Rückgabe des Firmenwagens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wo erfolgt die Rückgabe?
Die Frage, wo der Firmenwagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden muss – ob am Firmensitz oder am Wohnort des Arbeitnehmers – führt häufig zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In diesem Beitrag klären wir die rechtlichen Grundlagen und geben praktische Tipps für Arbeitnehmer, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Die Nutzung des Firmenwagens ist oft ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Doch was passiert nach einer Kündigung oder dem Ende des Arbeitsverhältnisses? Wo muss der Firmenwagen zurückgegeben werden?
Grundsätzlich ist der Arbeitsvertrag oder ein Dienstwagenüberlassungsvertrag maßgeblich. Diese Verträge regeln in den meisten Fällen auch die Details zur Rückgabe des Fahrzeugs. Es lohnt sich daher, den Vertrag genau zu prüfen, um herauszufinden, ob die Rückgabepflichten klar festgelegt sind.
Gibt es keine klare vertragliche Regelung, greift der Grundsatz der Holschuld nach § 269 BGB. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, das Dienstfahrzeug am Wohnsitz des Arbeitnehmers abzuholen. Der Arbeitnehmer muss das Auto lediglich zur Abholung bereithalten. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Besonders in Streitfällen, wie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das Arbeitsverhältnis, sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schriftlich über den genauen Rückgabeort, also seinen Wohnsitz, informieren. Dies schützt vor Missverständnissen und vermeidet unnötige Kosten.
Die Rückgabe des Dienstwagens kann in speziellen Situationen wie Mutterschutz, Elternzeit oder bei Krankheit anders geregelt sein.
Während des Mutterschutzes besteht das Arbeitsverhältnis fort. Daher hat der Arbeitnehmer in dieser Zeit auch weiterhin Anspruch auf den Firmenwagen. Der Arbeitgeber darf das Fahrzeug in dieser Zeit nicht zurückfordern.
Während der Elternzeit endet der Anspruch auf den Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann in diesem Zeitraum den Firmenwagen zurückverlangen.
Bei Krankheit gibt es unterschiedliche Regelungen. Während der Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen kann der Arbeitgeber den Wagen nicht zurückfordern. Nach Ablauf dieser Frist hat er jedoch das Recht, das Fahrzeug wieder einzuziehen.
Die Rückgabe des Firmenwagens kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine logistische und finanzielle Herausforderung darstellen, insbesondere wenn der Firmensitz weit vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt ist. Daher sollte immer genau geprüft werden, was vertraglich festgelegt wurde. Fehlt eine klare Regelung, greift der Grundsatz der Holschuld, und der Arbeitgeber muss den Wagen am Wohnsitz des Arbeitnehmers abholen.
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