Arbeitsunfähigkeit kann jeden treffen, sei es durch Krankheit, Unfall oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stehen in solchen Fällen vor rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Arbeitsunfähigkeit, die gesetzlichen Regelungen und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten beider Parteien.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit auszuführen. Die Ursachen können vielfältig sein, darunter:
Die Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), nachgewiesen.
Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG).
Wichtig:
Während der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer alles unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Verstöße, wie z. B. anstrengende Reisen oder sportliche Aktivitäten, können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Krankheit schützt nicht pauschal vor Kündigung, doch eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich (personenbedingte Kündigung). Arbeitgeber müssen hier die Interessen des Betriebes gegen die des Arbeitnehmers abwägen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen lang den vollen Lohn weiterzuzahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht selbstverschuldet ist (§ 3 EFZG).
Ausnahmen:
Der Arbeitgeber darf keine Details über die Krankheit des Arbeitnehmers verlangen oder diese speichern. Datenschutzrechtlich ist lediglich die Dauer der Arbeitsunfähigkeit relevant.
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung der Belegschaft zu ergreifen. Dazu zählen regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen oder das Angebot eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Ist ein Arbeitnehmer im Ausland erkrankt, gelten zusätzliche Meldepflichten:
Auch während der Probezeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kündigung ist jedoch in der Probezeit leichter durchzusetzen, da kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht.
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % des Nettogehalts.
Wichtig: Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
Liegt eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit vor, zahlt die Berufsgenossenschaft Verletztengeld statt der Krankenkasse.
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
Ziele:
Das BEM ist freiwillig und bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers.
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur rechtmäßig, wenn:
Eine fristlose Kündigung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit ist nur bei gravierenden Pflichtverstößen möglich, etwa wenn der Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuscht.
Ja, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen, kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten.
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, während der Arbeitsunfähigkeit erreichbar zu sein, es sei denn, dringende betriebliche Gründe erfordern dies.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, werden die betroffenen Tage nicht auf den Urlaub angerechnet, sofern die Krankheit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.
Arbeitsunfähigkeit erfordert klare Kommunikation und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Arbeitnehmer genießen umfassenden Schutz, müssen aber ihre Mitteilungs- und Nachweispflichten erfüllen. Arbeitgeber sollten ihre Entgeltfortzahlungspflichten ernst nehmen und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch Präventionsmaßnahmen fördern.
Wenn Sie Fragen zu Arbeitsunfähigkeit, Kündigungsschutz oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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