Bau- und Architektenrecht

Alles was Sie wissen müssen zum Thema Sturmschaden und Versicherung

Nach den schweren Sturmereignissen, die in der letzten Zeit Deutschland getroffen haben, bot sich in manchen Orten ein Bild der Zerstörung. Ob es sich hierbei um Schäden an Häusern, Autos oder Gegenständen im Freien handelt: Immer stellt sich die Frage, ob der Schaden versichert ist und bzw. wie er reguliert wird. Daher möchten wir Ihnen heute einen Überblick über die dringendsten Fragen nach einem Sturmschaden, insbesondere über Sturmschäden am Auto, geben.

Was versteht man eigentlich unter einem Sturm?

Die erste Frage, die sich nach einem Sturmschaden dem Versicherungsnehmer und -geber stellt, ist die, ob es tatsächlich einen Sturm gegeben hat. Ein Blick in die vereinbarten Versicherungsbedingungen hilft hier weiter. Zumeist spricht man von einem Sturm ab einer Windstärke von 8 bzw. ab 61 km/h oder 17,2 m/s.

Muss ich den Sturm nachweisen?

Da ein Sturm, anders als beispielsweise ein Einbruchsschaden, ein offenkundiges Ereignis darstellt, erachten die Versicherungsunternehmen eine Darlegung des Sturmschadens und -ereignisses durch den Versicherungsnehmer als zumutbar. Dies sollte ihn auch grundsätzlich nicht in Erklärungsnot bringen, da Sturmereignisse offenkundig und überprüfbar sind. Schlimmstenfalls müsste ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes als Beweis vorgelegt werden, meist reicht aber der Wetterbericht oder die mediale Berichterstattung aus.

Wer haftet für Sturmschäden am Auto?

Prinzipiell ist eine Kaskoversicherung vorteilhaft, wenn ein Fahrzeug durch einen Ast, Stamm oder herabfallende Gegenstände getroffen wird. Möglicherweise haftet jedoch auch der Eigentümer des Baumes oder des Gegenstandes, der das Auto getroffen hat. In diesem Fall muss jedoch durch den Geschädigten bewiesen werden, dass der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht nicht wahrgenommen hat. Unter Verkehrssicherungspflicht versteht man die Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. So obliegt dem Eigentümer die Pflicht, dafür zu sorgen, dass keine Gefahren von Bäumen oder Gegenständen ausgehen. Im Rahmen der Beweisführung müssen daher Zeugenaussagen oder ein Gutachten herangezogen werden. Dabei muss beispielsweise die Frage geklärt werden, ob ein Baum vor dem Schaden nachweislich gesund war. Ist dies nicht abschließend zu beurteilen oder war der Baum gesund, kann der Eigentümer nur schwer für einen Schadensersatz herangezogen werden.

Wann zahlt die Versicherung?

Grundsätzlich gibt es bei der Autoversicherung eine Teil- und eine Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung reguliert nur Schäden, die unmittelbar durch ein Sturmereignis statt gefunden haben. Das bedeutet, dass die Teilkaskoversicherung für den unmittelbaren Schaden durch den Sturm haftet, wie z.B. den Schaden, durch einen während des Sturms herabfallenden Astes.
Ist der Ast oder Baum bereits herunter gefallen, handelt es sich nicht um einen Schaden unmittelbaren durch den Sturm verursacht. Der Sturm stellt nur eine mittelbare Ursache für den Unfall dar. Für diesen Fall ist eine Vollkaskoversicherung ratsam, da diese für sämtliche Unfallschäden haftet, welche durch auf der Fahrbahn liegende Gegenstände etc. entstehen, egal ob durch einen Sturm oder nicht.
Problematisch wird es, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen Schaden und Sturm fehlt. Fällt beispielsweise ein Ast, der nach einem Sturm noch im Baum hängen geblieben ist, erst zu einem späteren Zeitpunkt herunter, ist dieser direkte Zusammenhang zum Sturmereignis für viele Versicherungsunternehmen nicht gegeben. Auch hier gibt es eine Vielzahl von Urteilen mit teilweise unterschiedlicher Rechtsprechung.
Wie das OLG Hamm zum Beispiel in seinem Urteil vom 25.09.2017, Az. 6 U 191/15, feststellte, kann auch bei einem Schaden, der erst sechs Tage nach dem Sturm durch einen herabfallenden Baum entstanden ist – der Baum fiel auf ein Haus- , der Versicherungsgeber in die Pflicht genommen werden.

TIPP:
Leider bergen Sturmschäden immer wieder Konfliktpotential, da die Versicherungsunternehmen nicht oder nur begrenzt Schäden regulieren und sich dabei auf verschiedene Gerichtsurteile stützen. Es ist daher immer ratsam, die Schadensregulierung oder Vergleichsangebote der Versicherungen durch einen Anwalt überprüfen zu lassen. Hier spekulieren die Versicherer oftmals auf die Scheu des Betroffenen, rechtliche Schritte zu gehen.

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