03. Februar 2026
AllgemeinEin Geschwindigkeitsverstoß kann schnell teuer werden. Doch nicht jedes Verwarnungsgeld ist rechtmäßig – Messfehler, fehlerhafte Kalibrierung oder unzureichende Toleranzabzüge führen regelmäßig zu anfechtbaren Verwaltungsakten.
Wir bei KGK Rechtsanwälte sehen in der Praxis, dass viele Betroffene ihre Einspruchsmöglichkeiten nicht kennen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Messungen ablaufen, welche aktuellen OLG-Entscheidungen Ihre Chancen verbessern und wie Sie konkret vorgehen.
Die Polizei nutzt verschiedene Messmethoden, um Geschwindigkeitsverstöße zu erfassen. Stationäre Radaranlagen, mobile Lasermessungen und Nachfahrmessungen sind in Deutschland alltäglich. Jede Methode hat eigene Anforderungen an Kalibrierung, Bedienung und Genauigkeit. Die Poliscan FM1 ist ein häufig eingesetztes Gerät, das sich in der Praxis bewährt hat – doch auch moderne Messgeräte unterliegen strengen Vorgaben. Ein eingeholtes Sachverständigengutachten zur Überprüfung der Messung muss vom Gericht beachtet werden, wenn es angeordnet wurde. Das zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 24. April 2025: Ein Amtsgericht verhängte 150 Euro Bußgeld und ordnete ein Gutachten zur Richtigkeit der Messung an – ignorierte dieses Gutachten dann aber im schriftlichen Urteil zugunsten des standardisierten Messverfahrens.

Das Oberlandesgericht kritisierte diesen inneren Widerspruch deutlich: Beweisaufnahmen dürfen nicht einfach ignoriert werden. Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie Zweifel an der Messung geltend machen und auf eine intensive Überprüfung hinwirken können. Die Deutschen Anwaltsverein-Verkehrsrechtsanwälte weisen auf häufige Fehlerquellen hin – Aufbau des Geräts, Ausrichtung, Messwinkel und Einhaltung der Toleranzen. Bei Zweifeln sollten Sie Einsicht in die Bedienungsanleitung und das Messprotokoll beantragen, um Abweichungen aufzudecken.
Die Physik von Messgeräten ist nicht fehlerfrei. Deshalb gibt es Toleranzabzüge, die vom Gericht zwingend beachtet werden müssen. Bei stationären Messanlagen unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen; über 100 km/h werden 3 Prozent abgezogen und aufgerundet. Bei Messungen durch Nachfahren liegt der Toleranzabzug bei 5 km/h unter 100 km/h oder 5 Prozent über 100 km/h. Diese Werte basieren auf den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.

Wenn Ihr Tachometer nicht geeicht war, können Abzüge von 20 Prozent oder mehr geltend gemacht werden – das ist nicht optional, sondern eine harte, rechtlich bindende Vorgabe. Viele Bußgeldbescheide berücksichtigen diese Toleranzen nicht korrekt. Hier liegt häufig der Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch. Wurden Sie mit 57 km/h in einer 50er-Zone gemessen, zieht die Behörde 3 km/h ab und wirft Ihnen 54 km/h vor, was zu keinem Bußgeld führt. Wurde aber 60 km/h gemessen, sind nach Toleranzabzug noch 57 km/h übrig, was zu 30 Euro führt. Ein Fehler bei der Toleranzberechnung ist ein häufiger Grund, um einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten.
Innerorts kostet 10 km/h Überschreitung 30 Euro. Bei 21 bis 25 km/h Überschreitung sind es 115 Euro. Ab 26 bis 30 km/h folgt ein Punkt im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot, das Bußgeld liegt bei 180 Euro. Bei 31 bis 40 km/h innerorts zahlen Sie 260 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Außerorts sind die Bußgelder geringer: 10 km/h kostet 20 Euro, 21 bis 25 km/h kosten 100 Euro plus 1 Punkt. Ab 26 bis 30 km/h außerorts folgen 150 Euro, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot. Diese Tabellen sind bundeseinheitlich. Was viele nicht wissen: Wer zweimal innerhalb eines Jahres außerorts mehr als 26 km/h zu schnell fährt, bekommt zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat. Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln. Eine Überschreitung von mehr als 20 km/h gilt als A-Verstoß und führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre plus Pflicht zum Aufbauseminar. Das ist nicht nur teuer – es verzögert Ihre volle Fahrerlaubnis erheblich. Die Strafen sind also nicht Verhandlungsmasse, aber die Grundlage für Ihren Einspruch ist oft fehlerhaft. Genau hier setzen erfolgreiche Einspruchsstrategien an: nicht bei den Strafrahmen selbst, sondern bei der Frage, ob die Messung und die Berechnung des Verstoßes rechtmäßig waren.
