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13. Oktober 2025

Allgemein

Kindesunterhalt berechnen: So ermitteln Sie die richtige Höhe

Die Berechnung Kindesunterhalt stellt viele Eltern vor komplexe rechtliche Fragen. Verschiedene Faktoren wie Einkommen, Selbstbehalt und Kindergeld beeinflussen die finale Unterhaltshöhe erheblich.

Wir bei KGK Rechtsanwälte erleben täglich, wie sich Eltern durch die verschiedenen Berechnungsschritte kämpfen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten Grundlagen und Besonderheiten auf.

Wie funktioniert die Kindesunterhaltsberechnung?

Die Düsseldorfer Tabelle bestimmt den Unterhaltsbedarf

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bildet das Fundament jeder Unterhaltsberechnung in Deutschland. Diese vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelte Richtlinie ordnet das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in zehn Einkommensgruppen ein. Der Mindestunterhalt stieg zum 01.01.2025 für Kinder bis 5 Jahre auf 482 Euro, für 6- bis 11-Jährige auf 554 Euro und für 12- bis 17-Jährige auf 649 Euro. Volljährige Kinder im Haushalt eines Elternteils erhalten 693 Euro monatlich.

Übersicht der Mindestunterhaltssätze für verschiedene Altersgruppen ab 2025 - berechnung kindesunterhalt

Die Tabelle berücksichtigt automatisch eine 5-prozentige Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen (mindestens jedoch 50 Euro). Bei höherem Einkommen steigt der Unterhaltspflichtige in die nächste Einkommensgruppe auf, wodurch sich der Zahlbetrag erhöht. Der Bedarfskontrollbetrag von 1.450 Euro verhindert, dass der Unterhaltspflichtige nach Abzug des Unterhalts weniger behält als ein Empfänger niedrigerer Einkommensgruppen.

Selbstbehalt schützt das Existenzminimum

Der Selbstbehalt von 1.450 Euro monatlich schützt das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern. Bei volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1.650 Euro. Dieser Betrag darf nicht unterschritten werden, selbst wenn dadurch der volle Unterhalt nicht gezahlt werden kann.

In solchen Mangelfällen erfolgt eine quotenmäßige Verteilung des verfügbaren Einkommens. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder haben dabei Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten. Der Selbstbehalt wird jährlich angepasst und orientiert sich am soziokulturellen Existenzminimum. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten kann der Selbstbehalt auf 1.200 Euro reduziert werden (um eine gerechtere Verteilung zu ermöglichen).

Kindergeld reduziert den Zahlbetrag erheblich

Das Kindergeld von 255 Euro monatlich ab 2025 wird bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, also mit 127,50 Euro, vom errechneten Unterhaltsbedarf abgezogen. Bei volljährigen Kindern erfolgt der Abzug vollständig. Diese Anrechnung führt zu einer spürbaren Reduzierung des tatsächlichen Zahlbetrags.

Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkung: Bei einem Unterhaltsbedarf von 554 Euro für ein 8-jähriges Kind reduziert sich der Zahlbetrag auf 426,50 Euro nach Kindergeldabzug. Das Kindergeld erhält normalerweise der betreuende Elternteil, weshalb diese Verrechnung gerechtfertigt ist. Die korrekte Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens bildet jedoch die Grundlage für alle weiteren Berechnungsschritte.

Welches Einkommen zählt bei der Unterhaltsberechnung?

Bereinigte Einkommen bilden die Berechnungsgrundlage

Das bereinigte Nettoeinkommen bestimmt die Höhe des Kindesunterhalts maßgeblich. Vom Bruttolohn ziehen Gerichte zunächst Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und die 5-prozentige Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen ab (mindestens jedoch 50 Euro). Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 3.000 Euro reduziert sich die Berechnungsgrundlage bereits um 150 Euro auf 2.850 Euro. Zusätzlich mindern konkret nachgewiesene Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder Fortbildungskosten das unterhaltsrelevante Einkommen weiter. Schulden aus der Ehezeit oder für gemeinsame Kinder berücksichtigen die Gerichte ebenfalls, private Konsumschulden jedoch nicht.

Abzugsfähige Positionen reduzieren das relevante Einkommen

Bestimmte Ausgaben verringern das für den Unterhalt maßgebliche Einkommen erheblich. Ratenzahlungen für das Familienauto oder die gemeinsame Immobilie fließen in die Berechnung ein, ebenso Unterhaltszahlungen für andere Kinder oder den Ex-Partner. Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge (bis zu 4 Prozent des Bruttoeinkommens) reduzieren das verfügbare Einkommen zusätzlich. Private Krankenversicherungsbeiträge überschreiten oft die gesetzlichen Sätze und werden daher nur in angemessener Höhe anerkannt. Kreditraten für Luxusgüter oder Urlaubsreisen akzeptieren Gerichte dagegen nicht als Abzugsposten.

