Verkehrsrecht

Unfallregulierung – Ihr zuverlässiger Partner bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und wissen nicht, wie Sie Ihren Schaden regulieren sollen? Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung. Doch die Durchsetzung dieser Ansprüche ist oft komplex, und Versicherungen versuchen häufig, die Erstattungen zu kürzen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vollumfänglich geltend zu machen. In diesem ausführlichen Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie zur Unfallregulierung wissen müssen.

 

Schadenersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall – Ihre Rechte als Geschädigter

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich einen direkten Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese muss für die entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug und für eventuelle Personenschäden aufkommen. Doch Vorsicht: Die Höhe des Anspruchs hängt davon ab, ob Ihnen ein Mitverschulden am Unfall angelastet werden kann. Versicherungen nutzen oft sogenannte Haftungsquoten, um den Schadenersatz zu reduzieren, indem sie ein Mitverschulden anführen.

Es ist daher ratsam, sich von Anfang an rechtlich beraten zu lassen. Unser Experte im Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Thomas Junker, prüft, ob und in welchem Umfang Ihnen ein Mitverschulden zugerechnet werden kann. Sollte die Versicherung versuchen, Ihre Ansprüche zu kürzen, vertreten wir Sie gegenüber der Versicherung und setzen Ihre vollen Schadensersatzansprüche durch. Wussten Sie, dass auch die Anwaltskosten bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können? Lassen Sie sich hierzu unverbindlich beraten.

 

Sachverständigengutachten – Warum es so wichtig ist

Wenn der Reparaturaufwand nach einem Unfall 750 Euro oder mehr beträgt, ist es ratsam, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Die Kosten für dieses Gutachten muss die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung übernehmen, wenn der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze von 750 Euro liegt. Ein Gutachten bietet Ihnen viele Vorteile:

– Reparaturkosten: Die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur werden detailliert aufgeführt.
– Wiederbeschaffungswert: Der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall wird ermittelt.
– Wertminderung: Falls das Auto nach der Reparatur weniger wert ist, wird die Höhe der Wertminderung festgelegt.
– Nutzungsausfall: Wenn Ihr Auto aufgrund des Unfalls nicht nutzbar ist, wird der Nutzungsausfall beziffert.

Ein Sachverständigengutachten ist die Grundlage für die Regulierung Ihres Schadens und stellt sicher, dass keine relevanten Punkte übersehen werden.

 

Reparatur oder Abrechnung auf Gutachtenbasis?

Als Geschädigter haben Sie die Wahl, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder den Schaden auf Basis des Gutachtens regulieren lassen. Dies wird als Abrechnung auf Gutachtenbasis bezeichnet. Entscheiden Sie sich für diese Option, müssen Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen und können trotzdem die ermittelten Reparaturkosten erstattet bekommen – allerdings ohne Mehrwertsteuer. Wenn Sie das Fahrzeug reparieren lassen, können Sie die tatsächlichen Kosten einschließlich der Mehrwertsteuer geltend machen.

 

Wirtschaftlicher Totalschaden – Was bedeutet das?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand – also die Summe, die Sie benötigen würden, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben, abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch darauf, das Fahrzeug reparieren zu lassen und die Kosten vollständig erstattet zu bekommen. Sie erhalten lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand um nicht mehr als 30 % übersteigen, können Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen, sofern Sie es mindestens sechs Monate weiter nutzen. Dies ist besonders für Fahrzeuge mit emotionalem Wert oder spezieller Ausstattung eine attraktive Option.

 

Mietwagenkosten und Nutzungsausfall – Ihre Ansprüche

Häufig benötigen Unfallgeschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen. Die Mietwagenkosten werden von der gegnerischen Versicherung nur dann übernommen, wenn sie tatsächlich anfallen und der Geschädigte nachweisen kann, dass er das Fahrzeug benötigt. Wichtig: Wählen Sie keinen überteuerten Mietwagen (Unfallersatztarif), da die Versicherung möglicherweise nicht die gesamten Kosten erstattet.

Falls Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, für die Dauer der (hypothetischen) Reparatur einen Nutzungsausfall geltend zu machen. Dies setzt voraus, dass Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit ist. Der Nutzungsausfall wird auf Basis des Sachverständigengutachtens berechnet.

 

Wertminderung nach dem Unfall – Das sollten Sie wissen

Auch wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht repariert wurde, bleibt es ein Unfallfahrzeug, was den Wiederverkaufswert mindert. Diese Wertminderung können Sie bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Die Höhe der Wertminderung wird ebenfalls durch ein Sachverständigengutachten ermittelt und richtet sich nach dem Alter, Zustand und Marktwert des Fahrzeugs.

 

Schmerzensgeldanspruch – So setzen Sie ihn durch

Neben den materiellen Schäden haben Sie als Geschädigter auch Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie durch den Unfall körperliche oder seelische Beeinträchtigungen erlitten haben. Dies kann von leichten Verletzungen wie Nackenschmerzen bis hin zu schweren Beeinträchtigungen reichen. Wichtig ist, dass Sie sich nach dem Unfall ärztlich untersuchen lassen und einen Arztbericht erstellen lassen. Nur mit einem medizinischen Nachweis können Schmerzensgeldansprüche später erfolgreich geltend gemacht werden.

 

Unfallregulierung – Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Die komplette Unfallregulierung ist oft mit zahlreichen bürokratischen Hürden und rechtlichen Fallstricken verbunden. Versicherungen versuchen häufig, Ansprüche zu kürzen oder den Unfallgeschädigten ein Mitverschulden anzulasten, um ihre Zahlungen zu reduzieren. Wir übernehmen die gesamte Schadensabwicklung und sorgen dafür, dass Ihre Rechte vollumfänglich gewahrt bleiben. Unsere erfahrenen Anwälte setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld schnell und zielgerichtet durch – sei es gegenüber der gegnerischen Versicherung oder bei Streitigkeiten vor Gericht.

Als Experten im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen bei der Unfallregulierung zur Seite. Lassen Sie uns Ihren Fall unverbindlich prüfen und gemeinsam die bestmögliche Lösung für Sie finden. Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich eine kompetente und schnelle Unterstützung in allen Fragen rund um den Verkehrsunfall.

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