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31. Oktober 2025

Allgemein

Wie lange dauert eine Räumungsklage in Deutschland?

Räumungsklagen gehören zu den häufigsten Verfahren vor deutschen Amtsgerichten. Die Dauer variiert erheblich je nach Einzelfall und kann zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren liegen.

Wir bei KGK Rechtsanwälte erleben täglich, wie lange eine Räumungsklage dauern kann und welche Faktoren den Zeitrahmen beeinflussen.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen die wichtigsten Phasen des Verfahrens und gibt praktische Hinweise zur Verfahrensbeschleunigung.

Welche Voraussetzungen muss eine Räumungsklage erfüllen?

Wirksame Kündigung als Grundlage

Eine Räumungsklage erfordert zwingend eine rechtswirksame Kündigung des Mietverhältnisses. Bei fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs muss der Mieter mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand sein (entspricht der gesetzlichen Mindestgrenze nach § 543 BGB). Die Kündigung erfolgt ausschließlich schriftlich und muss alle gesetzlichen Formvorschriften erfüllen. Formfehler bei der Kündigungserklärung führen zur Klageabweisung und verursachen erhebliche Zusatzkosten für den Vermieter.

Wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Räumungsklage in Deutschland - wie lange dauert eine räumungsklage

Zuständigkeit und Verfahrensarten

Deutsche Amtsgerichte verhandeln ausschließlich alle Räumungsklagen in ihrer örtlichen Zuständigkeit. Der Streitwert entspricht der Nettojahreskaltmiete und bestimmt Gerichtskosten zwischen 300 und 800 Euro. Bei dringenden Fällen ermöglicht ein Eilverfahren Entscheidungen innerhalb weniger Wochen. Reagiert der Mieter nicht auf die Klage, ergeht nach etwa zwei Monaten ein Versäumnisurteil (was die Verfahrensdauer erheblich verkürzt).

Kündigungsgründe und Fristen

Zahlungsverzug berechtigt zur sofortigen fristlosen Kündigung und ermöglicht die unmittelbare Klageeinreichung. Bei vertragswidrigem Verhalten oder Eigenbedarfskündigungen gelten gesetzliche Kündigungsfristen von drei bis neun Monaten je nach Mietdauer. Eine ordnungsgemäße Zustellung der Kündigung erfordert Nachweis durch Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Quittung. Die lückenlose Dokumentation aller Mahnungen und Zahlungsaufforderungen entscheidet über den Klageerfolg.

Die rechtlichen Grundlagen bilden nur den ersten Schritt – entscheidend wird der tatsächliche Ablauf des Verfahrens.

Wie läuft das Räumungsverfahren ab und wie lange dauert es?

Standardverlauf von der Klageeinreichung bis zum Urteil

Das Räumungsverfahren startet mit der Klageeinreichung beim zuständigen Amtsgericht und durchläuft mehrere festgelegte Phasen. Das Gericht stellt die Klage dem Mieter zu, der anschließend zwei Wochen Zeit für eine Klageerwiderung erhält. Reagiert der Mieter nicht, erlässt das Gericht nach etwa zwei Monaten ein Versäumnisurteil (was den schnellsten Verfahrensabschluss ermöglicht). Legt der Mieter Widerspruch ein, terminiert das Gericht eine mündliche Verhandlung.

Phasen des Räumungsverfahrens mit ungefähren Zeitpunkten

Diese findet je nach Gerichtsauslastung drei bis sechs Monate nach Klageeinreichung statt. Das erstinstanzliche Verfahren erreicht in unkomplizierten Fällen nach vier bis sechs Monaten das rechtskräftige Urteil.

Entscheidende Faktoren für die Verfahrensdauer

Die Auslastung des zuständigen Gerichts bestimmt die Verfahrensdauer maßgeblich. Ballungsräume wie München oder Hamburg verlängern die Wartezeiten auf bis zu acht Monate, während ländliche Gerichte häufig nach drei Monaten entscheiden. Das Verhalten des Mieters beeinflusst den Zeitrahmen erheblich: Widerspruch und Berufung dehnen das Verfahren auf 12 bis 18 Monate aus. Komplexe Fälle mit erforderlichen Gutachten oder Härtefalleinwänden nach § 574 BGB verzögern die Entscheidung um weitere drei bis sechs Monate. Formfehler in der Kündigung führen zur Klageabweisung und erzwingen eine erneute Klageeinreichung (was zusätzliche sechs Monate kostet).

