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Das Arbeitgeberdarlehen: Voraussetzungen, Chancen und Risiken

Ein Arbeitgeberdarlehen kann eine sinnvolle Unterstützung für Arbeitnehmer in finanziellen Engpässen darstellen. Gleichzeitig birgt es rechtliche und vertragliche Herausforderungen für beide Seiten. In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Arbeitgeberdarlehen auszeichnet, welche Voraussetzungen es gibt und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind.


1. Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen ist eine finanzielle Leistung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer über die reguläre Gehaltszahlung hinaus gewährt. Es handelt sich um eine kreditweise Überlassung von Kapital, die unabhängig von bereits verdientem oder zukünftig zu verdienendem Entgelt erfolgt.

Abgrenzung:

  • Vorschüsse: Vorzeitige Auszahlung zukünftiger Gehaltsbestandteile.
  • Abschlagszahlungen: Vorzeitige Auszahlung bereits erarbeiteter, aber noch nicht abgerechneter Gehaltsanteile.

Arbeitgeberdarlehen sind durch eigenständige vertragliche Regelungen gekennzeichnet, die über die Gehaltsabrechnung hinausgehen.


2. Voraussetzungen für ein Arbeitgeberdarlehen

Die gesetzlichen Regelungen der §§ 488 ff. BGB bilden die Grundlage für Arbeitgeberdarlehen. Folgende Voraussetzungen sind entscheidend:

  • Einvernehmliche Vereinbarung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darauf einigen, dass es sich um ein Darlehen handelt, das zurückgezahlt werden muss.
  • Rückzahlungspflicht: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Tilgung des Darlehens, oft in Form monatlicher Raten.

Wichtig: Bei Rückzahlungsvereinbarungen durch Gehaltsverrechnung ist die Pfändungsfreigrenze (§ 394 BGB) zu beachten. Dem Arbeitnehmer muss ein unpfändbarer Betrag verbleiben, der seine Unterhaltspflichten berücksichtigt.


3. Schriftform: Notwendig oder freiwillig?

Ein Arbeitgeberdarlehensvertrag kann grundsätzlich mündlich geschlossen werden.
Empfehlung:

  • Schriftliche Vereinbarung: Legen Sie Konditionen wie Rückzahlungsraten, Zinsen und Fälligkeiten schriftlich fest, um Streitigkeiten vorzubeugen.

4. Anwendung der AGB-Regelungen

Falls das Arbeitgeberdarlehen auf einem vorformulierten Vertrag basiert, gelten die Regelungen der §§ 305 ff. BGB. Diese schützen Arbeitnehmer vor unangemessenen Nachteilen.

Verbraucherschutz:

  • Arbeitnehmer gelten als Verbraucher (§ 13 BGB).
  • Regelungen wie Widerrufsrechte können Anwendung finden.

Ausnahme: Bei Zinsvereinbarungen unterhalb des Marktniveaus entfallen diese Schutzvorschriften.


5. Verzinsung von Arbeitgeberdarlehen

Ein Zinsanspruch besteht nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt eine Regelung, kann der Arbeitgeber auch keinen gesetzlichen Zinssatz verlangen.

Tipp: Klare schriftliche Vereinbarungen schaffen Transparenz und vermeiden Missverständnisse.


6. Rückzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt nicht automatisch zur Fälligkeit des Darlehens. Der Darlehensvertrag bleibt grundsätzlich bestehen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Rechtsprechung:
Laut BAG (Aktenzeichen 5 AZR 172/63) ist das Bestehen des Arbeitsverhältnisses keine Geschäftsgrundlage des Darlehensvertrags.

Kündigung:
Wenn keine Rückzahlungsmodalitäten vereinbart wurden, kann das Darlehen gemäß § 488 Abs. 3 BGB unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist beendet werden.


7. Sofortige Rückzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Eine Klausel, die eine sofortige Rückzahlung des Darlehens bei Kündigung verlangt, ist rechtlich problematisch.

Unwirksamkeit:

  • Betriebsbedingte Kündigungen oder fristlose Eigenkündigungen durch den Arbeitnehmer machen solche Vereinbarungen oft unwirksam.
  • Eine generelle Rückzahlungsklausel ohne Differenzierung der Kündigungsgründe stellt eine unangemessene Benachteiligung dar (BAG, Aktenzeichen 8 AZR 829/12).

Empfehlung: Differenzierte und individuell ausgehandelte Vereinbarungen.


8. Abgeltungsklauseln bei arbeitsgerichtlichen Vergleichen

Besondere Vorsicht ist bei Abgeltungsklauseln geboten, die häufig bei Kündigungsschutzklagen vereinbart werden.

Beispiel:
„Mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten und erledigt.“

Eine solche Klausel kann auch Rückzahlungsansprüche aus einem Darlehen umfassen und führt dazu, dass der Arbeitgeber seine Ansprüche verliert.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Darlehensrückzahlungen ausdrücklich ausgenommen werden.


Fazit: Fluch oder Segen?

Ein Arbeitgeberdarlehen kann eine flexible Unterstützung für Arbeitnehmer sein, birgt aber rechtliche Risiken. Arbeitgeber sollten auf klare und schriftliche Regelungen achten, um spätere Konflikte zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen, insbesondere bei Kündigungssituationen.

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