Die zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids sind entscheidend. Wer fristgerecht Einspruch einlegt, verhindert, dass der Bescheid rechtskräftig wird – und damit auch, dass Fahrverbot und Flensburg-Eintrag wirksam werden. Der Einspruch selbst muss nicht begründet sein; ein einfacher Satz genügt: Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen [Nummer] lege ich Einspruch ein. Sie reichen das Schreiben schriftlich per Brief oder Fax ein oder nutzen in Bayern die Online-Variante mit BayernID – eine E-Mail ist nicht zulässig. Viele Menschen zahlen sofort, weil sie denken, es sei aussichtslos. Das ist ein Fehler. Die Praxis zeigt, dass Messfehler bei Geschwindigkeitsverstößen deutlich häufiger vorkommen als angenommen.
Der Deutsche Anwaltsverein warnt explizit vor Aufbaufehlern, falscher Ausrichtung und Winkelfehlern bei Messgeräten. Genau hier setzen Sie an: Sie beantragen nach Einspruch Einsicht in das Messprotokoll und die Bedienungsanleitung des verwendeten Geräts. War das Gerät korrekt kalibriert? Wurde es gemäß Handbuch aufgestellt? Stimmen die Toleranzabzüge? Das Oberlandesgericht Brandenburg hat 2025 deutlich gemacht, dass ein vom Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten nicht einfach ignoriert werden darf – auch wenn das Gericht zunächst das standardisierte Messverfahren für ausreichend hielt. Das bedeutet konkret: Wenn Sie Zweifel äußern, kann das Gericht ein Gutachten anordnen, und dieses Gutachten muss dann auch berücksichtigt werden.
Ein typischer Fehler liegt bei den Toleranzen. Wurde mit 57 km/h in einer 50er-Zone gemessen, müssen 3 km/h abgezogen werden – das Ergebnis ist 54 km/h, kein Bußgeld fällig. Wurde aber 60 km/h gemessen und nur 2 km/h abgezogen statt 3 km/h, bleiben 58 km/h übrig, was zu 30 Euro führt. Solche Rechenfehler sind leicht nachzuweisen und führen regelmäßig zur Aufhebung des Bescheids. Bei stationären Anlagen unter 100 km/h sind 3 km/h abzuziehen, über 100 km/h 3 Prozent (aufgerundet). Bei Nachfahrmessungen gelten 5 km/h oder 5 Prozent. Diese Werte basieren auf den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und sind nicht verhandelbar.
Ein konkretes Einspruchsschreiben sollte folgende Punkte enthalten: Zunächst die formale Einspruchserklärung mit Aktenzeichen und Datum. Dann eine kurze Begründung, die Sie nach Akteneinsicht ergänzen – beispielsweise Zweifel an der korrekten Anwendung der Toleranzwerte oder Fragen zur Kalibrierung des Geräts. Beantragen Sie ausdrücklich Einsicht in das Messprotokoll, die Bedienungsanleitung des verwendeten Geräts und den Wartungsnachweis.

Nennen Sie konkrete Fehlerquellen: War das Messgerät geeicht? Wurde die Messung nach Handbuch durchgeführt? Wurden die PTB-Toleranzen korrekt abgezogen (3 km/h oder 3 Prozent bei stationären Anlagen, 5 km/h oder 5 Prozent bei Nachfahrmessungen)? Fordern Sie das Gericht auf, bei Zweifeln ein Sachverständigengutachten anzuordnen – der OLG-Brandenburg-Beschluss stärkt Ihre Position hier erheblich. Schließen Sie mit der klaren Aussage, dass Sie den Bescheid für rechtswidrig halten und Aufhebung verlangen.
Das Wichtigste: Zahlen Sie nicht vorsorglich. Solange der Einspruch läuft, besteht keine Zahlungspflicht. Sie können den Einspruch bis zum Gerichtstermin zurücknehmen, wenn sich herausstellt, dass die Messung tatsächlich korrekt war. Fristgerecht eingelegter Einspruch bedeutet Rechtsfrieden in der Schwebe – das Fahrverbot wird nicht wirksam, der Punkt in Flensburg wird nicht eingetragen. Nutzen Sie diese zwei Wochen konsequent, denn die Chancen auf Erfolg stehen deutlich besser, wenn Sie die Messung und ihre Durchführung kritisch hinterfragen.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit seiner Entscheidung vom 24. April 2025 eine klare Botschaft gesendet: Wenn ein Gericht ein Sachverständigengutachten zur Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung anordnet, darf dieses Gutachten nicht einfach ignoriert werden. Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht ein Bußgeld von 150 Euro verhängt und gleichzeitig ein Gutachten zur Messung mit dem Poliscan FM1 angefordert – deutete damit also selbst an, dass Zweifel an der Messgenauigkeit bestanden. Im schriftlichen Urteil tauchte das Gutachten jedoch nicht auf. Das Gericht stützte sich stattdessen ausschließlich auf das standardisierte Messverfahren. Das OLG Brandenburg kritisierte diesen inneren Widerspruch deutlich und machte klar: Eine Beweisaufnahme, die angeordnet wurde, darf nicht stillschweigend beiseitegeschoben werden.
