17. Oktober 2025
AllgemeinEine Räumungsklage ohne neue Wohnung stellt Mieter vor existenzielle Probleme. Der Verlust der eigenen vier Wände bedeutet oft den Beginn einer schwierigen Lebenssituation.
Wir bei KGK Rechtsanwälte wissen aus der Praxis: Betroffene haben mehr Handlungsmöglichkeiten als zunächst vermutet. Rechtliche Schritte können die Räumung verzögern oder sogar verhindern.
Eine Räumungsklage setzt eine rechtlich einwandfreie Kündigung voraus. Vermieter müssen konkrete Gründe nachweisen: Mietrückstände von mindestens zwei Monatsmieten, schwerwiegende Vertragsverletzungen oder berechtigten Eigenbedarf nach § 573 BGB. Bei Zahlungsverzug bietet § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB einen wichtigen Schutz: Sie können die fristlose Kündigung durch vollständige Nachzahlung aller Rückstände binnen zwei Monaten nach Zustellung abwenden. Diese Regelung verhindert übereilte Kündigungen und verschafft Ihnen wertvolle Zeit für eine Lösung.
Nach Erhalt der Räumungsklage bleiben Ihnen exakt 14 Tage für Ihren schriftlichen Widerspruch beim zuständigen Gericht. Diese Frist müssen Sie unbedingt einhalten – andernfalls ergeht ein Versäumnisurteil binnen zwei Monaten. Bei ordentlichen Kündigungen gelten gestaffelte Fristen von drei Monaten (bis zwei Jahre Mietdauer) bis zu neun Monaten (über acht Jahre Mietdauer).

Das Gericht gewährt Ihnen nach § 721 BGB eine Räumungsfrist von drei bis sechs Monaten, wenn Sie nachweisen, dass Sie trotz intensiver Bemühungen keine Ersatzwohnung gefunden haben.
Gegen unbegründete Räumungsklagen stehen Ihnen starke Verteidigungsrechte zu. Härtefälle wie Schwangerschaft, schwere Krankheit oder minderjährige Kinder können die Räumung nach § 765a ZPO erheblich verzögern oder ganz verhindern. Dokumentieren Sie Ihre Wohnungssuche lückenlos (Besichtigungstermine, Absagen, Maklerbeaufragungen) – diese Nachweise stärken Ihre Position vor Gericht erheblich. Bei Eigenbedarfskündigungen prüfen Gerichte die Begründung besonders streng. Vage Angaben oder widersprüchliche Aussagen des Vermieters führen zur Abweisung der Klage. Professionelle rechtliche Vertretung erhöht Ihre Erfolgschancen deutlich, da sie Formfehler vermeidet und strategische Vorteile nutzt. Diese Grundlagen bilden die Basis für konkrete Sofortmaßnahmen gegen die drohende Räumung.
Ihr schriftlicher Widerspruch muss spätestens am 14. Tag nach Zustellung der Räumungsklage beim Gericht eingehen. Diese Frist läuft unerbittlich ab – bereits ein Tag Verspätung führt zum automatischen Versäumnisurteil binnen acht Wochen. Der Widerspruch erfordert eine präzise rechtliche Begründung: Bei Zahlungsrückständen können Sie die Nachzahlung binnen zwei Monaten nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB geltend machen. Bei Eigenbedarfskündigungen greifen Sie konkrete Begründungsmängel an (unvollständige Angaben zur Person des Bedarfsträgers oder widersprüchliche Aussagen des Vermieters). Dokumentieren Sie parallel Ihre intensive Wohnungssuche mit Terminnachweisen, Absageschreiben und Maklerverträgen.
Die Sozialklausel nach § 574 BGB gewährt Ihnen besonderen Schutz bei außergewöhnlichen Härten. Schwangerschaft, schwere Krankheiten oder minderjährige Kinder können die Räumung um sechs bis zwölf Monate verzögern. Gerichte bewerten jeden Fall individuell: Eine alleinerziehende Mutter mit schulpflichtigen Kindern erhält regelmäßig längere Fristen als kinderlose Mieter. Sammeln Sie ärztliche Atteste, Schulbescheinigungen und Nachweise über Ihre Wohnungssuche. Die Beweislast liegt bei Ihnen – unvollständige Unterlagen schwächen Ihre Position erheblich. Besonders wirksam sind medizinische Gutachten, die eine Verschlechterung des Gesundheitszustands durch Wohnungsverlust prognostizieren.
Nach einem negativen Urteil bleibt der Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO Ihre letzte Chance. Das Gericht prüft, ob die sofortige Räumung eine unbillige Härte darstellt. Erfolgreiche Anträge basieren auf konkreten Nachweisen: Wohnungsbesichtigungen in den letzten vier Wochen, Bewerbungen bei mindestens 20 Vermietern monatlich und Kontakte zu drei verschiedenen Maklern. Ohne diese Dokumentation lehnen Gerichte den Antrag regelmäßig ab. Die Antragstellung kostet zwischen 50 und 150 Euro Gerichtsgebühren (abhängig vom Streitwert) – eine geringe Investition für potentiell sechs Monate zusätzliche Wohnzeit.

