt etwa 1.200 Euro an. Verliert der Vermieter die Klage, trägt er zusätzlich die Anwaltskosten des Mieters (weitere 1.200 Euro). Diese doppelte Belastung macht eine sorgfältige rechtliche Prüfung vor Klageeinreichung unerlässlich. Viele Vermieter unterschätzen diese Kostenfalle und stehen am Ende vor Ausgaben von über 3.000 Euro nur für Anwälte.
Neben den Hauptkosten entstehen weitere Ausgaben, die oft übersehen werden. Zustellungskosten durch Gerichtsvollzieher schlagen mit 50 bis 100 Euro zu Buche. Gutachterkosten bei strittigen Sachverhalten können mehrere hundert Euro erreichen. Fahrtkosten und Auslagen des Anwalts kommen hinzu. Die Ausstellung des vollstreckbaren Titels kostet weitere 80 Euro. Diese Nebenkosten können 300 bis 500 Euro zusätzlich verursachen und sollten bei der Kostenplanung berücksichtigt werden. Nach dem Urteil beginnt jedoch erst die eigentliche Vollstreckung mit ihren spezifischen Kostenpunkten.
Der Gerichtsvollzieher berechnet für die Zwangsräumung zwischen 300 und 800 Euro, abhängig vom Umfang der Räumung. Bei einer Zweizimmerwohnung entstehen meist 450 Euro, bei größeren Objekten steigen die Kosten auf bis zu 1.200 Euro. Diese Gebühren decken ausschließlich die Vollstreckungshandlung ab (Wohnungsübergabe und Protokollerstellung). Der Gerichtsvollzieher entsorgt keine Gegenstände, sondern übergibt lediglich die geräumte Wohnung an den Vermieter. Zusätzliche Kosten fallen für Zustellungen und Terminverlegungen an.
Ein professionelles Räumungsunternehmen verlangt für eine Dreizimmerwohnung zwischen 2.500 und 4.500 Euro. Bei vermüllten Wohnungen explodieren die Kosten auf über 8.000 Euro. Die Preisgestaltung erfolgt nach Kubikmetern und Entsorgungsaufwand (Sondermüll wie Farbreste oder Chemikalien verteuern die Räumung erheblich). Lagerkosten für wertvolle Gegenstände schlagen mit 150 bis 300 Euro monatlich zu Buche. Vermieter unterschätzen diese Kostenfalle systematisch, weil sie nur an die Gerichtskosten denken. Die Realität zeigt: Die Vollstreckung kostet oft mehr als das gesamte Gerichtsverfahren.
Zurückgelassene Gegenstände müssen bewertet und drei Monate eingelagert werden. Ein Sachverständiger kostet 200 bis 500 Euro für die Wertermittlung. Versteigerungen bringen selten mehr als 20 Prozent des Schätzwerts ein. Die meisten Haushaltsauflösungen erweisen sich als wertlos und verursachen nur Entsorgungskosten. Elektronikgeräte ohne Originalverpackung erzielen kaum Erlöse, Möbel aus Pressspan haben praktisch keinen Verkaufswert. Nur Antiquitäten oder hochwertige Technik rechtfertigen den Aufwand einer Versteigerung. Insgesamt entstehen bei einer Zwangsräumung Kosten zwischen 800 und 2.500 Euro für Gerichtsvollziehergebühren, Transportkosten und Lagergebühren. Diese Vollstreckungskosten führen zur entscheidenden Frage: Wer trägt am Ende die gesamten Verfahrenskosten?
Bei einer gewonnenen Räumungsklage trägt der unterlegene Mieter sämtliche Verfahrenskosten. Dazu gehören die eigenen Anwaltskosten des Vermieters, die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten des Mieters. Bei einem Streitwert von 7.200 Euro summieren sich diese Kosten auf etwa 3.100 Euro. Der Vermieter kann diese Summe vollständig vom Mieter zurückfordern. Allerdings muss der Vermieter alle Kosten zunächst selbst vorstrecken. Die Erstattung erfolgt nur, wenn der Mieter zahlungsfähig ist. Viele Vermieter übersehen diese Kostenfalle: Ein zahlungsunfähiger Mieter kann keine Kosten erstatten, auch wenn das Gericht ihm die Kostentragung auferlegt.
Die Realität zeigt ein ernüchterndes Bild: 70 Prozent der Mieter, gegen die Räumungsklagen geführt werden, sind zahlungsunfähig. Diese Mieter erhalten oft Prozesskostenhilfe vom Staat (wodurch ihre Anwaltskosten entfallen). Der Vermieter bleibt trotz gewonnener Klage auf seinen eigenen Kosten sitzen.

Bei einem typischen Fall mit 2.500 Euro Gesamtkosten erhält der Vermieter keinen Cent zurück. Diese Konstellation macht eine sorgfältige Prüfung der Mieter-Bonität vor Klageeinreichung unverzichtbar. Mangelnde Beweisführung kostet Vermieter durchschnittlich 3.500 Euro an Verfahrenskosten und Zeitverlust.
Der Vermieter trägt das vollständige Kostenvorschussrisiko. Gerichtsgebühren von 650 Euro müssen vor Verfahrensbeginn hinterlegt werden. Anwaltskosten fallen monatlich an und können bei längeren Verfahren 2.000 Euro übersteigen. Zusätzlich entstehen Vollstreckungskosten von 800 bis 2.500 Euro, die ebenfalls vorgestreckt werden müssen. Sicherheitsleistungen für Schadensersatzansprüche des Mieters können weitere 1.000 Euro erfordern (besonders bei strittigen Fällen). Diese Vorschusskosten belasten die Liquidität erheblich, besonders bei mehreren parallelen Verfahren. Vermieter benötigen eine solide Finanzplanung, da die Kostenerstattung oft Monate dauert oder komplett ausbleibt.
Eine Räumungsklage kostet Vermieter zwischen 3.000 und 8.000 Euro, wobei die Kosten der Räumungsklage oft unterschätzt werden. Bei zahlungsunfähigen Mietern bleiben Vermieter trotz gewonnener Klage auf allen Ausgaben sitzen. Diese Realität macht eine ehrliche Kosten-Nutzen-Analyse vor Klageeinreichung unverzichtbar.
Außergerichtliche Lösungen sparen oft mehr Geld als langwierige Gerichtsverfahren. Ratenzahlungsvereinbarungen, Aufhebungsverträge mit Abfindung oder Mediation kosten meist unter 1.000 Euro und führen schneller zum Ziel (besonders bei kooperativen Mietern). Viele Vermieter erreichen durch geschickte Verhandlungen bessere Ergebnisse als durch Klagen.

Eine fundierte rechtliche Beratung schützt vor kostspieligen Fehlentscheidungen und zeigt realistische Lösungswege auf. Wir bei KGK Rechtsanwälte prüfen jeden Fall individuell und entwickeln kosteneffiziente Strategien für Vermieter. Unsere Beratung hilft Ihnen, teure Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen.