5000 Arbeitsplätze sollen wegfallen. Es sollen Arbeitsplätze in der Fertigung und auch im Management wegfallen. Ford Köln bietet derzeit vielen Beschäftigten in Köln Abfindungen an, um sie zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu bewegen. Jedem Mitarbeiter sind 30.000 € als Sockelbetrag angeboten worden. Dieser Betrag erhöht sich je nach Alter und Beschäftigungsdauer.
Was aber genau bei Ford geplant ist, bleibt nach wie vor unklar. Leider hat eine Betriebsversammlung nicht die erforderliche Klarheit gebracht.
Aber lohnt es sich ein derartiges Angebot anzunehmen? Was ist dabei zu beachten? Wie können wir Ihnen helfen?
1. Was ist zu tun, wenn Ford Ihnen einen Aufhebungsvertrag oder einen Änderungsvertrag vorlegt?
Häufig wird behauptet, dass die Annahme eines Aufhebungsvertrags oder eines Änderungsvertrags immer falsch ist. Dies kann man aber so nicht stehen lassen. Manchmal sind die in einem Aufhebungsvertrag angebotenen Konditionen durchaus annehmenswert.
Man sollte sich jedoch nicht dazu hinreißen lassen, einen Aufhebungsvertrag oder einen Änderungsvertrag ohne vorherige fachanwaltliche Überprüfung zu unterschreiben. In der Regel lohnt es sich sogar, hier nachzuverhandeln und gegebenenfalls eine höhere Abfindung zu erzielen.
In jedem Falle ist es wichtig zu wissen, dass die Agentur für Arbeit regelmäßig eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag oder einen Änderungsvertrag erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an. Auch hier gilt unser Angebot auf eine kostenlose Ersteinschätzung mit unseren Fachanwälten.
2. Was droht Ihnen, wenn Sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen?
Erst einmal wird nicht viel passieren. Ihr Arbeitsverhältnis wird zu unveränderten Bedingungen fortgeführt. Ford Köln wird zunächst abwarten, wie viele Mitarbeiter das Aufhebungsvertragsangebot annehmen werden. Dann wird vermutlich die Lage seitens Ford neu bewertet. Möglicherweise wird man zunächst versuchen durch verbesserte Angebote weitere Mitarbeiter doch noch zu dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu bewegen. Erst im Anschluss wird man prüfen, ob und in welcher Anzahl betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.
Für betriebsbedingte Kündigungen sind den Arbeitgebern jedoch hohe Hürden gesetzt. Zudem ziehen derartige Kündigungen in der Regel eine Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Kündigungssschutzprozessen nach sich. Solche Verfahren sind für die Arbeitgeber sehr kostenintensiv und enden in der Regel mit einem Vergleich, bei dem deutlich höhere Abfindungen gezahlt werden müssen.
3. Was müssen Sie als leitender Angestellter beachten?
Leitende Angestellte sind solche Arbeitnehmer, welche in ihrem Tätigkeitsfeld unternehmerische Aufgaben mit großer Entscheidungsfreiheit wahrnehmen. Typische leitende Angestellte sind Betriebsleiter oder auch Leiter von größeren Personalabteilungen.
Die Abgrenzung von leitenden Angestellten zu Angestellten in nichtleitender Funktion ist nicht immer auf den ersten Blick festzustellen. Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass Mandanten sich irrig für leitende Angestellte im Rechtssinne halten. Nicht selten sind sie aber juristisch eben nicht als leitende Angestellte einzustufen.
Die Unterscheidung ist aber gerade bei der anstehenden Personalreduzierung wichtig. Denn als leitender Angestellter gelten einige Besonderheiten.
Auch für leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz. Auch ein leitender Angestellter muss daher innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen, wenn er denn die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen oder eine höhere Abfindung verhandeln möchte.
Im Rahmen des Kündigungsschutzes gelten für leitende Angestellte einige Besonderheiten:
Leitende Angestellte werden nicht vom Betriebsrat vertreten.
In der Praxis viel wichtiger ist aber, dass der Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens das Arbeitsverhältnis mit einem leitenden Angestellten jederzeit ohne Angabe von Gründen durch einen entsprechenden Auflösungsantrag bei Gericht gegen Zahlung einer Abfindung beenden kann.
Ob Sie leitender Angestellter im Rechtssinne sind bzw. ob sich eine Verteidigung gegen Kündigung oder Änderungskündigung lohnt, erörtern unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht mit Ihnen gerne im Rahmen der unten aufgeführten Erstberatung. Wir prüfen auch gerne für Sie, ob ein vorgelegter Aufhebungsvertrag annehmenswert ist. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
4. Welche Rechtsanwaltskosten erwarten Sie als Beschäftigte von Ford?
Für eine Erstberatung berechnen wir die üblichen Gebühren nach dem RVG in Höghe von 190 € zzgl. MwSt.
Erst wenn Sie sich im Anschluss an die Erstberatung dazu entschließen, unsere erfahrenen Fachanwälte mit Ihrer Vertretung zu beauftragen, entstehen weitere Rechtsanwaltsgebühren. In diesem Falle berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wie hoch die Rechtsanwaltsgebühren dann im Einzelfalle sind, hängt maßgeblich von Ihrem Bruttomonatsgehalt ab. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht erörtern dies gerne auch bereits im Rahmen der kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung it Ihnen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden die Rechtsanwaltsgebühren mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Unsere Fachanwälte übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung von der Kostendeckungsanfrage bis zur Endabrechnung. Sie sind von sämtlicher nervenaufreibender Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung befreit.
Profitieren von der langjährigen Erfahrung unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht Stephan Glaser und Christian Klages. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen und vereinbaren Sie jetzt mit unserem Sekretariat einen kostenlosen Telefontermin.
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