In extremen Härtefällen kann das zuständige Amt für Soziales sogar eine Wiedereinweisung und Beschlagnahme der Wohnung prüfen. Während dieser rechtlichen Schritte müssen Sie gleichzeitig praktische Lösungen für Ihre Wohnsituation entwickeln.
Ein Wohnberechtigungsschein öffnet Ihnen den Zugang zu geförderten Sozialwohnungen mit Mieten zwischen 4,50 und 6,80 Euro pro Quadratmeter. Die Einkommensgrenzen liegen bei 12.000 Euro Jahreseinkommen für Alleinstehende und 18.000 Euro für Zweipersonenhaushalte (jede weitere Person erhöht die Grenze um 4.100 Euro). Den Antrag stellen Sie beim örtlichen Wohnungsamt binnen einer Woche nach Erhalt der Räumungsklage. Bereiten Sie Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Meldebescheinigung und den Räumungsbescheid vor. In Großstädten wie München oder Hamburg verkürzt sich die Wartezeit bei akuter Wohnungslosigkeit auf drei bis sechs Monate statt der üblichen zwei Jahre.
Das Jobcenter übernimmt bei ALG II-Bezug Mietkautionen bis zu drei Monatsmieten als zinsloses Darlehen – Sie zahlen monatlich zehn Prozent der Regelbedarfe zurück. Umzugskosten werden vollständig erstattet, wenn die Räumungsklage den Umzug erforderlich macht. Stellen Sie den Antrag spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzug mit Kostenvoranschlägen von drei Umzugsunternehmen. Das Sozialamt springt auch ohne ALG II-Bezug ein, wenn Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze von 1.330 Euro liegt. Zusätzlich erhalten Sie Beihilfen für Renovierungsarbeiten bis 500 Euro und Erstausstattung der neuen Wohnung bis 1.000 Euro.
Städtische Notunterkünfte nehmen Sie ohne Voranmeldung auf – die Kosten von 15 bis 25 Euro täglich übernimmt das Sozialamt bei Bedürftigkeit. In Berlin stehen 1.200 Notunterkunftsplätze zur Verfügung, Hamburg bietet 800 Plätze. Übergangswohnungen des Deutschen Roten Kreuzes oder der Diakonie ermöglichen Aufenthalte von sechs bis zwölf Monaten gegen Kostenbeteiligung von 30 Prozent des Einkommens. Private Pensionen kosten zwischen 35 und 50 Euro täglich (hier können Sie Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen).

Melden Sie sich bereits vier Wochen vor dem Räumungstermin bei der örtlichen Wohnungslosenhilfe an, um längere Wartezeiten zu vermeiden und Ihre Chancen auf eine Übergangswohnung zu erhöhen.
Eine Räumungsklage und keine neue Wohnung stellen Mieter vor existenzielle Herausforderungen, doch rechtliche Handlungsmöglichkeiten bestehen weiterhin. Der formgerechte Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist verzögert das Verfahren erheblich und schafft Zeit für weitere Schritte. Die Sozialklausel nach § 574 BGB gewährt bei besonderen Härten zusätzlichen Schutz, während Vollstreckungsschutzanträge nach § 765a ZPO weitere Monate Aufschub ermöglichen können.
Die Komplexität des Mietrechts macht professionelle Unterstützung unerlässlich, da Formfehler oder versäumte Fristen zum unwiderruflichen Versäumnisurteil führen. Erfahrene Anwälte erkennen Schwachstellen in der Kündigung und entwickeln strategische Verteidigungsansätze (beispielsweise bei mangelhaft begründeten Eigenbedarfskündigungen). Gleichzeitig verschaffen Wohnberechtigungsscheine Zugang zu günstigem Sozialwohnraum, während Jobcenter Kautionen und Umzugskosten übernehmen.
Wir bei KGK Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall individuell und entwickeln maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien gegen Räumungsklagen. Unsere Fachanwälte für Mietrecht kennen die rechtlichen Möglichkeiten und setzen diese gezielt für Ihre Interessen ein. Kontaktieren Sie uns umgehend nach Erhalt der Räumungsklage, da jeder Tag für Ihre rechtlichen Optionen entscheidend sein kann.