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Alles was Sie wissen müssen zum Thema Kindesunterhalt

Kindesunterhalt. Diesen Anspruch hat mein Kind.

 

Im Rahmen von Trennung und Scheidung von Eheleuten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten in Bezug auf die Höhe und den Umfang des Kindesunterhalts – ein Streitpunkt, der vermieden werden kann, wenn rechtzeitig ein Familienrechtsexperte konsultiert wird, der sie umfassend zu dem Thema beraten kann.

Nachfolgend haben wir Ihnen allgemeine Informationen zum Thema Kindesunterhalt zusammengestellt.

Im Allgemeinen schulden Eltern ihren Kindern Unterhalt gemäß §§ 1601 ff. BGB – eine Verpflichtung, die durch die verwandtschaftliche Beziehung unter ihnen begründet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob etwa das Sorgerecht ausgeübt wird oder ob Kontakt zum Kind besteht.

Unterhaltsverpflichtungen können gegenüber

a) minderjährigen Kindern,

b) privilegierten volljährigen Kindern, welche minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, und

c) sonstigen volljährigen Kindern bis zum Abschluss ihrer Berufsausbildung bestehen.

 

1. Welcher Elternteil zahlt den Kindesunterhalt?

Hierbei muss unterschieden werden, wie alt die Kinder sind und wer die Kinder betreut. Handelt es sich um minderjährige Kinder, so zahlt nur der Elternteil den Unterhalt, der die Kinder nicht betreut, da man davon ausgeht, dass der betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht bereits durch die Betreuung der Kinder erbringt. Sind die Kinder jedoch volljährig müssen beide Elternteile den Unterhalt bezahlen und zwar in dem jeweiligen Anteil, den sie gemäß ihres unterhaltsrechtlich bedeutsamen Einkommens erbringen können. Diesem Anteil liegt eine zumeist komplexe Berechnung zu Grunde.

 

2. Wie wird die Höhe des Unterhalts ermittelt?

Dauer und Höhe des Kindesunterhalts sind gesetzlich nicht festgelegt. Vielmehr spielen bei der Ermittlung dieser Faktoren die Einkommensverhältnisse des oder der unterhaltspflichtigen Elternteile eine Rolle. Die größte Schwierigkeit dabei besteht darin, dass das sogenannte unterhaltsrelevante Einkommen bestimmt werden muss. Hier ist es nicht nur erforderlich, dass alle Einkünfte ermittelt werden müssen, sondern auch die Urteile zum Kindesunterhalt genauestens gekannt werden müssen. Am besten hilft hier ein Spezialist im Familienrecht weiter.

Um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten, haben die unterschiedlichen Oberlandesgerichte Leitlinien entwickelt. Sie haben zwar nicht den Charakter eines Gesetzes, werden jedoch zumeist von den Gerichten als verbindlich angesehen und angewendet. Die große Problematik besteht nämlich darin, dass sich die Urteile von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk teilweise stark unterscheiden.

 

3. Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle resultiert aus Koordinierungsgesprächen verschiedener Familienrichter der Oberlandesgerichte und dient der Vereinheitlichung der Urteile bzgl. des Kindesunterhalts. Sie enthält eben diese Leitlinien, die den Unterhaltsbedarf und die Höhe betreffen. So lässt sich z.B. anhand der Tabelle ablesen, wie hoch die Unterhaltszahlung je nach Einkommenshöhe ist. Die Düsseldorfer Tabelle ist jedoch ausdrücklich kein Gesetz, sondern nur eine Zusammenstellung von Vereinbarungen. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Das Thema Kindesunterhalt ist ein weitreichendes komplexes Rechtsgebiet. Es ist daher immer ratsam, sich bei allen Fragen diesbezüglich durch unseren Familienrechtsexperten, Herrn Rechtsanwalt Oliver Abel, beraten zu lassen.

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