13. Juli 2026
AllgemeinOhne ein Testament entscheidet der Staat über Ihren Nachlass. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt oft nicht Ihre persönlichen Wünsche und kann zu Konflikten zwischen Angehörigen führen.
Eine durchdachte Testament Erbfolge Planung vermeidet diese Probleme. Wir bei KGK Rechtsanwälte zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Nachlass klar regeln und dabei Steuern sparen.
Ohne Testament regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) automatisch, wer Ihren Nachlass erhält. Nach Angaben einer YouGov-Umfrage aus dem August 2022 besitzen 66 Prozent der Deutschen kein Testament, wodurch diese gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt. Das Gesetz definiert vier Ordnungen von Erben: Die erste Ordnung umfasst Ihre Kinder und deren Abkömmlinge (Enkel). Erst wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, treten Eltern, Geschwister und deren Kinder in der zweiten Ordnung ein. Großeltern und deren Abkömmlinge folgen in der dritten Ordnung, und nur in seltenen Fällen erben Urgroßeltern und entferntere Verwandte aus der vierten Ordnung. Dieses System bedeutet konkret: Falls Sie verheiratet sind und Kinder haben, erben diese nicht automatisch alles. Stattdessen wird Ihr Vermögen zwischen dem überlebenden Ehepartner und den Kindern aufgeteilt. Wenn Sie ledig sind, erhalten Ihre Kinder den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen.

Die Erbquoten unterscheiden sich erheblich je nach Ihrem Familienstand und dem sogenannten Güterstand – also der Art, wie Vermögen zwischen Ehepartnern aufgeteilt wird. In der Zugewinngemeinschaft, dem Regelfall, erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, während die Kinder die andere Hälfte untereinander aufteilen. Bei Gütertrennung ändert sich dies grundlegend: Der Ehepartner und die Kinder erben zu gleichen Teilen. Mit einem Kind erhält jeder die Hälfte, mit zwei Kindern teilt sich der Nachlass in drei Anteile von je einem Drittel. Ohne Kinder, aber mit lebenden Eltern geht der Nachlass zu einem Drittel an den Ehepartner und zu zwei Dritteln an die Eltern.