Übersicht der Faktoren, die das für den Unterhalt maßgebliche Einkommen reduzieren

Schwankende Einkommen erfordern präzise Durchschnittsberechnung

Unregelmäßige Einkommen bei Selbstständigen oder Beschäftigten mit variablen Löhnen mitteln Gerichte über mindestens zwölf Monate. Bei einem Handwerker mit monatlichen Einnahmen zwischen 2.500 und 4.500 Euro ergibt sich der Durchschnitt aus allen Monaten des Betrachtungszeitraums. Weihnachts- und Urlaubsgeld fließen anteilig in die Berechnung ein, ebenso Überstunden und Provisionen. Steuererstattungen erhöhen das relevante Einkommen, während Steuernachzahlungen es reduzieren. Diese komplexe Einkommensermittlung führt häufig zu besonderen Herausforderungen, insbesondere wenn verschiedene Betreuungsmodelle zur Anwendung kommen oder beim Volljährigenunterhalt spezielle Regelungen greifen.

Wann wird die Unterhaltsberechnung komplex?

Wechselmodell verursacht deutlich höhere Kosten

Das Wechselmodell führt zu erheblichen Mehrkosten, da beide Elternteile vollständige Haushalte für das Kind unterhalten müssen. Die Gesamtkosten steigen um 30 bis 50 Prozent gegenüber dem klassischen Residenzmodell. Beide Eltern tragen anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen zum Barunterhalt bei. Das kombinierte Einkommen beider Eltern bestimmt die Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle. Bei Elterneinkommen von 3.000 Euro und 2.000 Euro ergibt sich eine 60:40-Aufteilung des errechneten Gesamtbedarfs. Die Betreuungsanteile reduzieren zusätzlich den tatsächlichen Zahlbetrag (wodurch komplexe Verrechnungen entstehen).

Prozentuale Erhöhung der Gesamtkosten beim Wechselmodell im Vergleich zum klassischen Residenzmodell - berechnung kindesunterhalt

Volljährige Kinder verpflichten beide Elternteile zur Zahlung

Ab dem 18. Geburtstag müssen grundsätzlich beide Elternteile Barunterhalt leisten, unabhängig vom Wohnort des Kindes. Studierende mit eigenem Hausstand erhalten pauschal 990 Euro monatlich. Eine Ausbildungsvergütung von 650 Euro reduziert den Unterhaltsbedarf auf 340 Euro, den die Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufteilen. Das Kindergeld von 255 Euro wird vollständig abgezogen (nicht nur zur Hälfte wie bei Minderjährigen). Privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahre, die zur Schule gehen und im elterlichen Haushalt leben, behandeln Gerichte wie minderjährige Kinder.

Mangelfall erfordert quotenmäßige Aufteilung

Der Mangelfall tritt ein, wenn das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts von 1.450 Euro nicht für alle Unterhaltsansprüche ausreicht. Bei einem Nettoeinkommen von 2.200 Euro und Unterhaltsansprüchen von 1.000 Euro stehen nur 750 Euro zur Verfügung. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder erhalten absoluten Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten. Elternunterhalt entfällt in solchen Fällen vollständig. Bei mehreren gleichrangigen Kindern teilen Gerichte den verfügbaren Betrag entsprechend ihrer Bedarfssätze auf (wodurch keines den vollen Unterhalt erhält).

Zusammenfassung

Die Berechnung Kindesunterhalt verlangt präzise Kenntnisse der Düsseldorfer Tabelle 2025 und der aktuellen Rechtsprechung. Bereits geringfügige Fehler bei der Einkommensermittlung oder beim Kindergeldabzug führen zu erheblichen Abweichungen beim tatsächlichen Zahlbetrag. Komplexe Situationen wie Wechselmodelle oder Mangelfälle erfordern fundierte juristische Expertise.

Jährliche Anpassungen der Unterhaltssätze machen regelmäßige Überprüfungen bestehender Vereinbarungen unerlässlich. Änderungen der Einkommensverhältnisse oder neue Lebensumstände beeinflussen die Unterhaltshöhe maßgeblich (besonders bei mehreren Kindern oder volljährigen Unterhaltsberechtigten). Eine zeitnahe Anpassung verhindert Über- oder Unterzahlungen und schützt vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten.

Wir bei KGK Rechtsanwälte unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Kindesunterhalt mit unserer Expertise im Familienrecht. Unser Team entwickelt individuelle Lösungen für Ihre spezifische Situation und sorgt für rechtssichere Vereinbarungen. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung zu Ihrem Unterhaltsfall.

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