Verwaltungsrecht

Was ist der kleine Waffenschein? Der Besitz welcher Gegenstände ist ohne kleinen Waffenschein erlaubt?

Kleiner Waffenschein

 

1. Voraussetzungen für den Erwerb des kleinen Waffenscheins

Im Gegensatz zu einem vollwertigen Waffenschein muss der Antragsteller für einen kleinen Waffenschein kein Sachkundenachweis, kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachweisen. Voraussetzung für die Erteilung des kleinen Waffenscheins sind Volljährigkeit, ein fester Wohnsitz, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Kriterien für Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind insbesondere:

  • Keine Vorstrafen (Grenze einer Geld- oder Jugendstrafe liegt bei 60 Tagessätzen)
  • Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • Keine Mitgliedschaft bei einer verbotenen Organisation oder einer als verfassungswidrig erklärten Partei
  • Nachweis über eine fachgerechte Aufbewahrung der Waffe.

Die Erteilung erfolgt von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zuständig ist eine Behörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt (zum Beispiel: Polizei, Ordnungsamt, Landratsamt, Kreisverwaltungsreferat, Gemeinde).

 

2. Wozu berichtigt der kleine Waffenschein?

Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen (sog. SRS-Waffe) außerhalb des eigenen Wohn- oder Geschäftsbereichs. Elektroschocker zählen ebenfalls zu den SRS-Waffen. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist erlaubnisfrei. Ohne kleinen Waffenschein dürfen diese Waffen jedoch nicht mit „außer Haus“ genommen werden. SRS-Waffen müssen über eine Zulassung gemäß § 8 Beschussgesetz verfügen. Diese erteilt das Physikalisch-Technische-Bundesamt. Erkennungszeichen dieser Zulassung sind die abgedruckten Buchstaben „PTB“ in einem Kreis.

 

3. Was ist trotz kleinem Waffenschein zu beachten?

Die SRS-Waffe muss zwingend verdeckt geführt werden. Bei sämtlichen öffentlichen Veranstaltungen darf man SRS-Waffen ebenfalls nicht bei sich führen. Selbstverständlich darf die Waffe nur in Notwehr eingesetzt werden. Der Einsatz außerhalb einer Notwehrsituation ist stets strafbar.

 

4. Was sind die Konsequenzen des Führens einer SRS-Waffe ohne kleinen Waffenschein?

Bei Führen einer SRS-Waffe ohne kleinen Waffenschein außerhalb des eigenen Grund und Boden droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Waffen werden regelmäßig eingezogen. Gleiches gilt auch beim Führen einer SRS-Waffe ohne PTB-Zeichen, unabhängig davon, ob der Besitzer einen kleinen Waffenschein hat oder nicht. SRS-Waffen ohne PTB-Kennzeichen gelten als scharfe Schusswaffen. Wer eine solche Waffe führt, muss neben Personalausweis auch den kleinen Waffenschein mit sich führen.

 

5. Benötigt man den kleinen Waffenschein für das Mitführen von Pfefferspray?

Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht dem Waffengesetz. Dieses Spray kann ohne Alterseinschränkung von jedermann gekauft und mitgeführt werden. Wenn dieser Aufdruck fehlt, ist jedoch ein kleiner Waffenschein zwingend erforderlich. Selbstverständlich ist jedoch auch das Pfefferspray „zur Tierabwehr“ ausschließlich zum Zwecke der Notwehr erlaubt.

 

6. Benötigt man einen kleinen Waffenschein für das Mitführen von CS-Gas?

CS-Gas ist grundsätzlich keine Waffe im Sinne des Waffengesetztes. Ein kleiner Waffenschein ist daher nicht erforderlich. selbst wenn es zum Einsatz gegen Menschen bestimmt ist. CS-Gase dürfen über 14-Jährige in Deutschland erlaubnisfrei erwerben, besitzen und bei sich führen. Auch der Einsatz von CS-Gas ist nur zum Zwecke der Notwehr erlaubt und anderenfalls strafbar.

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