Der Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens birgt zahlreiche rechtliche Fallstricke. Ob Probefahrt, Kaufvertrag oder Sachmängelhaftung – hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
1. Probefahrt und Inspektion
Bevor Sie sich für einen Gebrauchtwagen entscheiden, ist eine Probefahrt unverzichtbar. Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug nicht bereits vom Verkäufer „warmgefahren“ wurde, da dies eventuelle Mängel verschleiern könnte.
Prüfen Sie außerdem, ob Umbauten vorgenommen wurden, die möglicherweise eintragungspflichtig sind. Nicht eingetragene Umbauten können zum Verlust der Betriebserlaubnis führen. Es ist ebenfalls ratsam, die TÜV-Berichte der letzten Jahre einzusehen. Diese Berichte bieten einen guten Überblick über eventuelle frühere Mängel, die behoben wurden oder weiterhin bestehen.
2. Der Kaufvertrag – Mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf
Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt, einen schriftlichen Kaufvertrag zu erstellen, empfehlen wir dies dringend. Ein schriftlicher Vertrag verhindert Missverständnisse und schützt beide Parteien.
Oft werden während der Verhandlungen mündliche Absprachen getroffen, die später nicht mehr einheitlich erinnert werden. Ein gut formulierter Kaufvertrag sollte daher klare Angaben zum Zustand des Fahrzeugs, möglichen Mängeln und allen zugesicherten Eigenschaften enthalten. Auf diese Weise vermeiden Sie Streitigkeiten nach dem Kauf.
3. Gebrauchtwagenverkauf von Privatperson an Privatperson
Verkauft eine Privatperson ein Auto an eine andere Privatperson, kann der Verkäufer die sogenannte Sachmängelhaftung ausschließen. Dieser Ausschluss schützt den Verkäufer vor Haftungsansprüchen, falls nach dem Verkauf Mängel auftreten, von denen er nichts wusste. Ein typischer Passus im Kaufvertrag lautet:
„Der Käufer verkauft den Pkw unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“
Dennoch bleibt der Verkäufer verpflichtet, bekannte Unfallschäden und größere Mängel ungefragt offenzulegen. Wenn jedoch Mängel vorliegen, von denen der Verkäufer nichts wusste, kann der Käufer nach dem Kauf keine Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dieser Haftungsausschluss ist einer der häufigsten Gründe, warum ein schriftlicher Kaufvertrag zwischen Privatpersonen dringend zu empfehlen ist.
4. Gebrauchtwagenverkauf von Unternehmer an Privatperson
Ist der Autoverkäufer Unternehmer, gibt es zum oben Gesagten einen kleinen aber feinen Unterschied insbesondere zum Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Jedoch muss zunächst geklärt werden, ob der Verkäufer überhaupt Unternehmer ist.
Hier besteht ein Irrglaube, dass nur der klassische Autoverkäufer Unternehmer sei. Dies ist gerade nicht der Fall. So sind auch selbstständige Handwerker oder Rechtsanwälte oder Ärzte, die ihren Pkw schwerpunktmäßig gewerblich nutzen, im Falle des Verkaufs auch als Unternehmer zu qualifizieren.
In diesem Fall kann sich gerade der Unternehmer bzw. Autoverkäufer nicht auf den „Ausschluss der Sachmängelhaftung“ berufen.
Dieser Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht zu Gunsten des Unternehmers. Insofern hat der Unternehmer ebenfalls wie auch die Privatperson ungefragt geringfügige Unfallschäden offenzulegen, tritt jedoch auch in die Haftung ein für Mängel und Schäden, von denen er nichts gewusst hatte.
Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer auch für Schäden haftet, die nicht durch ihn verursacht worden sind.
Sofern also der Verkäufer diesen Passus
„Der Pkw wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“
angibt, ist dieser Zusatz nicht wirksam. Einzig und allein darf der Verkäufer, sofern er als Unternehmer handelt, die Sachmängelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr reduzieren.
Dieses hat bereits das höchste Gericht bestätigt, so dass immer empfehlenswert ist, den Pkw eventuell vorab durch den ADAC, TÜV oder durch eine Werkstatt Ihres Vertrauens auf Mängel kontrollieren zu lassen.
Gerade der ADAC oder TÜV bietet hierfür lukrative „Schnell-Checks“ für 50,00 € bis 100,00 € an.
5. Wichtige Punkte im Kaufvertrag
Egal, ob Sie als Käufer oder Verkäufer handeln – ein klarer Kaufvertrag ist das A und O, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Folgende Punkte sollten in keinem Kaufvertrag fehlen:
– Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Fahrgestellnummer
– Zustand des Fahrzeugs: Mängel, Unfallschäden, Verschleißteile
– Zugesicherte Eigenschaften: Vorhandene Ausstattungen, eventuell getätigte Reparaturen
– Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Verkäufen zwischen Privatpersonen
– Verkürzung der Sachmängelhaftung bei Verkäufen von Unternehmern an Privatpersonen
Fazit:
Der Gebrauchtwagenmarkt kann für Käufer und Verkäufer komplex und rechtlich riskant sein. Mit der richtigen Vorbereitung und einem gut durchdachten Kaufvertrag lassen sich viele Probleme vermeiden. Achten Sie besonders auf die Regelungen zur Sachmängelhaftung, um sich als Verkäufer vor unnötigen Haftungsansprüchen zu schützen oder als Käufer Ihre Rechte zu wahren.
Wenn Sie weitere Fragen zu rechtlichen Aspekten beim Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf haben, stehen wir Ihnen gerne für eine Erstberatung zur Verfügung. Lassen Sie sich von uns rechtssicher beraten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden!
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