1. Was ist ein Miteigentumsanteil?
Ein Miteigentumsanteil ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
2. Wie berechnet sich ein Miteigentumsanteil?
Gemäß § 16 geht das Gesetz vom Anteil des einzelnen Wohnungseigentümers aus, der dem im Grundbuch eingetragene Miteigentumsanteil entspricht. Es existiert jedoch keine Vorschrift, wie die Miteigentumsanteile zu berechnen sind. Sie können daher mehr oder weniger zufällig bestimmt worden sein
In der Regel orientieren sich die Berechnungen am Wert der Wohnung oder ihrer Größe. Problematisch wird es, wenn sich die Wohnungsgrößen vor Bezugsfertigkeit durch und Umplanungen verändern und die neuen Werte im Grundbuch nicht berücksichtigt werden.
3. Was ist ein isolierter Miteigentumsanteil?
Isolierte Miteigentumsanteile können entstehen, wenn mit einem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an Räumen verbunden wird, welche notwendiges Gemeinschaftseigentum sind, wie z.B. Eine Heizung, die zur ausschließlichen Versorgung der Teileigentumseinheiten einer Eigentumswohnanlage errichtet worden ist.
Ein isolierter Miteigentumsanteil entsteht auch, wenn die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum in der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht übereinstimmen. In diesem Fall ist grundsätzlich keine der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig. Es ist daher kein Sondereigentum entstanden, sondern ein isolierter Miteigentumsanteil. Ist Sondereigentum nur wegen fehlerhafter Abgrenzung nicht entstanden, sind sämtliche Wohnungseigentümer verpflichtet zur Beseitigung des entstandenen isolierten Miteigentumsanteils vertraglich an dem betroffenen Gebäudeteil Sondereigentum einzuräumen.
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