Mietrecht

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Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Hat der Vermieter die Pflicht seinem Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen?

Jeder der sich gerade in Großstädten schon einmal auf eine Mietwohnung beworben hat, weiß nicht nur wie schwer es ist den Zuschlag zu erhalten, sondern auch welche Unterlagen teilweise vom neuen Vermieter eingefordert werden. Nicht selten wird auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bzw. Bonitätsnachweis gefordert. Was dies ist klären wir hier!

 

1. Welchen Zweck hat diese Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Mit dieser Bescheinigung kann man dem Vermieter der neuen Wohnung nachweisen, dass man beim vorherigen Mietverhältnis immer pünktlich seiner Verpflichtung zur Mietzahlung zuverlässig nachgekommen ist. Wann erhält also eine Bestätigung, dass keine Mietschulden bestehen, so dass der neue Vermieter das Risiko für einen zukünftgen eventuellen Mietausfall besser einordnen kann.

 

2. Ist der Vermieter verpflichtet diese Bescheinigung seinem Mieter ausstellen?

Gesetzlich besteht grundsätzlich kein Anspruch zu Gunsten des Mieters, dass diesem eine Bescheinigung über seine Mietschuldenfreiheit ausgestellt werden muss. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit dierser Fallgestaltung auseinanderzusetzen und ist der Auffassung, dass es auch andere Alternativen für den Mieter gebe, seine Bonität und Schuldenfreiheit nachzuweisen.

So können der Mieter zum Beispiel Überweisungsträger der Mietzahlungen dem neuen Vermieter zu Verfügung stellen, wobei nach unserer Auffassung derartige Nachweise wohl in der Praxis nicht unbedingt förderlich und eher umständlich sein dürften.

 

3. Kosten und Ausstellung

Manche Hausverwaltungen oder Vermieter nehmen für die Ausstellung dieser Bescheinigung eine Gebühr. Diese muss nach der Rechtsprechung angemessen sein und dürfte in der Regel nicht 50 € überschreiten. Nicht selten dürfte aber gerade bei einem angenehmen Mietverhältnis eine Bescheinigung auch kostenlos erteilt werden. Entsprechende Vordrucke lassen sich auch im Internet finden, um den Arbeitsaufwand für die Verwaltung oder Vermieter möglichst gering halten zu lassen.

Sofern eine Bescheinigung erteilt wird, sollte dies

  • Name und Anschrift des Vermieters wie auch des Mieters
  • Anschrift/Adresse der entsprechenden vermieteten Wohnung
  • das Einzugs- und Auszugsdatum

enthalten.

 

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