Zu der Instandhaltung gehören alle Maßnahmen, die der Erhaltung des ursprünglichen ordnungsmäßigen Zustand des Objekts dienen. Die Instandhaltung dient damit der Verhinderung von Schäden an der Substanz.
Auch Schönheitsreparaturen oder Gartenpflege und Reinigungsarbeiten gehören dazu.
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