08. Oktober 2025
AllgemeinEine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch finanzielle Herausforderungen. Die Kosten für die Scheidung variieren stark je nach individueller Situation.
Wir bei KGK Rechtsanwälte erklären dir, welche Faktoren deine Scheidungskosten bestimmen und wie du diese gezielt reduzieren kannst.
Der Verfahrenswert bildet die Grundlage für sämtliche Scheidungskosten. Du berechnest ihn aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehepartner. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 Euro monatlich ergibt sich ein Streitwert von 12.000 Euro. Unterhaltspflichtige Kinder reduzieren diesen Wert um 250 Euro pro Kind (unter 18 Jahren). Der Mindeststreitwert liegt bei 3.000 Euro, selbst wenn das Einkommen niedriger ausfällt.
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Bei einem Streitwert von 12.000 Euro zahlst du 294 Euro Gerichtskosten. Diese Summe teilen sich beide Ehepartner, sodass jeder 147 Euro trägt. Bei höheren Streitwerten steigen die Gebühren entsprechend: Bei 20.000 Euro Streitwert fallen 357 Euro an, bei 50.000 Euro bereits 546 Euro.

Die Anwaltskosten folgen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr von 1,3 und eine Terminsgebühr von 1,2 des Gebührensatzes. Für Verfahrenswerte bis 22.000 Euro beträgt eine Rechtsanwaltsgebühr 872 Euro. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein gemeinsamer Anwalt aus, wodurch sich die Kosten halbieren. Beide Partner teilen sich dann diese Anwaltskosten.
Diese Grundkosten können jedoch durch verschiedene Faktoren erheblich ansteigen oder sinken.
Eine einvernehmliche Scheidung halbiert deine Anwaltskosten sofort. Du beauftragst nur einen Anwalt statt zwei, wodurch bei einem Streitwert von 20.000 Euro die Anwaltskosten von 3.500 Euro auf 1.750 Euro sinken. Gerichte reduzieren den Streitwert bei einvernehmlichen Scheidungen zusätzlich um bis zu 25 Prozent. Diese Kombination aus geteilten Anwaltskosten und reduziertem Streitwert kann deine Gesamtkosten um die Hälfte senken.

Jede Folgesache treibt deinen Verfahrenswert exponentiell nach oben. Kindesunterhalt von 500 Euro monatlich erhöht den Streitwert um 6.000 Euro (zwölffacher Jahresbetrag). Sorgerechtsstreitigkeiten schlagen mit 3.000 bis 5.000 Euro zu Buche. Hausratstreitigkeiten verdoppeln den Wert der strittigen Gegenstände für die Streitwertberechnung. Diese Folgesachen verwandeln eine 2.000-Euro-Scheidung schnell in ein 8.000-Euro-Verfahren.
Längere Verfahren multiplizieren deine Kosten durch zusätzliche Anwaltstätigkeiten. Jeder weitere Gerichtstermin kostet eine zusätzliche Terminsgebühr von 1,2 des Gebührensatzes. Gutachten für Immobilienbewertungen kosten zwischen 2.000 und 5.000 Euro extra. Der Versorgungsausgleich beträgt für jedes Anrecht 10 Prozent des 3-fachen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens jedoch 1.000 Euro. Ein zweijähriges Verfahren kann deine Kosten um 30 bis 50 Prozent gegenüber einer sechsmonatigen Abwicklung steigern.
Diese Kostenfaktoren zeigen deutlich, wo du ansetzen kannst, um deine Scheidungskosten gezielt zu reduzieren.
Du halbierst deine Anwaltskosten sofort, wenn du gemeinsam mit deinem Ehepartner nur einen Anwalt beauftragst. Bei einem Streitwert von 25.000 Euro sparst du 2.200 Euro, da du statt 4.400 Euro nur noch 2.200 Euro für anwaltliche Vertretung zahlst. Diese Strategie funktioniert ausschließlich bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Streitpunkte. Der beauftragte Anwalt vertritt formal nur einen Ehepartner (meist den Antragsteller), während der andere auf eigene anwaltliche Vertretung verzichtet.
Du eliminierst teure Folgesachen durch außergerichtliche Vereinbarungen zu Unterhalt oder Vermögensaufteilung. Eine Unterhaltsvereinbarung über 800 Euro monatlich würde den Streitwert um 9.600 Euro steigern und damit 2.000 bis 3.000 Euro zusätzliche Kosten verursachen. Mediation kostet zwischen 500 und 2.000 Euro, spart aber bei komplexen Vermögensaufteilungen oft 5.000 bis 10.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten. Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen kosten zwar 200 bis 500 Euro extra (inklusive Mehrwertsteuer), reduzieren aber den Gesamtstreitwert um bis zu 30 Prozent.
Du erhältst staatliche Unterstützung bei niedrigem Einkommen durch Verfahrenskostenhilfe, die alle Scheidungskosten übernimmt. Bei einem Nettoeinkommen unter 1.330 Euro (plus 280 Euro für jede weitere Person im Haushalt) zahlst du nichts. Bei höherem Einkommen zahlst du nur Raten zwischen 15 und 300 Euro monatlich. Beratungshilfe kostet dich maximal 15 Euro für die erste Rechtsberatung, wenn dein verfügbares Einkommen unter der Grenze liegt. Du beantragst diese staatlichen Hilfen beim örtlichen Amtsgericht mit Einkommensnachweisen der letzten drei Monate.

Die Kosten für die Scheidung schwanken zwischen 1.750 Euro bei einvernehmlichen Verfahren und über 15.000 Euro bei komplexen Streitfällen. Der Verfahrenswert aus deinem dreifachen Nettoeinkommen bestimmt dabei alle Gebühren nach festen gesetzlichen Tarifen. Einvernehmliche Lösungen und gemeinsame Anwaltsbeauftragung halbieren deine Ausgaben sofort.
Frühzeitige rechtliche Beratung verschafft dir Klarheit über zu erwartende Kosten und deckt Einsparpotentiale auf. Außergerichtliche Vereinbarungen zu Unterhalt und Vermögensaufteilung eliminieren teure Folgesachen (die den Streitwert oft verdoppeln). Bei niedrigem Einkommen übernimmt die Verfahrenskostenhilfe alle anfallenden Gebühren vollständig.
Wir bei KGK Rechtsanwälte erstellen dir eine transparente Kostenaufstellung für deine individuelle Situation. Du erhältst eine strategische Beratung, die unnötige Ausgaben vermeidet und kosteneffiziente Lösungen entwickelt. Kontaktiere uns für eine erste Einschätzung deiner Scheidungskosten und möglicher Einsparungen.