Verkehrsrecht

Wir vertreten Sie umfassend bei der Unfallregulierung

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Wie reguliere ich nach einem Verkehrsunfall meinen Schaden?

Als Unfallgeschädigter habe ich grundsätzlich einen direkten Schadensersatzanspruch gegen die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Höhe des Anspruches hängt jedoch davon ab, ob und wenn ja in wieweit mir ein Mitverschulden zuzurechnen ist. Bei einem Mitverschulden wird nur ein Teil des Schadens nach der sogenannten „Haftungsquote“ erstattet. KFZ-Haftpflichtversicherungen kürzen regelmäßig Erstattungsansprüche des Geschädigten und begründen dies mit einem angeblichen Mitverschulden und der daraus folgenden geminderten Haftungsquote.

Hier besteht ein hohes Konfliktpotential, weshalb eine direkte Regulierung der Ansprüche über einen Anwalt empfehlenswert ist. Die Anwaltskosten können grundsätzlich auch bei der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

 

Das Sachverständigengutachten

Empfehlenswert ist stets die Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn die Reparaturkosten 750 € übersteigen. Ab einem Reparaturaufwand von 750,00 € (Bagatellgrenze) muss die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung die Kosten eines solchen Gutachtens -entsprechend der Haftungsquote – erstatten.

Der Vorteil eines Gutachtens ist, dass die zu erwartenenden Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, eine Wertminderung und ein Nutzungsausfall festgelegt werden und auf Basis dieses Gutachtens der Schaden reguliert werden kann.

 

Muss ich das Auto reparieren lassen?

Der Geschädigte hat die Wahl, ob er das Auto reparieren lässt und die tatsächlichen entstehenden Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) geltend macht oder ob er den Schaden auf „Gutachtenbasis“ den Schaden regulieren lässt. Bei Regulierung des Schadens auf Gutachterbasis muss das Fahrzeug nicht offiziell repariert werden. Der Nachteil ist, dass in diesem Fall die Mehrwertsteuer nicht reguliert werden kann.

 

Darf ich das Auto bei einem wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen?

Wenn die  Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand (Anschaffungswert eines vergleichbaren fahrzeuges abzüglich Restwert) übersteigen hat der Geschädigte grundsätzlich keinen Anspruch auf Vornahme und anschließender Erstattung der Reparatur. Grundsätzlich bekommt der Geschädigte dann nur den Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand jedoch lediglich um bis zu 30 % kann der Geschädigte sein Auto jedoch fachmännisch reparieren lassen, wenn er das Fahrzeug nach Reparatur mindestens 6 Monate weiter nutzt.

 

Wann bekomme ich die Mietwagenkosten erstattet?

Mietwagenkosten werden nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfallen und man das Fahrzeug zwingend benötigt. Außerdem ist darauf zu achten, dass kein überteuertes Mietwagenangebot (Unfallersatztarif) angenommen wird.

Wenn der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug mietet, kann der Geschädigte für den Zeitraum der (hypothetischen) Repartur jedoch einen Nutzungsausfall geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar gewesen ist.

 

Habe ich einen Anspruch auf Erstattung der Wertminderung

Bei fast jedem Unfall ist mein Auto nach einem Unfall auch bei fachgerecht durchgeführter Reparatur weniger „wert“. Auch wennd das Auto repariert ist, ist es eben ein „Unfallfahrzeug“. Diese Wertminderung kann bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Die Höhe wird durch das Sachverständigengutachten bestimmt.

 

Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Sollte Ihnen beispielsweise nach einem Verkehrsunfall unwohl sein, sollten Sie Nackenschmerzen haben, dann empfiehlt sich der Gang zum Arzt zwecks Erstellung eines Arztberichtes. Nur mit HIlfe eines Arztberichtes ist die nachträgliche Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen erfolgsversprechend.

 

Wir regulieren Ihre Schadensersatzansprüche!

Bei Verkehrsunfällen übernehmen wir die gesamte Unfallregulierung und vertreten Sie gegenüber den Haftpflichtversicherungen. Wir setzen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld schnell und zielgerichtet durch.

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