Verkehrsrecht

Die Atemalkoholkontrolle – rechtmäßig oder nicht?

Atemalkoholkontrolle: Was Autofahrer wissen müssen – Rechte, Pflichten und wichtige Tipps

 

Die Atemalkoholkontrolle ist ein zentraler Bestandteil vieler Polizeikontrollen im Straßenverkehr. Doch viele Autofahrer fragen sich: Bin ich verpflichtet, an einer Atemalkoholkontrolle teilzunehmen? Was passiert, wenn ich den Test verweigere? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtliche Grundlage, Ihre Rechte als Autofahrer und wichtige Tipps, wie Sie sich in einer solchen Situation richtig verhalten.

Jeder von uns kennt als Autofahrer die Situation: Man hat sich doch noch auf einer Party zu zwei Kölsch oder ein Glas Wein bereitschlagen lassen und nun kommt man auf dem Heimweg unverhofft in eine Polizeikontrolle. Die „rote Kelle“ des Polizeibeamten und die Frage, ob man etwas getrunken habe, lässt in der Regel nicht lange auf sich warten. Die häufige Folge: Das Alkoholatemgerät wird gereicht. Wer jetzt nicht nervös wird, muss Nerven haben wie Stahlseile.

 

Was ist eine Atemalkoholkontrolle?
Bei einer Atemalkoholkontrolle handelt es sich um einen Test, den die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle durchführt, um den Blutalkoholgehalt eines Fahrers zu messen. Hierbei wird der Atem des Fahrers mithilfe eines speziellen Geräts analysiert, das den Alkoholgehalt in der Atemluft misst. Das Ergebnis wird anschließend genutzt, um zu beurteilen, ob der Fahrer die gesetzlich erlaubte Promillegrenze überschritten hat.

Doch müssen Sie als Autofahrer dieser Aufforderung überhaupt nachkommen? Die Antwort lautet: Nein, eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der Atemalkoholkontrolle besteht nicht

 

Keine gesetzliche Pflicht zur Atemalkoholkontrolle

Viele Autofahrer glauben, sie seien gesetzlich verpflichtet, an einer Atemalkoholkontrolle teilzunehmen. Das stimmt nicht. Laut Strafprozessordnung (§ 81a StPO) darf ein Atemalkoholtest nicht erzwungen werden. Das bedeutet, dass Sie den Test ablehnen können, ohne dafür strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Selbst wenn Sie Alkohol konsumiert haben, ist die Verweigerung des Atemtests weder strafbar noch dürfen die Polizeibeamten Sie zwingen, daran teilzunehmen.

Was passiert bei der Verweigerung?

Wenn Sie sich entscheiden, den Atemalkoholtest zu verweigern, darf dies nicht gegen Sie verwendet werden. Das Ergebnis eines unter Zwang durchgeführten Tests wäre in einem späteren Strafverfahren nicht verwertbar. Der Grund: Es besteht ein sogenanntes Verwertungsverbot, das sicherstellt, dass Beweise, die unter unrechtmäßigen Bedingungen erhoben wurden, nicht vor Gericht zugelassen sind.

 

Gefahr in Verzug – Die häufige Taktik der Polizei

Polizeibeamte berufen sich in solchen Fällen oft auf das Prinzip der „Gefahr in Verzug“. Sie behaupten, dass sie aufgrund der Dringlichkeit oder besonderen Umstände das Recht haben, Sie zu einem Atemalkoholtest zu „überreden“. Auch in solchen Situationen gilt jedoch: Sie sind nicht verpflichtet, den Test zu machen.

Ein Atemalkoholtest darf nur in Ausnahmesituationen und grundsätzlich nur nach Anordnung durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt werden. Bei der klassischen Verkehrskontrolle ist dies jedoch in der Regel nicht der Fall.

