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Galeria Karstadt Kaufhof jetzt unter dem Schutzschirmverfahren – Was tun bei einer Kündigung?

Unsere Kölner Fachanwälte für Arbeitsrecht beantworten Ihre Fragen!

Update vom 03. 04. 2020

Gerade erst kürzlich sind die Warenhäuser Karstadt und Galeria Kaufhof fusioniert. Jetzt trifft die wirtschaftliche Lage aufgrund des Corona Virus auch den ohnehin schon angeschlagenen Konzern. Der fusionierte Konzern hat ein sogenanntes Schutzschirm-Verfahren in Eigenverwaltung beantragt.

 

1. Was bedeutet es eigentlich, ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung zu beantragen? Und was ist der Unterschied zu einem Insolvenzverfahren?

Voraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist, dass das Unternehmen  – im Unterschied zu einem normalen Insolvenzverfahren noch nicht zahlungsunfähig oder pleite ist, sondern lediglich stark gefährdet. Dieses Schutzschirmverfahren gilt daher als eine Art Vorstufe für ein späteres Insolvenzverfahren.

Die Folgen für alle Arbeitnehmer sind aber die gleichen: Der Galeria Karstadt Kaufhof Konzern ist nun für die Dauer von drei Monaten vor dem Zugriff von Gläubigern sicher ohne tatsächlich Insolvenz anmelden zu müssen. Während dieses dreimonatigen Zeitraums soll er eine Idee zur finanziellen Rettung des Unternehmens entwickeln.

Im Unterschied zu einem Insolvenzverfahren übernimmt nicht ein Insolvenzverwalter, sondern die bisherige Geschäftsführung weiterhin die Geschicke des Unternehmens und entwickelt einen Sanierungsplan. Dabei wird sie lediglich von einem externen Sachwalter beraten.

Leider endet ein Schutzschirmverfahren schlussendlich dann doch häufig in einem regulären Insolvenzverfahren.

 

2. Was bedeutet das für die zahlreichen Mitarbeiter des Galeria Karstadt Konzerns?

Die ca. 30.000 Beschäftigten des Konzerns erhalten zunächst für drei Monate Insolvenzgeld. lnsolvenzgeld bedeutet, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnhemer die Löhne für drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und der Konzern für diesen Zeitraum somit keine Löhne zahlen muss.

 

3. Müssen die Mitarbeiter mit betriebsbedingten Kündigungen rechnen?

Leider ist genau dies zu befürchten. Der Konzern wird vermutlich versuchen unter dem Deckmantel des Schutzschirms zahlreiche Arbeitsverhältnisse zu kündigen. Dabei wird der Konzern sich in der Öffentlichkeit als Corona Krisen Opfer darstellen und alle Schuld von sich weisen.

Zudem wird man sich die besonderen Regeln des Schutzschirmverfahrens ESUG zu Nutze machen. Denn es besteht während des Verfahrens für alle Mitarbeiter des Konzerns eine kürzere Kündigungsfrist. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz bei einer betriebsbedingten Kündigung bleibt aber bestehen. Dies bedeutet, dass der Konzern nach wie vor, das heisst während der Dauer des Schutzschirmverefahrens und auch während eines möglichen späteren Insolvenzverfahrens die hohen Hürden einer betriebsbedingten Kündigung nehmen muss. Dabei ist aber zu beachten, dass das Schutzschirmverfahren an sich kein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung ist.

Wir gehen davon aus, dass sich die Geschäftsführung die kürzeren Kündigungsfristen und die allgemeine Stimmungslage zu Nutze machen und viele Kündigungen aussprechen wird. Dies könnte auch die ehemaligen Kaufhof Mitarbeiter treffen, welche sich bisher erfolgreich gegen eine zuvor ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung gewehrt haben. Denn alle von uns betreuten Kündigungsschutzverfahren konnten in erster Instanz siegreich gestaltet werden.

 

4. Wie kann man sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung während des Schutzschirmverfahrens wehren?

Der Kündigungsschutz ist zwar eingeschränkt. Das bedeutet aber nicht, dass alle Beschäftigten völlig schutzlos sind. Galeria Kaufhof wird es zwar einfacher haben, Kündigungen auszusprechen. Jedoch können und sollten sich alle Beschäftigten mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren. Ob und in welchem Masse betriebsbedingte Kündigungen von Galeria Karstadt Kaufhof vor Gericht Bestand haben werden, wird sich noch zeigen. Wir empfehlen aber allen Beschäftigten unbedingt fristwahrend ein Kündigungschutzantrag zu stellen, da die Kündigung ansonsten nach Ablauf der Frist ohne Prüfung durch die Arbeitsgerichte wirksam sind. Alleine schon um die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung und die Chance auf eine Abfindung zu wahren, muss ein Kündigungsschutzverfahren durchgeführt werden.

 

5. Wie können wir Ihnen helfen, wenn sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben?

Zunächst einmal gilt es Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen. Wichtig ist aber zu beachten, dass gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang bei Ihnen spätestens Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Denn sonst gilt die Kündigung als wirksam.

Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird die Wirksamkeit der Kündigung durch das nun zuständige Arbeitsgericht überprüft. Häufig wird im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens bereits in einem kurzfristigen Gütetermin nach ca. 4 Wochen bereits über Weiterbeschäftigung und eine Abfingung verhandelt.

Unsere Fachanwälte Christian Klages und Stephan Glaser sind auf die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren und auf die Verhandlung von hohen Abfindungen spezialisiert. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.

 

6. Welche Rechtsanwaltskosten erwarten Sie als Beschäftigte von Galeria Karstadt Kaufhof?

Für eine Erstberatung entstehen die üblichen Gebühren in Höhe von 190 € zzgl. MwSt. Wenn im Anschluss an die Beratung eine Beauftragung erfolgt, verrechnen wir Ihnen die Erstberatungskosten mit den Gebühren nach dem RVG.

Wie hoch die Rechtsanwaltsgebühren dann im Einzelfalle sind, hängt maßgeblich von Ihrem Bruttomonatsgehalt ab. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht erörtern dies gerne auch bereits im Rahmen der kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung it Ihnen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden die Rechtsanwaltsgebühren mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Unsere Fachanwälte übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Kostendeckungsanfrage bis zur Endabrechnung. Sie sind von sämtlicher nervenaufreibender Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung befreit.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht Christian Klages und Stephan Glaser. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen und vereinbaren Sie jetzt mit unserem Sekretariat einen kostenlosen Telefontermin.

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