Für Ihren Einspruch bedeutet das OLG-Urteil konkret, dass Sie Zweifel an der Messung nicht nur äußern können, sondern dass das Gericht diese Zweifel auch ernst nehmen muss. Wenn Sie beispielsweise Fragen zur korrekten Kalibrierung, zur Aufstellung des Geräts oder zur Einhaltung der Toleranzwerte aufwerfen, kann das Gericht gezwungen sein, ein Gutachten anzuordnen – und dieses Gutachten wird dann tatsächlich berücksichtigt. Häufige Fehlerquellen wie falsche Ausrichtung, Winkelabweichungen oder mangelnde Wartung des Messgeräts lassen sich durch ein Gutachten systematisch aufdecken. Das OLG-Brandenburg-Urteil stärkt Ihre Position erheblich, wenn Sie solche Fehler vermuten.
Ein weiterer praktischer Punkt liegt bei den Toleranzabzügen, die häufig falsch berechnet werden. Wurde mit 57 km/h in einer 50er-Zone gemessen, müssen exakt 3 km/h abgezogen werden – das Ergebnis ist 54 km/h, worauf kein Bußgeld folgt. Viele Behörden runden falsch oder vergessen den Abzug ganz. Solche Rechenfehler sind leicht nachzuweisen und führen regelmäßig zur Aufhebung des Bescheids. Bei stationären Anlagen unter 100 km/h gilt der Wert von 3 km/h nach den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, über 100 km/h werden 3 Prozent abgezogen und aufgerundet. Bei Nachfahrmessungen sind es 5 km/h oder 5 Prozent. Diese Werte sind nicht verhandelbar und müssen im Urteil berücksichtigt werden. Wenn Sie den Bußgeldbescheid prüfen und feststellen, dass die Toleranzen nicht korrekt angewendet wurden, haben Sie einen starken Angriffspunkt für Ihren Einspruch.
Das OLG-Brandenburg-Urteil zeigt außerdem, dass nicht alle standardisierten Messverfahren automatisch fehlerfrei sind – sie müssen nachvollziehbar und transparent durchgeführt werden. War das Gerät tatsächlich geeicht? Wurde es nach Handbuch aufgestellt? Wurden alle Wartungsintervalle eingehalten (und dokumentiert)? Diese Fragen sollten Sie in Ihrem Einspruch stellen und Akteneinsicht verlangen. Das Gericht muss Ihnen Einsicht in das Messprotokoll, die Bedienungsanleitung des verwendeten Geräts und den Wartungsnachweis gewähren. Nur so können Sie überprüfen, ob die Messung tatsächlich regelkonform durchgeführt wurde. Die Entscheidung des OLG Brandenburg macht deutlich, dass eine bloße Berufung auf standardisierte Verfahren nicht ausreicht – das Gericht muss die konkrete Durchführung im Einzelfall überprüfen und seine Beweiswürdigung transparent darstellen.
Ein Geschwindigkeitsverstoß ist nicht automatisch rechtmäßig. Messfehler, falsche Toleranzabzüge und mangelnde Transparenz bei der Beweisführung entstehen in der Praxis regelmäßig. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, verfügen Sie über konkrete Möglichkeiten, diesen anzufechten. Die zwei Wochen nach Zustellung entscheiden darüber, ob der Bescheid rechtskräftig wird – ein fristgerechter Einspruch verhindert, dass Fahrverbot und Flensburg-Eintrag wirksam werden. Ein einfacher Satz genügt für den formalen Einspruch; die Begründung ergänzen Sie nach Akteneinsicht.
Ihre Angriffspunkte liegen bei den Toleranzabzügen, der Kalibrierung des Messgeräts und der korrekten Anwendung der PTB-Vorgaben (3 km/h oder 3 Prozent bei stationären Anlagen, 5 km/h oder 5 Prozent bei Nachfahrmessungen). Beantragen Sie Einsicht in das Messprotokoll, die Bedienungsanleitung und den Wartungsnachweis. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat 2025 deutlich gemacht, dass Gerichte Sachverständigengutachten nicht ignorieren dürfen – das stärkt Ihre Position erheblich, wenn Sie Zweifel an der Messung äußern. Zahlen Sie nicht vorsorglich, denn solange Ihr Einspruch läuft, besteht keine Zahlungspflicht.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Toleranzen korrekt berechnet wurden oder das Messprotokoll Lücken aufweist, kann ein Rechtsanwalt mit Verkehrsrecht-Spezialisierung die Messung systematisch überprüfen und Ihre Chancen realistisch einschätzen. Wir bei KGK Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Analyse des Bußgeldbescheids und der Vorbereitung Ihres Einspruchs. Kontaktieren Sie uns auf unserer Website für eine erste Beratung – besonders wenn Ihr Geschwindigkeitsverstoß mit Fahrverbot oder mehreren Punkten verbunden ist.