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Wissenswertes zum Thema Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag: Schriftformerfordernis, wichtige Klauseln, Vertretung bei der Unterschrift und mündlicher Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und schafft somit Rechtssicherheit für beide Parteien. Doch wie wichtig ist die Schriftform bei einem Arbeitsvertrag? Was sind unverzichtbare Klauseln, und wie verhält es sich mit einer Vertretung bei der Unterschrift oder mündlichen Arbeitsverträgen? In diesem Artikel beleuchten wir alle relevanten Aspekte ausführlich.


Schriftformerfordernis beim Arbeitsvertrag

In Deutschland ist die Schriftform für Arbeitsverträge nicht zwingend vorgeschrieben, sie ist jedoch dringend zu empfehlen. Nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

Vorteile eines schriftlichen Arbeitsvertrags:

  1. Rechtssicherheit: Missverständnisse und Streitigkeiten können durch klare Regelungen vermieden werden.
  2. Nachweisbarkeit: Beide Parteien verfügen über ein Dokument, das die Vereinbarungen verbindlich darlegt.
  3. Individuelle Regelungen: Neben gesetzlichen Mindestanforderungen können spezifische Vereinbarungen getroffen werden, wie etwa Bonuszahlungen oder Sonderurlaube.

Wichtig: Eine mündliche Vereinbarung oder ein durch konkludentes Verhalten geschlossener Arbeitsvertrag ist rechtsgültig, aber schwieriger nachweisbar.


Wichtige Klauseln im Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag sollte klar und umfassend formuliert sein, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Nachfolgend sind die wichtigsten Klauseln, die in keinem Arbeitsvertrag fehlen sollten:

1. Vertragsparteien

Die Namen und Anschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen eindeutig angegeben sein.

2. Arbeitsbeginn und -dauer

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag: Es ist nur das Eintrittsdatum erforderlich.
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Es muss sowohl der Beginn als auch das Ende des Arbeitsverhältnisses angegeben werden. Eine Befristung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zulässig.

3. Arbeitsort

Der Arbeitsvertrag sollte den festen Arbeitsort oder die Möglichkeit des mobilen Arbeitens regeln.

4. Arbeitszeit und Pausen

  • Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit.
  • Regelungen zu Überstunden und deren Vergütung oder Ausgleich.

5. Vergütung

  • Höhe des Gehalts oder Stundenlohns.
  • Fälligkeit und Auszahlung.
  • Zusatzleistungen wie Boni, Prämien oder Sachzuwendungen.

6. Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Zusätzliche Urlaubstage können vertraglich vereinbart werden.

7. Kündigungsfristen

  • Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB.
  • Individuelle Vereinbarungen, die zugunsten des Arbeitnehmers verlängert werden können.

8. Nebentätigkeiten

Die Ausübung von Nebentätigkeiten kann eingeschränkt oder untersagt werden, sofern sie den Hauptjob beeinträchtigt oder in Konkurrenz dazu steht.

9. Geheimhaltungspflichten

Besonders in sensiblen Branchen ist eine Verschwiegenheitsklausel notwendig.

10. Vertragsänderungen

Ein Hinweis darauf, dass Änderungen des Arbeitsvertrags der Schriftform bedürfen, erhöht die Rechtssicherheit.


Vertretung bei der Unterschrift des Arbeitsvertrags

In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass eine Partei den Arbeitsvertrag nicht persönlich unterschreibt, sondern eine Vertretung hierfür einsetzt. Hierbei sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten:

1. Vertretung des Arbeitgebers

  • Ein Arbeitsvertrag kann durch einen bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers, etwa den Personalleiter, unterzeichnet werden.
  • Die Vertretungsmacht muss sichergestellt sein. Eine Handlung ohne Vollmacht kann durch den Arbeitgeber nachträglich genehmigt werden (§ 177 BGB).

2. Vertretung des Arbeitnehmers

  • Auch der Arbeitnehmer kann einen Vertreter bevollmächtigen, den Arbeitsvertrag zu unterzeichnen.
  • Eine schriftliche Vollmacht sollte vorgelegt werden, um Zweifel an der Gültigkeit zu vermeiden.

Wichtig: Eine Vertretung darf nur innerhalb der durch die Vollmacht vorgegebenen Befugnisse handeln.


Mündlicher Arbeitsvertrag

Auch wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag empfehlenswert ist, sind mündliche Arbeitsverträge in Deutschland rechtsgültig. Ein Arbeitsvertrag kommt durch Angebot und Annahme sowie die Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile zustande:

Wesentliche Vertragsbestandteile:

  1. Tätigkeit
  2. Vergütung
  3. Arbeitszeit

Risiken eines mündlichen Arbeitsvertrags:

  • Nachweisbarkeit: Bei Streitigkeiten ist es oft schwierig, die mündlichen Vereinbarungen zu beweisen.
  • Unklare Bedingungen: Ohne schriftliche Festlegung können Unstimmigkeiten über die genauen Arbeitsbedingungen entstehen.

Nachweispflicht des Arbeitgebers:

Gemäß § 2 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen schriftlich zu fixieren und dem Arbeitnehmer vorzulegen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des mündlichen Vertrags, kann aber Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers auslösen.


Sonderfälle und rechtliche Stolpersteine

1. Probearbeitsverträge

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag für die Probezeit ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, um die befristete Natur der Probezeit und die damit verbundenen Kündigungsfristen klar zu definieren.

2. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Ein Wettbewerbsverbot muss schriftlich vereinbart werden, um wirksam zu sein (§ 74 HGB).

3. Unwirksame Klauseln

Unklare oder unangemessene Regelungen im Arbeitsvertrag können nach § 307 BGB unwirksam sein, etwa pauschale Überstundenregelungen ohne Vergütung.


Fazit: Gestaltung eines rechtssicheren Arbeitsvertrags

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist keine gesetzliche Pflicht, aber ein unverzichtbares Instrument, um Rechtssicherheit zu schaffen. Er sollte alle relevanten Klauseln enthalten und bei Bedarf individuell an die Anforderungen des Arbeitsverhältnisses angepasst werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen von einer klaren und transparenten Vereinbarung, die die Basis für ein konfliktfreies Arbeitsverhältnis bildet.

 

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben, insbesondere ob dort aufgeführte Klauseln (z.B. Ausschlussfristen, Bonuszahlungen, UrlaubsansprücheRückzahlungsklauseln etc.) wirksam sind, freuen sich unsere Fachanwälte im Arbeitsrecht Stephan Glaser LL.M. und Christian Klages auf Ihren Anruf.

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