Bau- und Architektenrecht

Schadenersatz bei Mängeln

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Auftraggeber einer Bauleistung einen Anspruch auf Schadenersatz

 

Ärger am Bau gibt es leider häufig. Bei mangelhafter Leistung hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Vergütungsminderung. Darüber hinaus besteht nach Abnahme der Bauleistung ein Anspruch auf Schadenersatz. Der Schadensersatzanspruch kann sich entweder direkt aus Mängeln in der Bauausführung oder auch aus Mangelfolgeschäden ergeben.

Wann habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz ?

Voraussetzung für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches statt der Leistung ist, dass der Unternehmer eine vom Auftraggeber gesetzte Frist zur Nacherfüllung hat verstreichen lassen und es sich um erhebliche vom Unternehmer verschuldete Mängel handelt.

Wie ist die Rechtslage bei einem VOB-Vertrag?

Bei einem VOB-Vertrag hat der Auftraggeber einen  Schadensersatzanspruch gemäß § 13 Abs. 7 VOB/B für alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Irrelevant ist, ob der Mangel tatsächlich von einem Dritten beseitigt wird. Individuell können die Parteien auch vereinbaren, dass der Schadensersatzanspruch in bestimmten Fällen erweitert oder eingeschränkt wird.

Wie wird der Schadenersatzanspruch beziffert?

Alle Aufwendungen, die für die ordnungsgemäße Herstellung des vertraglich geschuldeten Werkes erforderlich sind, können geltend gemacht werden. Es können diejenigen Kosten geltend gemacht werden, die der Auftraggeber bei verständiger Würdigung für erforderlich halten durfte und die nicht unverhältnismäßig sind.

In einer Entscheidung vom 22.02.2018 (Aktenzeichen VII ZR 46/17) hat der BGH die zuvor geltende Rechtsprechung dahingehend geändert, dass der den Mangel nicht beseitigende Auftragnehmer als Schadenersatz nur noch die Differenz zwischen dem Wert der mangelfreien Bausache (beispielsweise das Haus) und der mangelhaften Bausache geltend machen kann. Dieser Schaden ist dann deutlich geringer. Handwerkerlohnkosten, Gerüstkosten etc. entstehend beispielsweise nur bei tatsächlicher Mangelbeseitigung. Der Wert des Hauses wird jedoch in der Regel nicht durch diese gesamten Kosten erhöht. In gerichtlichen Verfahren wird dieser Schaden zumeist durch ein Sachverständigengutachten beziffert.

 

Fazit

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist rechtlich kompliziert. Juristische Laien tätigen oft Aussagen, die zu einem späteren Zeitpunkt die Durchsetzung von Regressansprüchen erschweren. Bei Streitigkeiten rund den Bau ist es daher sehr empfehlenswert frühzeitig juristischen Rat einzuholen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen daher gern jederzeit zur Verfügung.

 

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