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Wann liegen sachliche Gründe für eine Befristung vor?

Befristeter Arbeitsvertrag: Sachliche Gründe, Zweckbefristung und rechtliche Anforderungen

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein essenzielles Instrument im Arbeitsrecht, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern Flexibilität bietet. Dabei sind jedoch verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere die sachlichen Gründe für eine Befristung, die Zweckbefristung, das Schriftformerfordernis sowie tarifliche und gesetzliche Regelungen.

1. Sachliche Gründe für die Befristung

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine Befristung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sachliche Gründe gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG sind unter anderem:

  • Vorübergehender Bedarf: Wenn die Arbeit nur für eine bestimmte Zeit benötigt wird, z. B. bei saisonalen Spitzenzeiten.
  • Vertretung eines anderen Arbeitnehmers: Etwa bei Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit.
  • Eigenart der Arbeitsleistung: Beispielsweise bei Künstlern oder Profisportlern.
  • Erprobung des Mitarbeiters: Wenn vor der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine Erprobung notwendig ist.
  • Betriebsfremde Mittel: Wenn die Vergütung für die Beschäftigung aus befristeten Drittmitteln erfolgt, wie bei Forschungsprojekten.

2. Zweckbefristung

Bei einer Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis, sobald der vertraglich festgelegte Zweck erreicht ist. Beispiele hierfür sind:

  • Ein Bauprojekt, dessen Fertigstellung der Endpunkt des Vertrags darstellt.
  • Ein Forschungsauftrag mit exakter Projektlaufzeit.

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer rechtzeitig über das Ende der Zweckbefristung informieren.

3. Schriftformerfordernis

Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG muss ein befristeter Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung ist nichtig und führt zur Annahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

4. Befristungen bei neu gegründeten Unternehmen

Arbeitgeber können in den ersten vier Jahren nach Unternehmensgründung sachgrundlose Befristungen bis zu vier Jahren vereinbaren. Dies dient der Flexibilisierung von Start-ups und neu gegründeten Unternehmen.

5. Welcher Zeitpunkt der Befristung ist maßgebend?

Der rechtlich relevante Zeitpunkt ist der Vertragsbeginn. Eine Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung ist nur möglich, wenn diese vor Ablauf des ursprünglichen Vertrags vereinbart wird.

6. Tarifvertragliche Regelungen

Tarifverträge können spezifische Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen enthalten. Beispielsweise können sie längere Befristungszeiträume oder zusätzliche Verlängerungsmöglichkeiten vorsehen.

7. Kündigungsmöglichkeiten eines befristeten Arbeitsvertrags

Grundsätzlich endet ein befristeter Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn:

  • Eine Kündigungsklausel im Vertrag enthalten ist.
  • Der Tarifvertrag eine Kündigung zulässt.
  • Ein außerordentlicher Kündigungsgrund gemäß § 626 BGB vorliegt.

8. Weiterbeschäftigung trotz Befristung

Wird ein Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung weiterbeschäftigt, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, geht das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes über (§ 15 Abs. 5 TzBfG). Arbeitgeber müssen darauf achten, dass keine stillschweigende Vertragsverlängerung entsteht.

Fazit

Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Vor- und Nachteile. Durch klare vertragliche Vereinbarungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann rechtliche Sicherheit gewährleistet werden.

 

 

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