Verwaltungsrecht

Wie können Fahrer von Diesel-Autos sich gegen ein Fahrverbot wehren?

Fahrverbote für Dieselautos aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts

 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung hat das Bundesverwaltungsgericht kein Fahrverbot angeordnet. Hierüber entscheiden ausschießlich die einzelnen Kommunen. Die Kommunen sind verpflichtet verbindlich festgelegte Grenzwerte für Stickoxidbelastungen einzuhalten und müssen für das Erreichen dieser Ziele geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen treffen. Das  Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 entschieden, dass dafür auch beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen sind.

 

Das Weitere Prozedere

Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Kommunen nun Satzung erlassen werden, die ein wie auch immer geregeltes Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge festlegen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Satzungen im Lichte des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig sein werden. Ausdrücklich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass es hinreichender Ausnahmen für zum Beispiel Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen bedarf. Es muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

 

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin?

Es wird möglich sein als Betroffener vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen das Fahrverbot zu erheben.

Wir gehen davon aus, dass es künftig zu unzähligen verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der einzelnen kommunalen Satzungen kommen wird. Im Rahmen dieser Verfahren wird dann konkret über die Rechtmäßigkeit einzelner Fahrverbote entschieden.

Vom Fahrvebot betroffene Personen werden dann auch die Möglichkeit haben selbst Rechtsschutz in ihrer eigenen Angelegenheit zu suchen. Entscheidend bei diesen Verfahren wird sein, ob die Kommune den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausreichend berücksichtigt hat. Hier wird zu überprüfen sein, ob die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Aunsahmeregelungen für Handwerker etc. entsprechend umgesetzt wurden

Wir werden die diesbezügliche Gesetzgebung weiter beobachten und stehen Ihnen gern zur Verfügung, wenn es tatsächlich zu Fahrverboten kommt und Sie hiergegen Rechtsschutz suchen.

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