Unterschiedliche Zeitrahmen je nach Kündigungsart

Fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs ermöglichen die sofortige Klageeinreichung und verkürzen das Verfahren um zwei bis drei Monate gegenüber ordentlichen Kündigungen. Bei ordentlichen Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder vertragswidrigem Verhalten müssen Vermieter zunächst die gesetzlichen Kündigungsfristen von drei bis neun Monaten abwarten. Eilverfahren bei dringenden Fällen beschleunigen die Entscheidung auf wenige Wochen, erfordern jedoch einen besonderen Eilbedarf. Realistischer und in der Praxis häufiger sind Verfahrensdauern von 6 Monaten bis zu 1 Jahr. Nach einem positiven Urteil beginnt die entscheidende Phase der Vollstreckung, die weitere wichtige Aspekte und Zeitfaktoren mit sich bringt.

Wie läuft die Vollstreckung des Räumungsurteils ab?

Räumungsfrist und Vollstreckungsverfahren

Nach einem rechtskräftigen Räumungsurteil beginnt die Vollstreckungsphase, die weitere ein bis drei Monate dauert. Der Vermieter beantragt zunächst einen vollstreckbaren Titel beim Gericht und leitet anschließend die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ein. Das Gericht gewährt dem Mieter eine Räumungsfrist von zwei bis vier Wochen nach Zustellung des Vollstreckungstitels. Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsräumung durch und berechnet etwa 1.000 Euro pro Zimmer für die praktische Durchführung (was bei einer Drei-Zimmer-Wohnung 3.000 Euro bedeutet).

Härtefallregelung und Räumungsaufschub

Besondere Härtefälle nach § 574 BGB verlängern die Räumungsfrist erheblich, beispielsweise bei schwerer Krankheit, Schwangerschaft oder fehlendem Ersatzwohnraum für Familien mit minderjährigen Kindern. Vollstreckungsschutzanträge nach § 765a ZPO verzögern die tatsächliche Räumung um weitere zwei bis sechs Monate, wenn der Mieter glaubhaft macht, dass die Räumung eine unzumutbare Härte darstellt. Das Gericht prüft jeden Härtefallantrag einzeln und wägt die Interessen beider Parteien ab. Reagiert der Mieter nicht auf den Vollstreckungstitel und räumt freiwillig, erfolgt die Zwangsräumung termingerecht ohne weitere Verzögerungen.

Kosten und praktische Durchführung der Zwangsräumung

Die Kosten einer Zwangsräumung betragen zwischen 800 und 2.500 Euro und umfassen Gerichtsvollziehergebühren, Transportkosten und Lagergebühren für zurückgelassene Gegenstände. Bei einer durchschnittlichen Drei-Zimmer-Wohnung entstehen Vollstreckungskosten von 3.000 bis 4.000 Euro zusätzlich zu den bereits angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten von 2.000 bis 4.000 Euro. Der Vermieter muss diese Kosten zunächst vorstrecken, kann sie jedoch später vom Mieter zurückfordern (falls dieser zahlungsfähig ist). Zurückgelassene Gegenstände lagert der Gerichtsvollzieher auf Kosten des Mieters ein oder verwertet sie nach Ablauf der gesetzlichen Frist.

Zentrale Kostenpunkte einer Zwangsräumung in Deutschland - wie lange dauert eine räumungsklage

Der Vermieter erhält nach erfolgreicher Räumung die Wohnung zurück und kann das Schloss austauschen lassen.

Zusammenfassung

Eine Räumungsklage dauert in Deutschland durchschnittlich sechs bis zwölf Monate und kann bei komplexen Fällen bis zu zwei Jahre beanspruchen. Die Gesamtdauer hängt maßgeblich vom Verhalten des Mieters, der Gerichtsauslastung und der Qualität der rechtlichen Vorbereitung ab. Vermieter verkürzen die Verfahrensdauer durch sorgfältige Dokumentation aller Zahlungsrückstände, ordnungsgemäße Kündigungen und professionelle anwaltliche Begleitung erheblich.

Die Kosten einer Räumungsklage belaufen sich auf 2.000 bis 4.000 Euro für Gerichts- und Anwaltsgebühren, zuzüglich 3.000 bis 4.000 Euro für die Zwangsvollstreckung. Diese Investition rechtfertigt sich durch die rechtssichere Rückerlangung der Immobilie (besonders bei wertvollen Objekten in Ballungsräumen). Formfehler bei der Kündigung oder unzureichende Beweisführung führen hingegen zu kostspieligen Verfahrensverzögerungen. Die Frage „Wie lange dauert eine Räumungsklage“ lässt sich daher nur individuell beantworten.

Wir bei KGK Rechtsanwälte begleiten Vermieter strategisch durch alle Phasen der Räumungsklage. Unsere Anwälte prüfen bereits vor Klageeinreichung die Erfolgsaussichten und entwickeln eine maßgeschneiderte Verfahrensstrategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung zu Ihrer Räumungsklage.

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