Lehnen Sie den Test ab, muss der Polizeibeamte entscheiden, ob durch subjektive Anzeichen (wie Alkoholgeruch, Unsicherheit beim Gehen, auffällige Pupillen) der Verdacht auf eine Alkoholfahrt besteht. In diesem Fall kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen, um den Alkoholgehalt im Blut zu ermitteln.

 

Blutentnahme – Nur mit richterlicher Anordnung

Eine Blutentnahme kann unter bestimmten Umständen auch gegen Ihren Willen erfolgen. Allerdings ist hierfür in der Regel eine richterliche Anordnung erforderlich. Wird eine Blutentnahme ohne richterliche Genehmigung durchgeführt, besteht die Gefahr, dass die Ergebnisse als rechtswidrig eingestuft und somit nicht verwertet werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn bei der Blutentnahme ein hoher Alkoholwert festgestellt wird.

Was also tun, wenn der Richter nicht erreichbar ist?

Manchmal kommt es vor, dass eine Alkoholfahrt mitten in der Nacht erfolgt und der zuständige Richter nicht erreichbar ist. In solchen Fällen darf auch die Staatsanwaltschaft bei Gefahr in Verzug eine Blutentnahme anordnen. Allerdings sollte Ihnen stets die Anordnung der Blutentnahme durch den Richter oder die Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Verlangen Sie, diese zu sehen, bevor Sie einer Blutentnahme zustimmen.

Wichtig: Unterschreiben Sie nichts, wenn die Polizei darauf drängt. Dies könnte als Ihr Einverständnis gewertet werden und das Ergebnis des Atemalkoholtests oder der Blutentnahme könnte in einem späteren Strafverfahren gegen Sie verwendet werden.

 

Ihre Rechte während der Polizeikontrolle
Auch wenn Sie nicht zur Teilnahme am Atemalkoholtest verpflichtet sind, gibt es bestimmte Anweisungen, denen Sie als Autofahrer unbedingt Folge leisten müssen:

– Aussteigen aus dem Fahrzeug: Die Polizei darf Sie dazu auffordern, Ihren Pkw zu verlassen.
– Untersagung der Weiterfahrt: Die Polizei hat das Recht, Ihnen die Weiterfahrt zu untersagen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie unter Alkoholeinfluss stehen.

In solchen Situationen heißt es: Ruhe bewahren und die Anweisungen der Polizei befolgen, auch wenn Sie den Atemalkoholtest verweigern.

 

Fazit – Was tun bei einer Atemalkoholkontrolle?

Im besten Fall sollten Sie natürlich immer darauf achten, dass Sie niemals alkoholisiert fahren. Sollte es jedoch zu einer Atemalkoholkontrolle kommen, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen:

– Keine Pflicht zur Teilnahme: Sie müssen dem Atemalkoholtest nicht zustimmen.
– Blutentnahme nur mit richterlicher Anordnung: Eine Blutentnahme darf nicht ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Genehmigung durchgeführt werden.
– Unterschreiben Sie nichts: Stimmen Sie nicht zu und unterschreiben Sie keine Dokumente, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
– Folgen Sie den Anweisungen: Auch wenn Sie den Test verweigern, müssen Sie der Aufforderung, das Fahrzeug zu verlassen oder die Weiterfahrt zu unterlassen, Folge leisten.

 

Wenn Sie sich unsicher sind oder Fragen zu einer durchgeführten Atemalkoholkontrolle haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen Ihnen mit fundierter Rechtsberatung zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Oft erleben wir, dass die Polizei Beweise erlangt, die ohne rechtliche Grundlage erhoben wurden und im Nachgang nicht verwertet werden dürfen. Lassen Sie sich daher von einem erfahrenen Anwalt unterstützen, um unangenehme rechtliche Folgen zu vermeiden.

Ihre KGK Rechtsanwälte

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin

Sie wollen mehr erfahren, sich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, über das Online-Formular oder per Telefon:

+49 221 - 801 10 30-0

Wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Kontakt aufnehmen