Unverheiratete Lebenspartner gehen bei der gesetzlichen Erbfolge vollständig leer aus, unabhängig davon, wie lange die Beziehung bestand. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum eine testamentarische Regelung unverzichtbar wird.
Neben den Erben gibt es auch die sogenannten Pflichtteilsberechtigten. Der Pflichtteil beträgt exakt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils und betrifft Kinder, Ehegatte und unter bestimmten Umständen Eltern. Wenn Sie beispielsweise ein Kind durch ein Testament vollständig enterben möchten, behält dieses Kind dennoch einen Anspruch auf die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils in Form einer Geldforderung (ein sogenannter Pflichtteilsanspruch). Dies führt häufig zu erheblichen finanziellen Belastungen für den Nachlass und kann zum Verkauf von Immobilien oder Betriebsvermögen zwingen. Eine präzise Testament Erbfolge Planung mit klaren Regelungen vermeidet solche Szenarien und gibt Ihnen die Kontrolle über Ihr Vermögen zurück. Wer sein Erbe bewusst gestalten möchte, muss daher verstehen, wie diese Pflichtteilsansprüche entstehen und welche Möglichkeiten es gibt, sie in der Testamentsgestaltung zu berücksichtigen.
Ein Testament ist nur dann gültig, wenn Sie es nach den strengen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs errichten. Das BGB verlangt, dass Sie Ihr Testament entweder vollständig handschriftlich schreiben oder es notariell beurkunden lassen. Eine handschriftliche Fassung muss von Ihnen selbst verfasst, datiert und unterzeichnet sein – getippte oder am Computer geschriebene Testamente sind ungültig. Das ist die häufigste Fehlerquelle bei Testamenten: Viele Menschen verfassen ihre letztwillige Verfügung am Computer und unterschreiben sie, ohne zu wissen, dass dies keinen rechtlichen Bestand hat.
Ein notarielles Testament wird von einem Notar beurkundet und registriert automatisch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Das erspart Ihren Erben später die aufwendige Suche nach dem Testament und vermeidet in vielen Fällen die Notwendigkeit eines Erbscheins. Bei einem notariellen Testament können Sie auch sichergehen, dass die Formvorschriften eingehalten werden – der Notar prüft dies vor Ort und trägt damit zu einer rechtssicheren Gestaltung bei.
Der Inhalt Ihres Testaments sollte klar und unmissverständlich sein. Sie bestimmen konkret, wer Ihre Erben sein sollen und in welchem Umfang diese erben. Regeln Sie besondere Vermögenswerte wie Immobilien, Betriebsvermögen oder Kunstsammlungen gezielt, um zu vermeiden, dass mehrere Erben diese gemeinsam halten müssen. Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Regelung von Erbengemeinschaften: Wenn Sie mehreren Personen den gleichen Vermögensgegenstand hinterlassen, entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur einstimmig handeln kann. Das führt in der Praxis zu Blockaden und Konflikten.
Stattdessen sollten Sie im Testament klar festlegen, wer welche Gegenstände erhält. Ebenso wichtig ist die Regelung von Pflichtteilsansprüchen. Wenn Sie jemanden enterben möchten, sollten Sie dies ausdrücklich im Testament festhalten – ansonsten können Pflichtteilsberechtigte später Ansprüche geltend machen. Manche Testamente enthalten auch Vermächtnisse, mit denen Sie einzelnen Personen bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge zuwenden, ohne sie zu Erben zu machen. Das ist eine flexible Lösung, um mehrere Personen zu bedenken, ohne die Erbquoten durcheinanderzubringen.
Ein weiterer häufiger Fehler ist die fehlende Aktualisierung von Testamenten. Wenn sich Ihre familiäre Situation ändert – durch Heirat, Geburt von Kindern oder Scheidung – sollten Sie Ihr Testament überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Ein altes Testament kann unbeabsichtigte Konsequenzen haben und Ihre tatsächlichen Wünsche nicht mehr widerspiegeln. Besonders bei größerem Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien ist es ratsam, die testamentarische Gestaltung von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen. So vermeiden Sie kostspielige Fehler, die Ihre Erben später ausbaden müssen. Eine solche Überprüfung schafft auch Klarheit darüber, wie Ihre Vermögenswerte optimal verteilt werden und welche steuerlichen Gestaltungsspielräume noch vorhanden sind.
Eine wirksame Testament Erbfolge Planung muss die Steuerlast im Blick haben. Die Erbschaftsteuer belastet Ihren Nachlass erheblich, wenn Sie nicht aktiv gegensteuern. Das Finanzamt nutzt dabei die persönlichen Freibeträge nach dem Erbschaftsteuergesetz: Der überlebende Ehegatte profitiert von 500.000 Euro Freibetrag, Kinder von 400.000 Euro je Kind, Enkel von 200.000 Euro und Eltern oder Großeltern von 100.000 Euro. Alle anderen Erben erhalten lediglich 20.000 Euro. Über diesen Freibeträgen greifen Steuersätze von 7 bis 30 Prozent zu, je nachdem, wie verwandt der Erbe ist.
Das bedeutet konkret: Ein Nachlass von 800.000 Euro belastet Ihr Kind mit rund 56.000 Euro Erbschaftsteuer, wenn Sie keine Gestaltung vornehmen. Durch lebzeitige Schenkungen können Sie diese Last deutlich senken. Das Gesetz räumt Ihnen alle zehn Jahre erneut die vollen Freibeträge ein. Eine Schenkung von 400.000 Euro an Ihr Kind ist daher steuerfrei – und zehn Jahre später erneut. Wer größere Vermögen hat, sollte diesen Zyklus systematisch nutzen. Schenkungen müssen allerdings dokumentiert werden und sollten nicht als versteckte Vorauszahlungen auf das Erbe wirken, sonst werden sie später wieder angerechnet. Eine frühzeitige Planung mit Schenkungen reduziert die Steuerlast erheblich und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Familie bereits zu Lebzeiten zu unterstützen.
Die gezielte Vermögensgestaltung geht über Schenkungen hinaus. Immobilien können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei auf den Ehegatten oder auf Kinder übergehen, wenn diese das Haus selbst bewohnen. Betriebsvermögen und Unternehmensanteile unterliegen besonderen Bewertungsverfahren, die erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen. Hier lohnt sich eine detaillierte Analyse: Ein Familienunternehmen mit 5 Millionen Euro Wert kann durch geschickte Strukturierung so gestaltet werden, dass die Erbschaftsteuer um mehrere hunderttausend Euro sinkt. Die richtige Gestaltung von Betriebsvermögen erfordert jedoch spezialisierte Kenntnisse, da Bewertungsregeln komplex sind und sich ändern können.
Vollmachten und Patientenverfügungen sind zwar keine direkten Steuersparmaßnahmen, gehören aber zur vollständigen Nachlassplanung. Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer Ihre Angelegenheiten verwaltet, falls Sie geschäftsunfähig werden – ohne dass ein teures Betreuungsverfahren notwendig wird. Eine Patientenverfügung bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen Sie in kritischen Situationen wünschen oder ablehnen. Diese Dokumente verhindern Konflikte zwischen Ihren Angehörigen und bewahren Ihre Würde in schwierigen Momenten.

Zusammen mit Testament und Erbvertrag bilden sie ein umfassendes Vorsorgepaket, das Ihre Familie schützt und Ihre Wünsche verbindlich macht. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt, mit dem Sie Ihre Vorstellungen zur Testamentsgestaltung besprechen.
Eine durchdachte Testament Erbfolge Planung überfordert die meisten Menschen, weil die gesetzlichen Anforderungen, steuerlichen Gestaltungsspielräume und familiären Besonderheiten zusammenwirken. Unsere Fachanwälte im Erbrecht bei KGK Rechtsanwälte analysieren Ihre persönliche Situation gründlich und identifizieren Chancen und Risiken, die Sie möglicherweise übersehen haben. Wir prüfen Ihren Familienstand, Ihr Vermögen (einschließlich Immobilien oder Beteiligungen) und Ihre konkreten Wünsche zur Nachlassgestaltung.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Erbfolge, ob handschriftliches Testament, notarielle Beurkundung oder Erbvertrag. Wir beraten Sie auch zu Vermächtnissen, Auflagen und Vollmachten, um ein umfassendes Vorsorgepaket zu schaffen. Bei größerem Vermögen oder komplexeren Strukturen koordinieren wir mit Steuerberatern und anderen Fachleuten, um alle Aspekte optimal zu gestalten.
Kontaktieren Sie KGK Rechtsanwälte, um einen Termin zu vereinbaren und eine klare Einschätzung zu Chancen und Risiken zu erhalten. Eine frühzeitige Beratung schafft Sicherheit für Sie und Ihre Familie. Wir zeigen Ihnen konkrete nächste Schritte für Ihre Testament Erbfolge Planung.