Ein Aufhebungsvertrag ist eine gängige Methode, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beenden. Im Folgenden finden Sie umfassende Informationen zu den wichtigsten Aspekten, Vorteilen und Risiken eines Aufhebungsvertrags.
Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anders als bei einer Kündigung entfallen hierbei die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Der Vertrag ermöglicht eine schnelle und rechtlich verbindliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Oft setzen Arbeitgeber jedoch Arbeitnehmer unter Druck, einen vorformulierten Vertrag schnell zu unterschreiben. Es ist ratsam, vor der Unterzeichnung fachanwaltlichen Rat einzuholen, um die Inhalte und Konsequenzen sorgfältig zu prüfen.
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn:
Gemäß § 623 BGB bedarf ein Aufhebungsvertrag der Schriftform. Mündliche oder stillschweigende Vereinbarungen sind unwirksam. Auch Änderungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen.
Ein Abwicklungsvertrag regelt lediglich die Modalitäten eines bereits beendeten Arbeitsverhältnisses (z. B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag). Der Abwicklungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst nicht.
Wichtige Bestandteile eines Aufhebungsvertrags sind:
Klauseln müssen den Transparenz- und Angemessenheitskontrollen nach § 307 BGB standhalten.
Ein Aufhebungsvertrag kann angefochten werden, wenn er unter Druck oder Drohung abgeschlossen wurde. Beispiel: Drohung mit einer unberechtigten Kündigung.
Ein Aufhebungsvertrag kann einvernehmlich aufgehoben werden. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn dies explizit im Vertrag vereinbart wurde. Das Fehlen einer Bedenkzeit allein begründet kein Widerrufsrecht.
Aufhebungsverträge dürfen nicht dazu genutzt werden, die Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB zu umgehen. Vereinbarungen, die den Betriebsübergang aushebeln sollen, sind unwirksam.
Ein Aufhebungsvertrag bietet Chancen und Risiken. Arbeitnehmer sollten sich vor Abschluss umfassend informieren und juristisch beraten lassen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft dabei, faire Bedingungen auszuhandeln und Fehler zu vermeiden.
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