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Kündigung – Rücknahme durch den Arbeitgeber und seine Rechtsfolgen

Grundsätzlich kann jeder Vertragspartei, also der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei das Arbeitsverhältnis kündigen. Ob die Kündigung jedoch begründet ist, also zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, soll in diesem Beitrag nicht geklärt werden. Dies muss grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht im Zuge einer Kündigungsschutzklage geklärt werden. Hier soll es vielmehr darum gehen, was passiert, sofern der Arbeitgeber die Kündigung nach bereits erfolgtem Ausspruch wieder zurücknimmt.

 

1. Darf überhaupt eine Kündigung zurückgenommen werden?

Grundsätzlich darf eine Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber auch wieder zurückgenommen werden. In vielen Situationen erleben wir, dass leichtfertig eine Kündigung ausgesprochen wurde, die im Nachhinein durch den kündigenden bereut wird.

Die Rücknahme erfolgt durch eine entsprechende Erklärung der Vertragspartei, die zuvor die Kündigung ausgesprochen hat. Jedoch folgt hieraus nicht direkt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern vielmehr bedarf es dazu auch der Zustimmung des Gekündigten.

 

2. Ausdrückliche Zustimmung zur Rücknahme erforderlich?

Wie bereits oben geschildert, muss der Gekündigte seine Zustimmung gegenüber dem Vertragspartner erklären, damit die Rücknahmeerklärung der Kündigung auch Rechtswirkung entfaltet. Dies muss zwar nicht durch eine schriftliche Erklärung erfolgen, aufgrund von eventuellen jedoch daraus entstehenden Streitigkeiten, ist dies immer anzuraten.

Denn ohne die entsprechende Zustimmung zur Rücknahme der Kündigung wird nicht automatisch das Arbeitsverhältnis fortgesetzt.

Die Rechtsprechung sieht nämlich grundsätzlich in der Rücknahme der Kündigung ein neues Vertragsangebot, nach welchem das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung und zu den bisher gültigen Bedingungen weiter fortgesetzt werden soll.

Es ist ratsam, hierzu eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass die Kündigung zurückgenommen wird und das Arbeitsverhältnis zu den entsprechenden Konditionen, welche nach Möglichkeit genau benannt und beziffert werden, weitergeführt wird. Dies bietet für beide Parteien Rechtssicherheit.

 

3. Was geschieht wenn die Zustimmung zur Rücknahme durch den gekündigten verweigert wird?

Sofern der Gekündigte der Rücknahme der Kündigung nicht zustimmt, bleibt die Kündigung weiter bestehen und das Arbeitsverhältnis wird entsprechend unter Berücksichtigung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist beendet.

 

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