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Unterschied zwischen Arbeitsverhinderung und Arbeitsunfähigkeit – Was gilt es zu beachten?

Die Begriffe Arbeitsverhinderung und Arbeitsunfähigkeit werden im Arbeitsrecht häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten. Beide Fälle können eine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers auslösen, allerdings gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Dieser Artikel beleuchtet die Unterschiede, die rechtlichen Grundlagen und praktische Beispiele.


Arbeitsverhinderung gemäß § 616 BGB

Definition: Eine Arbeitsverhinderung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus persönlichen, unverschuldeten Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzukommen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ergibt sich aus § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung:

  1. Persönliche Gründe:
    Die Verhinderung muss in der Person des Arbeitnehmers liegen. Beispiele hierfür sind:

    • Geburt eines Kindes
    • Eigene Hochzeit oder die der Eltern
    • Schwerwiegende Erkrankung oder Todesfall naher Angehöriger
    • Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren
    • Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten, z. B. als Schöffe
    • Gerichtstermine in eigenen Angelegenheiten

    Nicht erfasst sind Verhinderungen durch äußere Umstände wie:

    • Verkehrsstörungen (z. B. Stau, Glatteis)
    • Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser)
    • Streiks im öffentlichen Nahverkehr
  2. Verhältnismäßig kurze Dauer:
    Die Arbeitsverhinderung darf nur von kurzer Dauer sein. Gesetzlich festgelegte Zeiträume existieren nicht, der Einzelfall ist entscheidend. Häufig beträgt die akzeptierte Dauer ein bis zwei Tage.
  3. Kausalität:
    Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem Verhinderungsgrund und dem Ausfall der Arbeitsleistung bestehen.
  4. Kein Verschulden:
    Der Arbeitnehmer darf die Verhinderung nicht selbst verschuldet haben, beispielsweise durch vorsätzliches Handeln.

Arbeitsunfähigkeit gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Definition: Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Die Entgeltfortzahlungspflicht ergibt sich hier aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

Wesentliche Merkmale:

  • Die Arbeitsunfähigkeit wird durch einen Arzt bescheinigt (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
  • Sie setzt in der Regel eine Krankheit voraus, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.
  • Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist.

Die zentralen Unterschiede

MerkmalArbeitsverhinderungArbeitsunfähigkeit
Rechtsgrundlage§ 616 BGBEntgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Grund der AbwesenheitPersönliche GründeGesundheitliche Gründe
NachweisKeine formale Bescheinigung nötigÄrztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich
DauerKurzfristig (meist 1–2 Tage)Bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung

Fazit

Die Unterscheidung zwischen Arbeitsverhinderung und Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend, da unterschiedliche Regelungen und Nachweispflichten gelten. Während die Arbeitsverhinderung oft auf kurzfristigen persönlichen Ereignissen basiert, betrifft die Arbeitsunfähigkeit gesundheitliche Einschränkungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um Missverständnisse zu vermeiden.

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